2997/J XXV. GP

Eingelangt am 05.11.2014
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ANFRAGE

Des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

Asylzentrum - Wiener Stadterweiterungsfonds

 

Im Rahmen des vierten Rechnungshofberichtes der Reihe Bund 2013 wird zum wiederholten Male die Nicht-Auflösung des Wiener Stadterweiterungsfonds   kritisiert.

Der Wiener Stadterweiterungsfonds, vor mehr als 150 Jahren von Kaiser Franz Josef I. zwecks Finanzierung von Monumentalbauten an der Ringstraße eingerichtet, bestand nach wie vor, obwohl die ursprüngliche Aufgabe längst erfüllt war und der RH bereits 1961erstmals die Auflösung des Fonds empfohlen hatte.

 

Der Rechnungshof berichtete weiter, dass der Bundesminister für Inneres 2009 mit Satzungsänderung den Fondszweck auf Bauten auch außerhalb der Inneren Stadt Wiens sowie auf Institutionen und Projekte zum Wohle der Gesellschaft und zur Stärkung des sozialen Friedens ausweitete. Dies widersprach dem Willen des Fondsgründers. Durch diese Satzungsänderung konnte der Fonds eine Liegenschaft in Eberau im Burgenland für ein geplantes Asylzentrum ankaufen. Dieser Kauf verzögerte die angestrebte Fondsauflösung.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende,

 

Anfrage:

 

1.    Mit welcher Begründung wurden die Satzungen des Wiener Stadterweiterungsfonds geändert, obwohl der Willen des Fondsgründers klar dagegen spricht?

2.    Warum wurde der Wiener Stadterweiterungsfonds für den Kauf einer Liegenschaft herangezogen, mit dem Ziel ein Asylzentrum zu errichten?

3.    Nach welchen Kriterien wurde diese Liegenschaft ausgewählt?

4.    Steht das geplante Asylzentrum in Verbindung mit den getätigten Spenden des Wiener Stadterweiterungsfonds?

5.    Warum wurde der Wiener Stadterweiterungsfonds nicht sinngemäß aufgelöst?