3089/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Keine Zeitersparnis bei der Rettungsgasse

 

 

Folgendes konnte man am 12.11.2014 auf der Webseite der Kleinen Zeitung lesen:

Vernichtendes Urteil des Rechnungshofes: Die im Jänner 2012 mit großem Trara eingeführte Rettungsgasse brachte keine Zeitersparnis für die Rettungskräfte. Viel Geld um Nichts: Zu diesem vernichtenden Urteil kommt der Rechnungshof bei der Bewertung der im Jänner 2012 von der damaligen Verkehrsministerin Doris Bures und der Asfinag eingeführten Rettungsgasse. 4,6 Millionen Euro wurden in die „umfassende Informations- und Kommunikationskampagne“ gesteckt. Das Ergebnis: Die Rettungsgasse konnte, wie in dem Bericht nachzulesen ist, „keine Zeitersparnis bei der Zufahrt zum Einsatzort nachweisen, obwohl dies einer der maßgebenden Gründe für deren Einführung gewesen war.“ Zu allem Überdruss wurde die gesamte Kampagne für den Steuerzahler aus einem anderen Grund teuer: Weder das Verkehrsministerium noch die Asfinag hatten bei der Vergabe der Kampagne „Vergleichsangebote eingeholt.“ Die Kosten waren höher als bei sonstigen Kampagnen.“

(http://www.kleinezeitung.at/s/politik/innenpolitik/4593117/Rechnungshof-ruffelt-Asfinag_Rettungsgasse-bringt-keine-Zeitersparnis-)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Verkehrsteilnehmer wurden seit der Einführung, aufgrund der Missachtung der Rettungsgasse bestraft?

2.     Wie hoch sind die Strafeinahmen seit der Einführung der Rettungsgasse?

3.     Wie hoch sind die durchschnittlichen Strafen bei Missachtung der Rettungsgasse?

4.     Wird man künftig die Bildung der Rettungsgassen vermehrt kontrollieren, um eine Zeitersparnis für Rettungskräfte gewährleisten zu können?

5.     Wenn ja, wie wird man dies kontrollieren?

6.     Wenn nein, warum nicht?