3056/J XXV. GP
Eingelangt am 17.11.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Verzicht Österreichs auf Teilnahme an der beratenden Mission der EU für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine - 33443/EU XXV.GP)
Der Rat für
Außenbeziehungen der Europäischen Union hat am 22. Juli 2014 die
Errichtung der „Beratenden Mission der Europäischen Union für
eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine“ (EU Advisory
Mission for Civilian Security Sector Reform Ukraine – EUAM Ukraine)
beschlossen. EUAM Ukraine ist eine zivile, nicht-exekutive Mission, die die
Ukraine durch Beratung bei der Reorganisation und Restrukturierung des zivilen
Sicherheitssektors unterstützt. Die unbewaffnete Mission hat ein Mandat
für zwei Jahre.
Knapp vier Monate nach dem Beschluss zur Errichtung der Mission ist die
österreichische Teilnahme nach wie vor unklar. Der deutsche
Außenminister Steinmeier informierte den deutschen Bundestag bereits am
17.September 2014 über eine Teilnahme deutscher Beamter. Mittlerweile sind
bereits entsendete Personen aus 13 Mitgliedsstaaten in Kiew am Aufbau der
Mission beteiligt.
Von österreichischer Seite kommt für diese wichtige Mission keine
Unterstützung. Zivile Missionen sind gerade in so heiklen Situationen, wie
der gegenwärtigen in der Ukraine, entschieden zu unterstützen, dienen
sie doch der Sicherung von Stabilität, Nachhaltigkeit und Frieden in
krisengeschüttelten Regionen und post-konflikt Gesellschaften. Gerade in
den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und der
Stärkung des Parlamentarismus gibt es in Österreich eine große
Expertise, die für solche Missionen sehr gut angeboten und auch genutzt
werden sollte.
Das Finanzministerium spielt aufgrund der notwendigen Freigabe der Finanzierung von Entsendungen eine entscheidende Rolle.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wurden aus dem Innenministerium bzw. aus dem Ministerium für Europa, Integration und Äußeres Anfragen bezüglich der Freigabe von Geldern für die Entsendung von österreichischen ExpertInnen zur beratenden Mission der EU in der Ukraine (EUAM) an das Finanzministerium herangetragen? Und wenn ja, wann?
2) Gab es hinsichtlich der Frage einer Teilnahme an der EU-Mission (EUAM) Aussprachen mit Bundesminister Kurz bzw. Bundesministerin Mikl-Leitner? Wenn ja, wann kam es zu diesen Aussprachen und zu welchen Ergebnissen führten sie?
3) Unter welchen Gesichtspunkten werden Anfragen für zivile Missionen aus anderen Ministerien im Finanzministerium geprüft? Bitte um Auflistung der Kriterien
4) Gab es von Seiten Ihres Hauses Bedenken hinsichtlich der Teilnahme österreichischer ExpertInnen an der Mission in der Ukraine? Wenn ja, welche?
5) Wie viele zivile Kräfte aus Polizei, Justiz und Verwaltung wurden im Rahmen der EUAM Ukraine von österreichischer Seite gegenüber der EU eingemeldet? Bitte um Auflistung der Berufssparten bzw. Funktionen.
6) Welche finanziellen Mittel stehen solchen
zivilen Missionen insgesamt im Jahr 2014 zur Verfügung? Welche
finanziellen Mittel wurden bis dato ausgegeben?
7) Wie viele finanzielle Mittel müssten für eine/n ausgebildete/n Exekutivbeamte/n, die/der die Mission für 2 Jahre unterstützt, aufgewendet werden? Wie hoch sind EU-Förderungen für diese/n Beamtin/en?