3055/J XXV. GP
Eingelangt am 17.11.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Verzicht Österreichs auf Teilnahme an der beratenden Mission der EU für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine - 33443/EU XXV.GP)
Der Rat für
Außenbeziehungen der Europäischen Union hat am 22. Juli 2014 die
Errichtung der „Beratenden Mission der Europäischen Union für
eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine“ (EU Advisory
Mission for Civilian Security Sector Reform Ukraine – EUAM Ukraine)
beschlossen. EUAM Ukraine ist eine zivile, nicht-exekutive Mission, die die
Ukraine durch Beratung bei der Reorganisation und Restrukturierung des zivilen
Sicherheitssektors unterstützt. Die unbewaffnete Mission hat ein Mandat
für zwei Jahre.
Knapp vier Monate nach dem Beschluss zur Errichtung der Mission ist die
österreichische Teilnahme nach wie vor unklar. Der deutsche
Außenminister Steinmeier informierte den deutschen Bundestag bereits am
17.September 2014 über eine Teilnahme deutscher Beamter. Mittlerweile sind
bereits entsendete Personen aus 13 Mitgliedsstaaten in Kiew am Aufbau der
Mission beteiligt.
Von österreichischer Seite kommt für diese wichtige Mission keine
Unterstützung. Zivile Missionen sind gerade in so heiklen Situationen, wie
der gegenwärtigen in der Ukraine, entschieden zu unterstützen, dienen
sie doch der Sicherung von Stabilität, Nachhaltigkeit und Frieden in
krisengeschüttelten Regionen und post-konflikt Gesellschaften. Gerade in
den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und der
Stärkung des Parlamentarismus gibt es in Österreich eine große
Expertise, die für solche Missionen sehr gut angeboten und auch genutzt
werden sollte.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie viele zivile Kräfte aus Polizei, Justiz und Verwaltung wurden im Rahmen der EUAM Ukraine von österreichischer Seite gegenüber der EU eingemeldet? Bitte um Auflistung der Berufssparten bzw. Funktionen.
2) Wie viele zivile Kräfte wurden bereits entsendet? Bitte um Auflistung der Berufssparten bzw. Funktionen.
3)
Wenn Antwort auf Frage 1)
„keine“ lautet, bitte um genaue Erklärung, wieso
Österreich nicht Teil der zivilen, unbewaffneten EUAM Ukraine ist?
4) Wenn Antwort auf Frage 2) „keine“ lautet, bitte um genaue Erklärung, wieso Österreich nicht bereits Teil der zivilen, unbewaffneten EUAM Ukraine sein wird?
5) Falls ÖsterreicherInnen eingemeldet, aber nicht entsandt wurden, welche Entscheidung liegt dem zugrunde und woran scheitert die Entsendung?
6) Wie funktioniert die Abstimmung Ihres Hauses mit dem Ministerium für Europa, Integration und Äußeres bzw. mit dem Finanzministerium? Auf welcher Ebene wurde zwischen den Ressorts über eine Teilnahme an der zivilen EU-Mission beraten und mit welchem Ergebnis?
7) Welche finanziellen Mittel stehen solchen
zivilen Missionen insgesamt im Jahr 2014 zur Verfügung? Welche
finanziellen Mittel wurden bis dato für wie viele Entsendungen ausgegeben?
8) Wie viele finanzielle Mittel müssten für eine/n ausgebildete/n Exekutivbeamte/n, die/der die Mission für 2 Jahre unterstützt, aufgewendet werden? Wie hoch sind EU-Förderungen für diese/n Beamtin/en?