3043/J XXV. GP

Eingelangt am 12.11.2014
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Strukturreform österreichischer Vertretungsbehörden im Baltikum

Die drei österreichischen Botschaften in Riga, Tallin und Vilnius verfügen über ein Personal von insgesamt 21 Personen, davon 12 entsandte Personen und 9 Lokalangestellte. Neben den Personalkosten muss die Republik auch für den Unterhalt der Botschaft in Vilnius sowie die Miete der Botschaft in Riga in der Höhe von 3.684.-€ und die Miete der Botschaft in Tallin in der Höhe von 2.635.-€ im Monat (jeweils zuzüglich Betriebskosten) aufkommen.

Wie aus der untenstehenden Tabelle ersichtlich, kann der konsularische Aufwand als überschaubar, wenn nicht als gering bezeichnet werden, handelt es sich doch für das gesamte Baltikum um bloß eine Amtshandlung pro Tag (Quelle: RH-Bericht 2014/8).

Die Betreuung österreichischer Staatsbürger kann das Aufrechterhalten von drei Botschaften daher keineswegs rechtfertigen.

                                  Konsularische Amtshandlungen im Jahr 2011

 

Gesamtzahl

Auskunftserteilungen

 

Riga

191

145

76%

Tallinn

140

109

78%

Wilna

60

25

42%

 

 


In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage

 

1.    Werden Sie im Sinne der Kosteneffizienz und der Sparsamkeit kostengünstigere Modelle für die drei österreichischen Botschaften im Baltikum erwägen, wie zum Beispiel die Schließung aller drei Botschaften zu veranlassen und Betreuung von Stockholm oder Helsinki aus zu organisieren?

2.    Können Sie sich zumindest mit dem Gedanken anfreunden, die Botschaften in Tallin und Vilnius aufzulassen und einen ‚baltischen Botschafter‘ Österreichs, unterstützt von zwei Generalkonsuln, ins Baltikum zu entsenden?

3.    Welche jährlichen Beträge könnten durch die Schließung der drei baltischen Botschaften eingespart werden?

4.    Welche jährlichen Beträge könnten durch die Schließung von zwei der  drei baltischen Botschaften eingespart werden?

5.    Wie viele Honorarkonsule sind derzeit für Österreich im Baltikum tätig?

6.    Sind diese Honorarkonsule tatsächlich derart ausgelastet, dass sie nicht die gesamte konsularische Tätigkeit im Baltikum mitübernehmen könnten?