3060/J XXV. GP

Eingelangt am 18.11.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Winter

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sex mit Tieren“ in Österreich

 

 

Am 12. Oktober 2014 war in derStandard.at zu lesen, dass die dänische Regierung über den Landwirtschaftsminister „Sex mit Tieren“ nach Vorbild der Nachbarstaaten durch eine besondere Schutzregelung zugunsten der Tiere verbieten möchte, damit Dänemark nicht Heimat für Zoophile werde. Derzeit ist „Sex mit Tieren“ in Dänemark bloß dann widerrechtlich, wenn nachgewiesenes Leid der Tiere bewiesen werden kann. In Deutschland, Schweden, Norwegen, den Niederlanden, der Schweiz, Frankreich und Großbritannien stehe „Sex mit Tieren“ bereits unter Strafe. Im dänischen Parlament erfolgte bereits ein erfolgloser Versuch zur Verschärfung der derzeitigen Regelung. Änderungen in Umfrageergebnissen würden auf eine Befürwortung eines Verbotes für Zoophilie deuten.

 

Gemäß §5 Abs. 2 Ziffer 17 des österreichischen Tierschutzgesetzes ist das Verbot der Tierquälerei auch dann erfüllt, wenn an oder mit einem Tier eine geschlechtliche Handlung vollzogen wird.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Anzeigen in Punkto Tierquälerei haben Sie im laufenden Kalenderjahr in Ihren Systemen vermerkt?

2.     Wie viele Anzeigen in Punkto Tierquälerei gab es in den vergangenen Kalenderjahren 2004-2013?

3.     Wie viele Anzeigen aus dem laufenden Kalenderjahr betreffen geschlechtliche Handlungen an oder mit Tieren?

4.     Wie viele Anzeigen der vergangenen Kalenderjahre 2004-2013 betreffen geschlechtliche Handlungen an oder mit Tieren?

5.     Wie viele Verfahren in Punkto Tierquälerei haben Sie im laufenden Kalenderjahr in Ihren Systemen vermerkt?

6.     Wie viele Verfahren in Punkto Tierquälerei gab es in den vergangenen Kalenderjahren 2004-2013?

7.     Wie viele Verfahren aus dem laufenden Kalenderjahr betreffen geschlechtliche Handlungen an oder mit Tieren?

8.     Wie viele Verfahren der vergangenen Kalenderjahre 2004-2013 betreffen geschlechtliche Handlungen an oder mit Tieren?

9.     Wie viele Verurteilungen in Punkto Tierquälerei haben Sie in Ihren Systemen vermerkt?

10.  Wie viele Verurteilungen in Punkto Tierquälerei gab es in den vergangenen Kalenderjahren 2004-2013?

11.  Wie viele Verurteilungen aus dem laufenden Kalenderjahr betreffen geschlechtliche Handlungen an oder mit Tieren?

12.  Wie viele Verurteilungen der vergangenen Kalenderjahre 2004-2013 betreffen geschlechtliche Handlungen an oder mit Tieren?

13.  Wie gliedern sich die Verurteilungen auf? Gab oder gibt es allenfalls diversionelle Erledigungen?

14.  Welche Präventivmaßnahmen setzt Ihr Ressort zur Vermeidung dieser Missstände in Österreich?

15.  Welche österreichischen Institutionen sind in diese Maßnahmen mit eingebunden?

16.  Welche überregionale Präventivmaßnahmen setzt Ihr Ressort zur Rechtsvereinheitlichung und zur Bereinigung dieser Missstände?

17.  Welche überregionalen Institutionen sind in diese Maßnahmen mit eingebunden?

18.  Gibt es dazu konkrete Aktivitäten im Rahmen der Organisation EU an denen Sie mitwirken?