3083/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Budgetierung EU Battlegroups

 

 

Österreich, als aktives Mitglied der Europäischen Union, wurde im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) zu solidarischen Beitragsleistungen, auch bei den EU Battlegroups, aufgefordert. Nach einer zurückhaltenden Anfangsphase erfolgte die erste Beteiligung Österreichs an den EU Battlegroups 2011-1 und 2012-2.

 

Im Rahmen der halbjährlich in Brüssel stattfindenden EU Battlegroup-Koordinierungskonferenzen wurden im April 2014 die österreichische Beteiligung für 2016-2 bestätigt und die Beteiligungen für 2017-1 beziehungsweise 2018-1 und 2018-2, letztere vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung, eingemeldet.

 

Als weiterer Ausblick kann zusätzlich angemerkt werden, dass für eine österreichische Beteiligung an der EU Battlegroup 2020-2 bereits erste Planungen eingeleitet worden sind. Damit dürften die EU Battlegroups nun auch in Österreich angekommen sein.

(…)

Österreich ist mit seinen Einmeldungen 2016-2, 2017-1, 2018-1 und 2018-2 nicht nur sichtbar und adäquat vertreten, sondern hat mit der erstmaligen Teilnahme an einer EU Battlegroup Bereitstellung über 12 Monate (2018-1 und 2, gemeinsam mit den Benelux-Staaten) ein aktives Zeichen gesetzt.

 

(Quelle: Bericht "Miliz-Info 4/2014 S.21")

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

Anfrage:

 

1.            Wie hoch waren die Kosten für die Beteiligung 2011-1 in absoluten Zahlen.

2.            Wie hoch waren die Kosten für die Beteiligung 2012-2 in absoluten Zahlen.

3.            Wieviel Budget ist für die Beteiligungen 2016-2, 2017-1, 2018-1 und 2 jeweils in absoluten Zahlen vorgesehen?

4.            Wieviel Mannstärke ist für die Beteiligungen 2016-2 und 2017-1 jeweils vorgesehen?

5.            Wie werden sich die Kosten auf die Erfüllung der Inlandsaufgaben auswirken?