3075/J XXV. GP

Eingelangt am 19.11.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst

betreffend Transparenz von Entscheidungen der Kunstförderung

 

Der Kunstbericht des BKA gibt jährlich detailierte Einsicht in die Höhe und Verteilung der Vergabe von Fördergeldern im Bereich der Kunstförderung. So ist die Verteilung der Mittel nach Kunstgattungen ersichtlich, ebenso wie die Verteilung nach Geschlecht und Standort der geförderten Institutionen, Künstlerinnen und Künstler. Auch die Zusammensetzung der Beiräte und Jurys die der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien nach §9 des Kunstförderungsgesetz von 1988 "zur Vorbereitung und Vorberatung von Förderungsangelegenheiten" einsetzen kann, ist im Kunstbericht namentlich einsehbar.
Nicht einsehbar sind leider die Kriterien, Begründungen und Prozesse der Kunstförder- und Ankaufentscheidungen. Zum Teil ist dies nachvollziehbar, da die vollständige Publikation aller Prozesse einen unzumutbaren Arbeitsaufwand für das Ministerium bedeuten würde. Leider bieten jedoch das Kunstförderungsgesetz und die Förderrichtlinie des BKA für die Förderwerber wenig Anhaltspunkte für die Entscheidungsprozesse der Kunstförderung. Vor allem bei negativen Förderbescheiden führt dies zu ebenso nachvollziehbarer Frustration und einem Gefühl der Hilflosigkeit auf Seiten der Förderwerber. Während beispielsweise das ÖFI den Förderwerbern schriftliche Protokolle und Argumentationsgrundlagen für Förderentscheidungen offen legt - und sich dadurch auch ein relativ hohes Ansehen durch die Förderwerber erarbeiten konnte - ist dies im Kunstressort selbst nicht grundsätzlich gegeben.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Förderansuchen gingen im BKA 2013 (aufgeschlüsselt nach Abteilungen der Sektion II) ein?

2.    Wie viele Förderansuchen gingen im BKA 2014 (aufgeschlüsselt nach Abteilungen der Sektion II) ein?

3.    Wie viele Förderansuchen wurden (aufgeschlüsselt nach Abteilungen der Sektion II des BKA) 2013 in Summe positiv beschieden und wie viele negativ?

4.    Wie viele Förderansuchen wurden (aufgeschlüsselt nach Abteilungen der Sektion II des BKA) 2014 in Summe positiv beschieden und wie viele negativ?

5.    Nach welchen Kriterien und durch welche Stellen wurden zur "Vorbereitung und Vorberatung von Förderentscheidungen" des Kunstressorts 2013 welche Beiräte und Jurys eingerichtet?

6.    Nach welchen Kriterien und durch welche Stellen wurden zur "Vorbereitung und Vorberatung Förderentscheidungen" des Kunstressorts 2014 welche Beiräte und Jurys eingerichtet?

7.    In welcher Form sind die Prozesse zur Einrichtung von Jurys und Beiräten normiert, bzw. welchen Prozessen wird dabei üblicherweise gefolgt?

8.    Welche Aufgaben und Entscheidungen haben die Beiräte und Jurys für das Kunstressort, bzw. den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst 2013 übernommen?

9.    Welche Aufgaben und Entscheidungen haben die Beiräte und Jurys für das Kunstressort, bzw. den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst 2014 übernommen?

10. In welchen Fällen von Förder- bzw. Ankaufentscheidungen des Kunstressorts waren 2013 Jurys und Beiräte beteiligt und in welchen Fällen nicht?

11. In welchen Fällen von Förder- bzw. Ankaufentscheidungen des Kunstressorts waren 2014 Jurys und Beiräte beteiligt und in welchen Fällen nicht?

12. Nach welchen Empfehlungen von Jurys und Beiräten hat sich der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst 2013 gerichtet und in welchen Fällen hat er abweichende Entscheidungen getroffen?

13. Nach welchen Empfehlungen von Jurys und Beiräten hat sich der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst 2014 gerichtet und in welchen Fällen hat er abweichende Entscheidungen getroffen?

14. In wie vielen Fällen hat der der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst 2013 seine Förderentscheidungen begründet und in wie vielen Fällen hat er dies nicht getan?

15. In wie vielen Fällen hat der der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst 2014 seine Förderentscheidungen begründet und in wie vielen Fällen hat er dies nicht getan?

16. In welcher Form werden Förderentscheidungen des Kunstressorts grundsätzlich begründet und dokumentiert?

17. Welche Prozesse sind im Rahmen von Kunstförder-Entscheidungen (abgesehen von den aus dem Kunstbericht ersichtlichen Richtlinien und dem Kunstförderungsgesetz) grundsätzlich in welcher Form normiert?

18. Welche Personenkreise haben zu welchen Bedingungen Einblick in etwaig vorhandene Protokolle zu Förderentscheidungen?

19. Ist es vorgesehen etwaig vorhandene Protokolle zu Förderentscheidungen Zukunft (beispieslweise in anonymisierter Form) zur Verfügung zu stellen (falls nicht, warum nicht)?

20. Welche Prozesse und welcher Umgang mit Anfragen von Förderwerbern auf die Begründung von Förderentscheidungen im einzelfall sind im Kunstressort in welcher Form definiert, bzw. wie wird im Einzellfall üblicherweise verfahren?

21. Wie viele Förderwerber haben 2013 um eine Begründung der Föderentscheidung im Einzellfall angesucht?

22. Wie viele Förderwerber haben 2013 eine schriftliche Begründung ihrer Föderentscheidung im Einzelfall erhalten?

23. Wie viele Förderwerber haben 2014 um eine Begründung der Föderentscheidunge im Einzellfall angesucht?

24. Wie viele Förderwerber haben 2014 eine schriftliche Begründung ihrer Föderentscheidunge im Einzellfall erhalten?

25. In wie vielen Einzelfällen hat das Kunstressort 2013 Rückmeldung zu Förderansuchen gegeben während diese sich im Prozess der Begutachtung befanden?

26. In wie vielen Einzelfällen hat das Kunstressort 2014 Rückmeldung zu Förderansuchen gegeben während diese sich im Prozess der Begutachtung befanden?

27. Gibt es formal definierte (bzw. nicht definierte, aber "übliche") Möglichkeiten zur Korrektur/Nachbesserung/Umformulierung von Förderansuchen?

28. In welcher Form gibt das Kunstressort inhaltliche Empfehlungen zu Förderansuchen während diese sich im Prozess der Beutachtung befinden?

29. In welcher Form gibt das Kunstressort formale Empfehlungen zu Förderansuchen während diese sich im Prozess der Beutachtung befinden?

30. In welchem Kontakt (z.B. durch Hearings) stehen die Beiräte und Jurys während des Prozesses der Begutachtung mit den Förderwerbern?

31. In welchem Kontakt (z.B. durch Hearings) stehen welche Stellen des Kunstressorts während des Prozesses der Begutachtung mit den Förderwerbern?

32. In welchem Kontakt stehen die Beiräte und Jurys nach erfolgten Förderentscheidungen mit den Förderwerbern?

33. In welchem Kontakt stehen welche Stellen des Kunstressorts nach erfolgten Förderentscheidungen mit den Förderwerbern?

34. Welche Rückmeldung erhalten Förderwerber durch welche Stellen des Kunstressorts im Falle positiv beschiedener Förderansuchen?

35. Welche Rückmeldung erhalten Förderwerber idurch welche Stellen des Kunstressorts im Falle negativ beschiedener Förderansuchen?

36. Welche Änderungen/Verbesserungen/Anpassungen haben die Prozesse der Fördermittelvergabe und der Ankäufe durch das Kunstressort in den vergangenen Jahren durchlaufen?

37. Welche Änderungen/Verbesserungen/Anpassungen sollen die Prozesse der Fördermittelvergabe und der Ankäufe durch das Kunstressort in der laufenden Legislaturperiode noch durchlaufen?