3044/J XXV. GP

Eingelangt am 12.11.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Zentrales Personenstandsregister

 

 

 

Mit 1. November 2014 sollten die Personenstandsbücher bzw. Staatsbürgerschaftsevidenzen durch zwei neue EDV-Register, das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) und das Zentrale Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) abgelöst werden.

Diese Register hätten bereits am 1. April 2013 bzw. am 1. November 2013 in Betrieb

gehen sollen. Dies wurde jedoch auf den 1. November 2014 verschoben, weil angeblich das System zum damaligen Zeitpunkt noch nicht völlig ausgereift war. Es dürften das Ministerium und die beauftragte Firma Soustek das Projekt unterschätzt haben.

 

Zur Vorgehensweise wurde die Dienstanweisung BMI-VA 1300/382-III/4/b/2014 verteilt.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Wie lautet der genaue Inhalt der Dienstanweisung BMI-VA 1300/382-III/4/b/2014?