3050/J XXV. GP

Eingelangt am 13.11.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend den Weisenrat

 

Die Salzburger Nachrichten berichteten am 27.10.2014 folgendes zur möglichen Anklage gegen Ex-Finanzminister Grasser:

Erst wenn die Prüfung des Vorhabensberichts der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) durch die zuständige Abteilung abgeschlossen sei, werde der Weisenrat, also drei Juristen, dazu eine Empfehlung abgeben. Formal werde die Entscheidung dann allerdings wie immer vom zuständigen Sektionschef unterzeichnet, der "für den Minister" unterschreibe, so der Sprecher.

Die WKStA hat sich laut Medienberichten in ihrem Vorhabensbericht für eine Anklage in den Causen Buwog und Linzer Terminal Tower ausgesprochen.

Im konkreten Fall wird der Weisenrat offenbar befasst, weil Justizminister Wolfgang Brandstetter vor seiner Amtszeit als Verteidiger von Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics tätig war und damit eine Befangenheit im Raum steht. Petrikovics spielt in der Buwog-Causa eine zentrale Rolle, weil er die fast zehn Millionen Euro hohe "Provision" an den Lobbyisten Peter Hochegger gezahlt hat. Der Verdacht der Ermittler, dass Grasser als damaliger Finanzminister einen Teil der Provision kassierte im Gegenzug für den Zuschlag bei der Privatisierung an die Immofinanz bzw. das Österreich-Konsortium, wird von Grasser zurückgewiesen.

Der Justizminister hat im Jänner 2014 einen sogenannten Weisenrat eingerichtet, der in bestimmten Verfahren in Entscheidungen einbezogen wird. Mitglieder des Weisenrats sind laut Pressemitteilung des BMJ vom 8.1.2014 Franz Plöchl (Generalprokuratur), Gottfried Strasser (Rechtschutzbeauftragter BMJ) und Manfred Burgstaller (Rechtsschutzbeauftragter BMI). Der Weisenrat werde "in Fällen der Befangenheit, bei Verfahren gegen oberste Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in Verfahren, in denen eine inhaltliche Weisung gemäß § 29a Abs. 1 StAG erteilt werden soll, in die Entscheidung einbezogen". Der Weisenrat werde sich zu den Erledigungsvorschlägen des Leiters der Strafrechtssektion äußern und gegebenenfalls in nachvollziehbarer Form Empfehlungen abgeben.

"Damit wird sichergestellt, dass ich selbst als Justizminister auf Entscheidungen in derartigen Verfahren künftig selbstverständlich keinen Einfluss nehme. Es wird somit keine Weisungen ohne Einbindung des Weisenrats geben, dessen Mitglieder bekanntlich nicht weisungsgebunden sind", wurde der Justizminister in der Pressemitteilung zitiert.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Erhalten die Mitglieder des Weisenrates für ihre Tätigkeit eine Bezahlung?

2.    Wo und wie oft tagt der Weisenrat?

3.    Welche Ressourcen (Kopiergeräte, Computer, Papiervorräte) benützen die Mitglieder des Weisenrats für ihre Arbeit?

4.    Sind alle Mitglieder des Weisenrats Beamte oder in einem sonstigen Dienstverhältnis mit der Republik Österreich?

5.    Wenn nein, welche Mitglieder sind keine Beamte oder stehen in keinem sonstigen Dienstverhältnis zur Republik Österreich?

6.    Unterliegen alle drei Herren der Amtsverschwiegenheit?

7.    Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Bestimmung?

8.    Wenn nein, welche Mitglieder des Weisenrats unterliegen nicht der Amtsverschwiegenheit?

9.    Nach welcher gesetzlichen Bestimmung bzw aufgrund welchen Erlaubnistatbestandes dürfen den Mitgliedern des Weisenrats nichtöffentliche Ermittlungsakten gezeigt oder gar ausgehändigt werden?

10. Welche Regelung gibt es für den Fall, dass eines der Mitglieder des Weisenrats in einer zu prüfenden Causa befangen ist?

11. Nach welchen gesetzlichen Kriterien richtet sich die Befangenheit des "Weisenrats" und seiner Mitglieder - werden die Bestimmungen des AVG oder der StPO dafür herangezogen?

12. Welche Regelung gibt es für den Fall, dass eines der Mitglieder befangen ist oder verhindert ist?

13. Gibt es Ersatzmitglieder des Weisenrats?

14. Wurde der Weisenrat mit der Anklage gegen Johann Rzeszut befasst?

15. Kannte bzw. kennt eines oder mehrere Mitglieder des Weisenrats Johann Rzeszut persönlich?

16. Wenn nein, wie wurde dies überprüft?

17. Wenn ja, welche Mitglieder kannten Johann Rzeszut persönlich?

18. Wurde geprüft, ob eines der Mitglieder des Weisenrats oder mehrere in Bezug auf Johann Rzeszut befangen waren?

19. Wenn ja, wer hat das geprüft und was waren die Ergebnisse?

20. Kann in Anbetracht des Umstandes, dass Beamte der Generalprokuratur sowohl dienstrechtlich dem Justizminister unterstehen als auch laut der Strafprozessordnung direkt mit vom Justizminister zu bestimmten Tätigkeiten beauftragt werden können, von einer Weisungsunabhängigkeit aller Mitglieder des Weisenrats ausgegangen werden?