3052/J XXV. GP

Eingelangt am 13.11.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Beschleunigte“ Asylverfahren?

BEGRÜNDUNG

 

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl („BFA“) hat seit 1.1.2014 seine Arbeit aufgenommen. Die Innenministerin hatte im Vorfeld der Gründung des BFA immer wieder betont, dass dies zu besseren, und vor allem rascheren Asylverfahren führen wird. Nun, fast ein Jahr nach Arbeitsbeginn des BFA, liegen wenig Zahlen zu den Asylverfahrensständen und Erledigungszahlen vor. Auf der Homepage des Innenministeriums sind nur rudimentäre Zahlen zu den derzeitigen Asylverfahrensständen zu finden.

Zu manchen rechtlichen Themengebieten, wie Bleiberecht, wurden die Schulungen der BFA-MitarbeiterInnen unserer Information nach erst im September diesen Jahres abgeschlossen. Auch gibt Berichte, dass unbegleitete minderjährige Jugendliche über ein Jahr auf ihre erste Einvernahme warten müssen. Inwiefern bei Asylverfahren in erster Instanz tatsächlich eine Verfahrensverbesserung bzw. Beschleunigung stattgefunden hat, ist fraglich.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Asylverfahren übernahm das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl („BFA“) mit 1.1.2014? Wie viele dieser Verfahren sind derzeit (Stand November 2014) noch beim BFA anhängig?

 

2)    Wie viele fremdenpolizeilichen Verfahren übernahm BFA mit 1.1.2014? Wie viele dieser Verfahren sind derzeit (Stand November 2014) noch beim BFA anhängig?


3)    Wie viele Bleiberechtsverfahren übernahm das BFA mit 1.1.2014? Wie viele dieser Verfahren sind derzeit (Stand November 2014) noch beim BFA anhängig?

 

4)    Gibt es derzeit eine interne Priorisierung der Asylverfahren, und falls ja welche?

 

5)    Gibt es eine interne Weisung oder Priorisierung von Asylverfahren von unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen? Falls ja, wie lautet diese genau?

 

6)    Falls nein, wie bringen Sie das in Einklang mit der besonderen Schutzpflicht des Staates gegenüber alleinstehenden Kindern und Jugendlichen bzw. dem Kindeswohl?

 

7)    Wie lange dauert es beim BFA im Durchschnitt bis zur a) ersten Einvernahme von unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen b) zur erstinstanzlichen Entscheidung über den Antrag von unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen?

 

8)    Wie viele der erstinstanzlichen Asylentscheidungen seit 1.1.2014 von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen enden in a) Asylgewährung b) Gewährung von subsidiären Schutz c) Gewährung von Bleiberecht d) Zurückweisung e) Ablehnung von Asyl? Bitte um Aufgliederung auch nach Herkunftsstaaten der unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen.

 

9)    Gibt es derzeit gemischte Teams beim BFA oder eigene Asylrechts-Teams bzw. EinzelreferentInnen, die nur Asylverfahren abwickeln?

 

10) Gibt es beim BFA extra fachlich geschulte MitarbeiterInnen und DolmetscherInnen, die die Einvernahmen von Jugendlichen und Kinder durchführen? Falls ja, wie viele und in welchen Erstaufnahmestellen bzw. Regionaldirektionen?

 

11) Wie viele ReferentInnen befassen sich derzeit konkret mit Asylverfahren, wie viele mit fremdenpolizeilichen Verfahren und wie viele mit Bleiberechtsverfahren? Bitte um Aufschlüsselung auch danach, wie viele der ReferentInnen jeweils aus der Fremdenpolizei, dem Bundesasylamt und der Polizei stammen und wie viele aus einem anderen Arbeitsgebiet dazugekommen sind.

 

12) Wie viele SachbearbeiterInnen im Bundesasylamt waren zur Abwicklung von Asylverfahren angestellt?

 

13)  Wie viele dieser SachbearbeiterInnen arbeiten nun beim BFA?

 

14) Da es anscheinend sehr viele neue SachbearbeiterInnen im Asylbereich gibt: Sind Fallsupervisionen durch TeamleiterInnen vorgesehen? Falls ja, in welcher Dichte? Falls nein, wie wollen Sie eine gleichbleibende Qualität der Bescheide sicherstellen?


15) Wie viele der für das BFA arbeitenden Personen haben mittlerweile die volle Approbationsbefugnis?

 

16) Wann wurden die Schulungen bezüglich Asylverfahren mit den nun arbeitenden SachbearbeiterInnen abgeschlossen?

 

17) Wann wurden die Schulungen bezüglich Bleiberechtsverfahren mit den nun arbeitenden SachbearbeiterInnen abgeschlossen?

 

18) Wann wurden die Schulungen bezüglich fremdenpolizeilicher Verfahren mit den nun arbeitenden SachbearbeiterInnen abgeschlossen?

 

19) Wie viele der anhängigen Asylverfahren beim BFA dauern mit Stichtag 1.November 2014 bereits

a) ein Jahr

b) zwei Jahre?

c) drei Jahre

d) vier Jahre

e) fünf Jahre

f) sechs Jahre

g) sieben Jahre

h) acht Jahre

i) neun Jahre

j) zehn Jahre

k) über zehn Jahre? Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren.

 

20) Wie viele der anhängigen fremdenpolizeilichen Verfahren beim BFA dauern mit Stichtag 1.November 2014 bereits

a) ein Jahr

b) zwei Jahre?

c) drei Jahre

d) vier Jahre

e) fünf Jahre

f) sechs Jahre

g) sieben Jahre

h) acht Jahre

i) neun Jahre

j) zehn Jahre

k) über zehn Jahre? Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren

 

21) .Wie viele Asylbescheide wurden seit 1.1.2014 vom BFA ausgestellt, wie viele dieser Entscheidungen ergaben eine positive Asylentscheidung, wie viele eine negative und wie viele gewährten subsidiären Schutz oder Bleiberecht? Bitte um Aufgliederung nach Regionaldirektionen.


22) Wie viele Bleiberechtsbescheide wurden seit 1.1.2014 vom BFA ausgestellt? Bitte um Aufgliederungen nach Regionaldirektionen.

 

23)  Wie oft wurde vom BFA ein Bleiberecht a) gemäß § 55oder b) gemäß 56 AsylG erteilt? Bitte um Aufgliederung nach Regionaldirektionen.

 

24) Wie oft wurde Bleiberecht vom BFA abgelehnt? Bitte um Aufgliederung nach Regionaldirektionen.

 

25) Wie viele Bescheide zum besonderen Schutz gemäß §57 wurden seit 1.1.2014 vom BFA ausgestellt? Bitte um Aufgliederung nach Regionaldirektionen.

 

26) Wie oft wurde vom BFA dabei ein besonderer Schutz a) gemäß Abs 1 Zi.1 b) gemäß Abs.1 zi. 2 c) gemäß Abs.1 Zi. 3 BFA-VG erteilt, wie oft abgelehnt? Bitte um Aufgliederung nach Regionaldirektionen.

 

27)  Wie lange dauern derzeit die Bearbeitung der Asylanträge von unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen a) bis zur ersten Einvernahme, b) bis zur Bescheiderlassung durch das BFA? Bitte um Aufgliederung nach Regionaldirektionen.

 

28) Wie viele ReferentInnenstellen sind derzeit in den jeweiligen Regionaldirektionen noch unbesetzt? Werden diese noch nachbesetzt werden? Falls ja, bis wann? Falls nein, sehen Sie dafür keinen Bedarf?

 

29) Falls einzelne Regionaldirektionen noch keine Asylbescheide, Bleiberechtsbescheide oder fremdenpolizeiliche Bescheide ausgestellt haben: Woran liegt das?

 

30)  Wie viele der fremdenpolizeiliche Bescheide des BFA wurden aufgrund von Beschwerden vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben oder zurückverwiesen, wie viele bestätigt?

 

31) Wie viele der asylrechtlichen bescheide des BFA wurden aufrgrund von Beschwerde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben oder zurückverwiesen, wie viele bestätigt?

 

32) Wie viele der Bleiberechtsentscheidung des BFA wurden aufgrund von Beschwerden vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben oder zurückverwiesen, wie viele bestätigt?

 

33) Wie viele der Entscheidungen über Aufenthaltsbewilligungen besonderer Schutz gemäß §57 AsylG wurden aufgrund von Beschwerden vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben oder zurückverwiesen, wie viele bestätigt?


 

34) Gibt es Verfahren, die an den jeweiligen Regionaldirektionen des BFA bereits seit mehr als 6 Monaten anhängig sind, falls ja welche (zB Asyl-, Fremdenpolizeiliche Verfahren), wie viele?

 

35) Falls es solche länger andauernden Verfahren gibt, woran liegt das – zumal ja von einer eindeutigen Verfahrensbeschleunigung immer wieder die Rede war?

 

36) Wie viele Säumnisbeschwerden sind derzeit gegen das BFA anhängig? Bitte um Aufgliederung nach Regionaldirektionen.