3112/J XXV. GP
Eingelangt am 20.11.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Josef A. Riemer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Gesundheitliche Probleme bei Schichtarbeit
Wie die Tageszeitung die Krone Anfang November berichtete, verringern jahrelange Schicht- und Nachtarbeit laut einer französischen Studie die Gedächtnisleistung und das Denkvermögen. Demnach nehmen bei Menschen, die mehr als zehn Jahre unregelmäßigen Arbeitszeiten ausgesetzt waren, die kognitiven Fähigkeiten deutlich schneller ab als bei anderen Berufstätigen. Aus früheren Untersuchungen ist bereits bekannt, dass unregelmäßige Arbeitszeiten und Nachtarbeit zu Geschwüren, Herzkrankheiten und bestimmten Krebsarten führen können. Über die Auswirkungen auf die kognitiven Fähigkeiten war bisher wenig bekannt.
Betroffen seien insbesondere Menschen, die länger als zehn Jahre Schichtarbeit leisteten, erklärte Studienleiter Jean-Claude Marquie vom Forschungsinstitut CNRS in Toulouse. Diese Belastung entspreche einem Alterungsprozess von zusätzlich sechseinhalb Jahren, berichten die Forscher im US- Fachmagazin "Occupational and Environmental Medicine". Sich nach dem Ausscheiden aus dem Schichtdienst davon zu erholen, dauere mindestens fünf Jahre. Allerdings müssten die Ergebnisse noch in weiteren Studien bestätigt werden. Die Versuchsgruppe umfasste 3.000 Berufstätige aus Südfrankreich, die in verschiedenen Branchen arbeiteten. Die Probanden absolvierten in den Jahren 1996, 2001 und 2006 mehrere Tests, bei denen ihr Lang- und Kurzzeitgedächtnis, ihre Reaktionsfähigkeit und ihre allgemeinen kognitiven Fähigkeiten gemessen wurden. Die Studienteilnehmer waren zu Beginn der Untersuchungen zwischen 32 und 62 Jahre alt, etwa die Hälfte von ihnen arbeitete im Schichtsystem. Studienleiter Marquie schlägt eine besondere medizinische Betreuung für Schichtarbeiter sowie arbeitnehmerfreundlichere Dienstpläne vor. Dabei könne es beispielsweise schon helfen, anstatt um 4 Uhr früh zwei Stunden später zu beginnen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage