3004/J XXV. GP

Eingelangt am 05.11.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS)

 

Per 21.10.2014 änderte die Schweiz die Verordnung über den Schutz von nichtionisierender Strahlung (NISV) infolge eines Urteils des Bundesgerichts. Diese Verordnung begrenzt die nichtionisierende Strahlung, die von ortsfesten Anlagen ausgeht (z.B. Hochspannungsleitungen, Mobilfunk- oder Rundfunksender).

 

Bisher wurde in der Schweiz die Strahlung von alten Hochspannungsleitungen und Eisenbahnen weniger streng begrenzt als jene von neuen Anlagen. Diese Privilegierung muss laut dem Bundesgericht ein Ende haben, wenn eine alte Anlage wesentlich geändert wird. Das Eidgenössische Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat nun für die Revision dieser Verordnung die Anhörung eröffnet.

 

Von Hochspannungsleitungen und Eisenbahnanlagen gehen niederfrequente Magnetfelder aus, die von der Weltgesundheitsorganisation als möglicherweise krebserregend für den Menschen klassiert wurden. Um solche vermuteten und andere noch ungewisse Gesundheitsrisiken möglichst niedrig zu halten, legt die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) strenge Anlagegrenzwerte zur vorsorglichen Begrenzung der Emissionen  fest.

 

Mit der Revision der NISV werden neue Bestimmungen festgelegt. Im Einzelfall sind Überschreitungen des Anlagegrenzwerts weiterhin möglich, dies aber nur, wenn zuvor alle zumutbaren Maßnahmen zur Begrenzung des Magnetfelds ergriffen werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit, folgende

 

Anfrage

  1. Welche Regelungen bezüglich nichtionisierender Strahlung (NIS) sind in Österreich geltend?

  2. Welche Grenzwerte bezüglich nichtionisierender Strahlung (NIS) von ortsfesten Anlage (z.B. Hochspannungsleitungen, Mobilfunk- oder Rundfunksender) existieren in Österreich?

  3. Auf welcher Grundlage (z.B.: Studien der Weltgesundheitsorganisation, etc.) wurden die Grenzwerte gewählt?

  4. Wer kontrolliert die Einhaltung der Grenzwerte?

  5. Wie werden Überschreitungen der Grenzwerte geahndet?

  6. Sind aus Ihrer Sicht die gesetzlichen Schutzregelungen in Österreich bezüglich nichtionisierender Strahlung (NIS) ausreichend?

  7. Gibt es seitens Ihres Ressorts Studien über das Potential der Krebserregung für den menschlichen Körper aufgrund von nichtionisierender Strahlung (NIS)?

  8. Gibt es seitens Ihres Ressorts Studien über weitere gesundheitliche Gefährdungen für den menschlichen Körper aufgrund nichtionisierender Strahlung (NIS)?

  9. Gibt es Fälle, bei denen es nachweislich zu schwerwiegenden menschlichen Erkrankungen aufgrund nichtionisierender Strahlung kam?
    Auflistung nach Anzahl ab dem Jahr 2000!