3002/J XXV. GP
Eingelangt am 05.11.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Josef A. Riemer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend bevorstehender steirischer Notärztemangel
Wie kürzlich bekannt wurde, könnte es durch das neue Krankenanstalten-Arbeitsgesetz eine neuerliche Verschärfung für das steirische Notarztwesen geben. Notarztdienste sollen damit nicht mehr außerhalb der normalen Dienstzeiten möglich sein. In Weiz und Feldbach soll es Fälle gegeben haben, in denen Notarztdienste aufgrund von Personalmangel überhaupt nicht besetzt werden konnten.
Ab 01.01.2015 sollen, mittels den neuem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, Notarztdienste nur noch in der normalen Dienstzeit absolviert werden.
„Das ist ja der Auslöser dieses Problems gewesen, dass der Arbeitsinspektor die Notarztdienste nicht mehr außerhalb des Arbeitszeitgesetzes sehen wollte“, sagte Herwig Lindner, Präsident der Steirischen Ärztekammer. Dieses Szenario könnte die personelle Situation im steirischen Notarztwesen ab dem kommenden Jahr noch weiter verschärfen, so Lindner. Die Ärztekammer habe Lösungsvorschläge und werde mit der Politik Gespräche führen.
Werden Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt, so fordert das Arbeitsinspektorat den Dienstgeber schriftlich auf, die Arbeitszeiten gesetzeskonform zu ändern. Im wiederholten Fall ergeht eine Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit, folgende
Anfrage