3023/J XXV. GP

Eingelangt am 11.11.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend den nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt
 

Die interministerielle Arbeitsgruppe "Schutz von Frauen vor Gewalt" hat dem Nationalrat kürzlich ein Maßnahmenpaket zum nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt vorgelegt. Das umfassende und ausführlich gelistete Programm, das von mehreren Ministerien getragen wird, soll maßgeblich zur Rückdrängung von Gewalt gegen Frauen beitragen. Die formulierten Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dieses Ziel zu erreichen. Mehrere Punkte des Nationalen Aktionsplans beziehen sich auf schon bestehende Maßnahmen; andere Teilbereiche sind erst in der Konzeptionsphase. Angesichts des diversen Aktionsplans bzw. dem unterschiedlichen Status der jeweiligen Umsetzung der Maßnahmen ist es verständlich, dass im veröffentlichten Bericht nicht im Detail auf die spezifischen Schritte zur Realisierung dieser Unterfangen angeführt wurde.

 

Zwar schreibt das Haushaltsrecht vor, dass die jeweiligen Ministerien bezüglich ihrer Gleichstellungsmaßnahmen Wirkungsziele und jeweilige Budgets ausweisen, jedoch gibt es in Bezug auf den Nationalen Aktionsplan keine zentral ausgewiesenen Wirkungsziele bzw. begleitend dazu die jeweilige Finanzierung der Maßnahme. Im Gleichbehandlungsausschuss am 5.11.2014 betonte Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek, dass in jedem Fall eine Evaluierung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans zum Schutz von Frauen vor Gewalt vorgesehen ist. Fraglich bleibt jedoch, auf welchen Indikatoren eine solche Evaluierung basieren soll, wenn nicht konkret festgesetzt wird, welche Ziele es hier jeweils zu erreichen gibt. Die Ministerin erwähnte außerdem, dass es wohl möglich wäre, je nach Umsetzung der Maßnahmen nach einem Ampel-System zu bewerten, was jedoch zu kurz greift angesichts einer seriösen Beurteilung der einzelnen Programme.

 

Die alleinige Evaluierung des nationalen Aktionsplanes nach dem jeweiligen Umsetzungsgrad ist jedoch nicht ausreichend, um beurteilen zu können, welche Maßnahme erfolgreich ist, und welche womöglich weiterentwickelt oder ersetzt werden müssen. Zwar ist eine umfassende Formulierung von Wirkungszielen sowie die Ausweisung von konkreten Budgets mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden, jedoch wäre dieser angesichts des knappen Budgets durchaus gerechtfertigt. Das Zusammenwirken der einzelnen Ministerien sowie die Anstrengungen, die hier unternommen werden, um Gewalt gegen Frauen nachhaltig zu bekämpfen, könnte durch eine solche stringente Evaluierung optimiert werden.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Werden dem BMBF von den jeweiligen Ministerien noch dieses Jahr Zeitpläne für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen im Rahmen des nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt vorgelegt?

2.    Wenn nein, weswegen?

3.    Wenn ja, werden diese Zeitpläne in Form eines Berichtes dem Parlament übermittelt?

4.    Wird das BMBF noch dieses Jahr  Zeitpläne für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen im Rahmen des nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt vorlegen?

5.    Wenn nein, weswegen?

6.    Wird das BMBF anregen, dass für die jeweiligen Maßnahmen Wirkungsziele formuliert werden?

7.    Wenn ja, wann sollen diese Wirkungsziele dem Parlament vorgelegt werden?

8.    Wenn ja, werden diese Wirkungsziele von den Ministerien selbst formuliert?

9.    Wenn nein, weswegen sieht die Bundesministerin Wirkungsziele im Kontext des nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt als nicht relevant an?

10. Wenn nein, auf welcher Basis sollen die jeweiligen Maßnahmen evaluiert werden?

11. Im Bezug auf die finanziellen Mittel, die für den NAP zum Schutz von Frauen vor Gewalt aufgewendet werden: Ist vorgesehen, die jeweiligen Einzel- und Gesamtbudgets auszuweisen?

12. Wenn ja, wann werden diese Detailbudgets dem Parlament übermittelt?

13. Wenn nein, warum soll es einen solchen Bericht nicht geben?

14. Welches Gesamtbudget wird für den NAP jeweils 2014/2015/2016 veranschlagt?

15. In Bezug auf Europäische Zusammenarbeit, wird es hier einen europäischen Austausch auf Ministerialebene geben?

16. Wenn ja, in welcher Form?

17. Gibt es international vergleichbare Programme und wenn ja, wurden hier best Practice Programme als Vorbild herangezogen?

18. Wird das Portal http://www.gewaltfreileben.at/ im Rahmen des NAP neu aufbereitet?

19. Wenn ja, gibt es konkrete Konzepte zum Relaunch der Webseite?

20. Wenn nein, ist die Bundesministerin der Meinung, dass die Aufbereitung der Informationen in Hinblick auf Usability ausreichen?

21. In Bezug auf die interministerielle Arbeitsgruppe, die gemeinsam den NAP Schutz von Frauen vor Gewalt erarbeitet hat: Wie regelmäßig trifft diese Arbeitsgruppe zusammen?

22. Wird diese Arbeitsgruppe auch die Koordination der Evaluierung der Maßnahmen übernehmen?