3001/J XXV. GP

Eingelangt am 05.11.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Durchsetzung von Fluggastrechten gegen Provision“

 

 

Mit Inkrafttreten der neuen Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung 261/2004), keimen immer mehr Inkassodienste wie z.B. flightright.de, fairplane.de oder refund.me auf, um gegen Erfolgsprovision die Rechte von Fluggesellschaften gegenüber den Fluggästen einzufordern. Bei z.B. flightright behält man eine Erfolgsprovision i.H.v. 25% (zzgl. 19% Mwst.) ein, d.h. bei einem Anspruch i.H.v. 500,00 € der erfolgreich gegenüber der Airline durchgesetzt worden ist, werden also nur 351,25 € an den Fluggast rückerstattet.

Den Grund für diesen neuen Geschäftszweig orten die Freiheitlichen in der mühseligen und zeitaufwändigen Abwicklung, die es zur Einforderung der zustehend Rechte für Konsumenten benötigt. Leider gibt es Belege dafür, dass Fluggäste mit knappen E-Mail Antworten der Fluglinien wie z.B. (…) man sei nicht zu Ausgleichszahlungen verpflichtet (…) abgespeist werden oder E-Mails mit Absenderadressen verschickt werden, unter denen man nicht antworten kann bzw. die Zuschrift bleibt gänzlich unbeantwortet.

 

Es ist sicher nicht im Sinne der Konsumenten, dass Fluggesellschaften aus einer Bringschuld – wie der der Serviceleistung bei Fluggastrechen – eine Holschuld machen, noch weniger sollten Fluggäste auf Inkassobüros zurückgreifen müssen, denen sie 25% Provision von der ihnen zustehend Ausgleichszahlung, bezahlen müssen. Augenscheinlich erfüllt die vom BMVIT eingerichtete Schlichtungsstelle nicht ihren Zweck.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Ist Ihnen oben angeführtes Beispiel hinsichtlich des Umgangs von Fluglinien mit ihren Passagieren bekannt?

2.     Wenn ja, welche Konsequenzen haben Sie daraus gezogen?

3.     Sofern Sie noch keine Konsequenzen daraus gezogen haben sollten – welche Konsequenzen werden Sie daraus im Einzelnen bis wann ziehen?

4.     Wie viele Beschwerden sind seit dem Inkrafttreten der Fluggastrechte-Verordnung beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie über das Beschwerdeformular eingelangt?

5.     Wie viele Beschwerden sind seit dem Inkrafttreten der Fluggastrechte-Verordnung in der Schlichtungsstelle des BMVIT (fluggastrechte@bmvit.gv.at) eingelangt?

6.     Welche Gründe konkret wurden dabei im Einzelnen überwiegend genannt?

7.     Ist Ihnen bekannt, dass Inkassodienste immer häufiger auftreten, um die Rechte von Flugpassieren durchzusetzen?

8.     Bewerten Sie diese Entwicklung als positiv?

9.    Ist sichergestellt, dass weder die Fluglinien noch deren Mitarbeiter noch Mitarbeiter des BMVIT an den Inkassobüros selbst bzw. an den Einnahmen der Inkassobüros beteiligt sind?