3031/J XXV. GP

Eingelangt am 12.11.2014
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ANFRAGE

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend Eltern klagen Republik wegen Mobbing

 

 

Die U-Bahn-Zeitung „Heute“ berichtet von einem Mobbing-Fall an einem Gymnasium in Bregenz: Ein 16-jähriger sei dort zwei Jahre lang von Mitschülern gemobbt worden, ohne dass die Schulleitung eingegriffen hätte, weswegen die Eltern des 16-jährigen nun die Republik auf Amtshaftung und Schadenersatz von 21.000 Euro geklagt hätten. (Vgl. „Heute“ vom 23. Okt. 2014, S. 16)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     An welchem Bregenzer Gymnasium ereignete sich der Vorfall?

2.     Warum bestreitet der Schulleiter die Vorwürfe bzw. wie rechtfertigt diese sein Nichteinschreiten?

3.     Wie ist bei Mobbingfällen an Schulen richtig zu reagieren?

4.     Gibt es eine Strategie des BMBF, Schulleitungen dahingehend zu sensibilisieren, bei Mobbingfällen einzuschreiten bzw. früher einzuschreiten, jedenfalls aber nicht davor die Augen zu verschließen?

5.     Gibt es eine Strategie des BMBF, Lehrer dahingehend zu sensibilisieren, bei Mobbingfällen einzuschreiten bzw. früher einzuschreiten, jedenfalls aber nicht davor die Augen zu verschließen?

6.     Ist bei Fällen von Mobbing in Schulen der Einsatz schulpsychologischer Kräfte vorgesehen bzw. möglich?

7.     Falls ja, unter welchen Voraussetzungen?

8.     Falls nein, warum nicht?

9.     Wird die Republik im Falle einer Verurteilung von den verantwortlichen Personen Regress verlangen?

10.  Welche disziplinarrechtlichen oder sonstigen Konsequenzen sind für die verantwortlichen Personen zu erwarten?