3014/J XXV. GP

Eingelangt am 06.11.2014
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend NoVA und KFZ-Steuerhinterziehung in Wien

 

Seit Mitte der 1990er Jahre wurde in Wien etappenweise die Parkraumbewirtschaftung („Parkpickerl“) eingeführt. Derzeit gilt das Parkpickerl für alle Innenbezirke, die beiden Inselbezirke sowie die westlichen Wiener Gemeindebezirke. Es fällt immer stärker auf, dass auch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen ein Parkpickerl haben. Das bedeutet, dass die Fahrzeughalter ganz offensichtlich in Wien ihren Daueraufenthalt und Hauptwohnsitz haben. Autofahrer, die ihr Fahrzeug nicht in Österreich ordnungsgemäß zugelassen haben, die allerdings in Österreich wohnen, bzw. das Fahrzeug in Österreich verwenden, begehen Steuer- und Abgabenhinterziehung. So beträgt der Schaden im Bereich der Normverbrauchsabgabe (NoVA) zwischen 5.000 und 7.000,- Euro pro Fahrzeug. Immer wieder gibt bzw. gab es Schwerpunktaktionen, in deren Zuge NoVA-Hinterzieher überführt werden. Die Stadtverwaltung gibt sich aber laut Beamtenkreisen gegenüber den Finanzbehörden nicht kooperativ und verweigert Auskunftserteilungen über ausländische Parkpickerlbesitzer und deren Meldeadressen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Autolenker in Wien wurden in den Jahren 2012 und 2013 durch die Finanzpolizei betreffend die NoVA überprüft?

2.    Wie viele der überprüften Fahrzeughalter stellten sich als NoVA- und KFZ-Steuer-Hinterzieher heraus?

3.    Gibt es in diesem Bereich einen Datenaustausch mit dem Wiener Magistrat?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wurden Gespräche darüber auf Beamtenebene zwischen den Finanzbehörden und dem Wiener Magistrat geführt?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wurden Gespräche auf politischer Ebene darüber geführt?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Welcher Schaden erwächst dem österreichischen Budget durch die Nichtkooperation des Wiener Magistrats mit den Finanzbehörden bei NoVA und KFZ-Steuer?