3074/J XXV. GP

Eingelangt am 19.11.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Verfassungsschutzbericht

 

Die Bundesministerin für Inneres hat angekündigt, bis zum Sommer 2015 die im Regierungsprogramm vorgesehene Neuausrichtung des Staatsschutzes umsetzen zu wollen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Berichtswesen des Verfassungsschutzes mögliche Lücken aufweist. Es fehlen beispielsweise Einträge im Verfassungsschutzbericht: obwohl vom Verfassungsschutz im Jahr 2013 einige Male gegen Mitglieder im Nationalrat vertretener Parteien wegen Nähe zu Rechtsextremismus, Hetze, Antisemitismus und neonazistischer Propaganda ermittelt wurde, ist kein Hinweis darauf dem Bericht zu entnehmen. Generell ist die Berichterstattung über Rechtsextremismus erstaunlich dünn - lediglich acht Seiten umfasst das entsprechende Kapitel im Verfassungsschutzbericht. Außerdem gibt es keine Bundesländerberichte.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Warum finden sich im Verfassungsschutzbericht keine Definitionen von Rechts- und Linksextremismus sowie von Terrorismus?

2.    Warum werden Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit nicht ausdrücklich als Herausforderung für den demokratischen Rechtsstaat genannt?

3.    Ist eine Überarbeitung des Aufbaues des Verfassungsschutzberichts im Rahmen der geplanten Neuausrichtung des Staatsschutzes geplant?

4.    Wenn ja, inwiefern?

5.    Wenn nein, wieso nicht?

6.    In wie vielen Fällen und in welchen Zusammenhängen hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung im Jahr 2013 mit Mitgliedern und Mandatar_innen von in allgemeinen Vertretungskörpern vertretenen politischen Parteien beschäftigt?

7.    Warum findet sich dazu kein einziger Eintrag im Verfassungsschutzbericht?

8.    Warum gibt es im Verfassungsschutzbericht keine Analyse von Publikationen mit demokratiefeindlichen Inhalten?

9.    Warum werden Verhetzungsaktivitäten nicht beleuchtet?

10. Welche Maßnahmen wurden bisher im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Rechtsextremismus konkret umgesetzt?

11. Welche weiteren Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang geplant?