3040/J XXV. GP

Eingelangt am 12.11.2014
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Aufenthaltsstatus Bakary Jassey

 

Der Fall Bakary J., jener Drogendealer aus Gambia, der im April 2006 von drei WEGA-Beamten nach einer abgebrochenen Abschiebung gefoltert worden sein soll, findet sich nun in neuem Lichte wieder. Denn nach existenzbedrohenden Geldforderungen durch den Anwalt Bakary J´s., haben die betroffenen Ex-WEGA-Beamten nun den Schritt in die Öffentlichkeit gewagt und fordern eine Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens.

So gestehen sie den Fehler ein, überhaupt in die Lagerhalle gefahren zu sein, allerdings bestreiten sie vehement, dem damaligen Schubhäftling schwere Verletzungen zugefügt zu haben.

So konnte beispielsweise die Augenverletzung, die der mehrfach vorbestrafte und rechtskräftig abgelehnte Asylwerber im Zuge von Schlägen erlitten hätte, weder im Zuge der Untersuchung im Wiener AKH noch bei der Einlieferung in das Polizeianhaltezentrum festgestellt werden.

Die Beamten haben aber nicht nur ihre Geständnisse zurückgezogen sondern darüber hinaus angegeben, dass ihnen nahegelegt wurde, sich "schuldig zu bekennen, denn dann würden sie nur zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt, was keinen Amtsverlust zur Folge gehabt hätte. Bei Ablehnung dieses „Angebotes“ wären unbedingte Haftstrafen fix gewesen."

Die Beamten ließen sich auf den „Kuhhandel“ ein, um keinen Amtsverlust zu erhalten und ließen Vorhalte unwidersprochen gelten, die aber nicht der Wahrheit entsprachen. Bereits im Vorfeld  berichteten Medien von einem „Folterskandal“! Die Exekutive, wie auch die Justiz waren einem derart hohen medialen Druck ausgesetzt, sodass eine Verurteilung der Beamten erfolgen musste. In einem kurzen Prozess, bei dem nicht die Ermittlung der tatsächlichen Vorkommnisse in der Lagerhalle im Vordergrund stand, sollte der Gerichtsakt erledigt werden. Diese Annahme rechtfertigt sich damit, dass der Staatsanwalt noch in der Verhandlung einen Rechtsmittelverzicht abgegeben hat, dass nicht alle Zeugen geladen waren, die, vor allem in Bezug auf die Verletzungen von Bakary,  Auskunft hätten geben können, sowie, dass kein Lokalaugenschein durchgeführt wurde.

Nach dem Urteil wurden die Beamten wieder im Innendienst dienstverwendet. Offenbar auf Druck einschlägiger Medien hob der Verwaltungsgerichtshof nach 6 Jahren das zu milde Urteil der Disziplinaroberkommission auf und wünschte die Entlassung der Polizisten, dem 2012 das Innenministerium  schließlich auch nachgekommen war.

 

Bakary Jassey selbst flüchtet aus Afrika nach Deutschland und ersuchte um Asyl, da ihm in seiner Heimat nach dem Leben getrachtet wurde. Schon in seiner Zeit als Asylwerber wurde er in Deutschland wegen mehrerer Delikte, vor allem Drogendelikte verurteilt und schließlich abgeschoben, um in Österreich wieder aufzutauchen und auch hier als Asylwerber mehrfach straffällig zu werden! Im Jahre 2004 wird er wegen Drogendelikten zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt, nach Beendigung seiner Haftstrafe wird er in Schubhaft genommen und sollte, aufgrund der Ablehnung seines auch in Österreich gestellten Asylbegehrens, abgeschoben werden. Bakary Jassey wurde Bigamie nachgewiesen.

Am 7. April 2006 sollte er vom Flughafen Wien-Schwechat in seine Heimat rückgeführt werden. Nachdem er durch Drohungen gegen das Bordpersonal zum Risiko für den Flug wurde, weigert sich der Pilot ihn mitzunehmen. Aufgrund des Abbruches mussten die Beamten, die in zivil und unbewaffnet waren mit dem Schubhäftling wieder nach Wien fahren. Aufgrund von Vorkommnissen während der Rückfahrt fuhren sie in die Lagerhalle (ein zur Verfügung gestelltes Übungsgelände der Polizei) in den zweiten Wiener Gemeindebezirk. Die weiteren Geschehnisse dort sollen nun in einem neuen Verfahren im Sinne der Beweiswürdigung ermittelt werden.

 

Tatsache ist, dass Bakary Jassey bisher € 110.000.- von der Finanzprokuratur überwiesen bekommen hat, seinem Anwalt aber scheint dies zu wenig, er fordert die dreifache Summe sowie eine monatliche Rente.

Da diese Forderungen auch der Finanzprokuratur zu hoch erscheinen, wurde ein neuerliches Gutachten eingeholt, dieses ergab nun, dass die Traumatisierung nicht in der bisher behaupteten Dimension vorhanden ist. So erklärte Bakary Jassey kürzlich in der ORF-Sendung "Report" dass er nächtelang am Fenster stehen würde, um Ausschau zu halten, ob jemand kommt der ihn schlagen werde.

Bakary hat laut Medienberichten einen Aufenthaltstitel, der ihn zum unbeschränkten Aufenthalt in Österreich berechtigt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

  1. Warum sollte Bakary Jassey in seine Heimat abgeschoben werden?
  2. Welche Voraussetzungen haben sich seit dem geändert, um die Rückführung nicht mehr durchsetzen zu müssen?
  3. Wann genau und mit welcher Begründung wurde der rechtsgültige Abschiebungsbescheid aufgehoben?
  4. Wer hat diese Verfügung getroffen?
  5. Seit wann hat Bakary Jassey einen Aufenthaltstitel in Österreich?
  6. Welchen Aufenthaltstitel hat Bakary Jassey?
  7. Wer hat diese Verfügung getroffen?
  8. Wie viele Vorstrafen hat Bakary Jassey?
  9. Wurde Bakary Jassey auch Bigamie nachgewiesen?
  10. Wenn ja, mit wie vielen Frauen?
  11. Ist Ihnen bekannt, dass die drei in die Causa involvierten ehemaligen Polizisten behaupten, Sie wären zu den Geständnis überredet worden, damit sie im Gegenzug im Dienststand verbleiben können?
  12. Wenn ja, wer wusste von diesen Absprachen im Bereich des Innenministeriums?
  13. Wenn ja, können Sie die Aussagen der drei ehemaligen Polizisten bestätigen?
  14. Ist Ihnen bekannt, dass es zumindest in einem anderen Fall auch zu solchen Abmachungen/Geständnissen gekommen ist, um im Dienststand verbleiben zu können, aber schlussendlich auch die Entlassung ausgesprochen wurde?
  15. Was werden Sie unternehmen, damit Exekutivbedienstete mit solchen unseriösen und rechtswidrigen Zuständen bei gerichtsanhängigen Fällen nicht mehr konfrontiert werden?
  16. Entspricht es den Tatsachen, dass begleitende Beamte bei Abschiebungen unbewaffnet sind, da sie fremdes Bundesgebiet betreten?