3057/J XXV. GP

Eingelangt am 18.11.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Blaulichtsteuer

 

 

Die Unfallmeldegebühr (also die so genannte Blaulichtsteuer) von 36.- Euro ist zu zahlen wenn die Exekutive zu einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden gerufen wird, wo der Daten-Austausch auch unter den Beteiligten möglich gewesen wäre. Zu zahlen ist diese Gebühr unabhängig davon, ob man die Schuld am Unfall trägt. Wer die Gebühr schlussendlich leisten muss bzw. inwieweit sie von einer Versicherung übernommen bzw. zwischen den Unfallgegner aufgeteilt wird, ist vom Verschulden des Unfalles abhängig.

Die Übergabe der Ausfertigung des Polizeiprotokolls, dessen Aufnahme ein anderer Unfallbeteiligter verlangt hat, kostet ebenfalls € 36,-.Wenn beide Beteiligten die Unfallaufnahme und das Protokoll verlangen, sind jeweils € 36,- zu entrichten.

Unter gewissen Umständen ist keine Gebühr zu zahlen, nämlich beispielsweise im Fall, dass ein Zeuge die Polizei ruft oder im Falle der Alkoholisierung des Unfallgegners und wenn nur die Amtshandlung (Personalien-Feststellung, Alko-Test, Führerschein-Abnahme usw.) gegen ihn veranlasst wird.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Wie viele Unfälle hat es in den letzten 3 Jahren gegeben (aufgegliedert nach Bundesländern)?

2.     Bei wie vielen Unfällen wurde jeweils in den letzten 3 Jahren die Exekutive angefordert (aufgegliedert nach Bundesländern)?

3.     In wie vielen Fällen musste jeweils in den letzten 3 Jahren die Blaulichtsteuer entrichtet werden (aufgegliedert nach Bundesländern)?

4.     Wie hoch waren jeweils in den letzten 3 Jahren die Einnahmen aus der Blaulichtsteuer (aufgegliedert nach Bundesländern)?

5.     Wie hoch sind im Schnitt die jährlichen Kosten, die durch die Einhebung der Blaulichtsteuer pro Jahr anfallen (Verwaltungsaufwand etc.)?

6.     Wie hoch sind derzeit die Ausstände durch noch nicht gezahlte Unfallmeldegebühren?

7.     Wie lange dauert es im Schnitt zwischen Vorschreibung und Bezahlung der Blaulichtsteuer?

8.     Wem stehen die Einnahmen aus der Blaulichtsteuer zu und wofür werden diese Einnahmen verwendet?