3029/J XXV. GP

Eingelangt am 12.11.2014
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ANFRAGE

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Aus- und Weiterbildungsbeihilfen des AMS“

 

 

Dem Internetauftritt des AMS ist folgendes zu entnehmen:

 

„Sie sind arbeitslos und wollen einen Kurs besuchen? Das Arbeitsmarktservice sichert Ihnen mit der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, mit der Beihilfe zu den Kurskosten und mit der Beihilfe zu den Kursnebenkosten während Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahmen die finanzielle Existenz. […] Die Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe (inklusive allfälliger Familienzuschläge). Alle FörderungswerberInnen, die eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes erhalten, sind in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung versichert. Von den Kursgebühren und Reisekosten etc. übernimmt das AMS bis zu 100% der nach-gewiesenen Kosten.“[1]

 

Diese Bezieher der Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS gebunden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen bezogen in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 eine solche Förderung?

Bitte um Gliederung nach Alter, Geschlecht, Bundesland, Höhe der Förderung, Dauer der Förderung sowie Art der gewünschten Aus- bzw. Weiterbildung.

 

2.    Wie viele Personen haben in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 eine solche Aus- bzw. Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen?

Bitte um Gliederung nach Alter, Geschlecht, Bundesland, Höhe der Förderung, Dauer der Förderung sowie Art der gewünschten Aus- bzw. Weiterbildung.

 

3.    Wie viele Personen haben in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 das Ziel, den Abschluss der Ausbildung, nicht erreicht und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Bitte um Gliederung nach Alter, Geschlecht, Bundesland, Höhe der Förderung, Dauer der Förderung sowie Art der gewünschten Aus- bzw. Weiterbildung.



[1] Quelle: http://www.ams.at/_docs/001_BEMO_Infoblatt.pdf (Stand: 27.10.2014)