3121/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend mangelhafter und unzulänglicher Zusammenfassung und unzweckmäßiger formaler Aufbereitung der Tierversuchsstatistik 2013

BEGRÜNDUNG

 

Mit 1. Jänner 2014 ist die neue Tierversuchsstatistik –Verordnung 2013 (TVSV 2013) in Kraft getreten. Demgemäß hat. der den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bis zum 30. Juni die übermittelten Tierversuchsdaten zusammenzufassen und auf der Website des Ministeriums zu veröffentlichen.

 

Tierversuchsstatistik-Verordnung 2013 – TVSV 2013

§ 4. Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung hat die gemäß § 2 übermittelten Daten zusammenzufassen und gemäß § 22 Abs. 4 TVG 2012 bis zum 30. Juni zu veröffentlichen.

 

§ 2. (1) Verwender haben bis zum 1. März jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr die in der Anlage angeführten Daten zu erfassen und elektronisch an die zuständige Behörde (§ 2 Z 8 TVG 2012) zur Weiterleitung an die Bundesministerin bzw. den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung bis zum 30. April zu übermitteln.

 

Ende Juni 2014 wurde die Tierversuchsstatistik 2013 nach den neuen Bestimmungen auf der Website des Wissenschaftsministeriums als pdf-Datei veröffentlicht.

Diese besteht aus (nicht durchnummerierten) 12 Seiten und entspricht keinesfalls den in der Anlage der TVSV 2013 angeführten Tabellen 1 bis 8 mit den entsprechenden Zusammenfassungen und Datenkategorien als da genau definiert sind: „Tierart“ (Tabelle 2), „Erneute Verwendung“ (Tabelle 3), „Geburtsort“ (Tabelle 4), „Genetischer Status“ (Tabelle 5), „Schaffung einer neuen genetisch veränderten Linie“ (Tabelle 6), „Schweregrad“ (Tabelle 7), „Verwendungszwecke“ (Tabelle 8), „Prüfungen aufgrund von Rechtsvorschriften“ (Tabelle 8.3a) und „Anforderungen aufgrund von Rechtsvorschriften“ (Tabelle 8.3b).

 

Die veröffentlichte Tierversuchsstatistik 2013 beinhaltet lediglich eine tabellarische Zusammenfassung der „Tiere nach Schweregraden“ (aus der sich auch die insgesamt verwendeten Tiere/Tierarten ergeben), der „Tiere nach genetischem Status“ und der „Tiere nach Versuchszweck“.

 

Eine Zusammenfassung der Versuchstierdaten nach „Erneute Verwendung“, „Geburtsort“ (nach vier Herkunftsarten aufgeschlüsselt), „Schaffung einer neuen genetisch veränderten Linie“, „Prüfungen aufgrund von Rechtsvorschriften“ (nach den zehn angeführten Möglichkeiten aufgeschlüsselt) und „Anforderungen aufgrund von Rechtsvorschriften“ (nach den drei angeführten Möglichkeiten aufgeschlüsselt) fehlen gänzlich.

 

Bei den Seiten 5 - 10 der veröffentlichten Tierversuchsstatistik 2013 handelt es sich offensichtlich um die Ablichtung einer Excel-Datei, auf die nicht für etwaige Abfragen zugegriffen werden kann. Die Datensätze sind - lediglich geordnet nach den Tierarten - bloß aneinandergereiht. Teilweise überlappen sich die Spaltenangaben, so dass der Inhalt nicht vollständig wahrnehmbar ist. Darüber hinaus ist die Schrift so klein gehalten, dass sie nahezu unlesbar ist.

Es ist zwar möglich (auch unter Zuhilfenahme der auf Seite 11 - 12 angeführten Kennziffern), aber eine reine Zumutung aus dieser Auflistung Daten herauszufiltern, wie etwa die Anzahl und Art der erneut verwendeten Tiere.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Tierarten wurden in welcher jeweiligen Anzahl erneut verwendet?

2)    Welche Tierarten wurden in welcher jeweiligen Anzahl

a.    in der EU, in einem registrierten Zuchtbetrieb geboren,

b.    in der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geboren,

c.    im restlichen Europa geboren,

d.    in der restlichen Welt geboren?

 

3)    Welche Tierarten wurden in welcher jeweiligen Anzahl zur Schaffung neuer genetisch veränderter Linien/Stämme verwendet?

4)    Welche Tierarten wurden in welcher jeweiligen Anzahl aufgrund von welchen „Prüfungen aufgrund von Rechtsvorschriften“ verwendet?

5)    Welche Tierarten wurden in welcher jeweiligen Anzahl aufgrund von welchen „Anforderungen aufgrund von Rechtsvorschriften“ verwendet?

6)    Warum wurden an 6.685 Kaninchen Pyrogenitätsprüfungen durchgeführt, obwohl es seit Jahren einen EU-weit validierten Ersatztest, den sog. In-vitro-Pyrogen-Test (IPT) gibt?

 

7)    Aufgrund welcher Kriterien wurde die tatsächliche Belastung dieser Kaninchen als „gering“ eingestuft?

 

8)    Warum wurden die gemäß § 2 TVSV 2013 übermittelten Daten nicht in der übersichtlichen, gut strukturierten Form (die auch eine gute Lesbarkeit gewährleisten würde) wie es in der Anlage der TVSV 2013 vorgesehen ist, zusammengefasst und veröffentlicht?

 

9)    Wann wird die auf der Website des Wissenschaftsministeriums publizierte  Tierversuchsstatistik 2013 mit den fehlenden Zusammenfassungen zu den Datenkategorien „Erneute Verwendung“, „Geburtsort“, „Schaffung einer neuen genetisch veränderten Linie“, „Prüfungen aufgrund von Rechtsvorschriften“ und „Anforderungen aufgrund von Rechtsvorschriften“ ergänzt sein und in einem praktikabel lesbaren Format erscheinen?

 

10) Warum wurde nicht gleich jenes (gemeinsame) Berichtsformat verwendet und publiziert, mit dem gemäß Artikel 2 des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 14. November 2012 zur Festlegung eines gemeinsamen Formats für die Vorlage der Informationen gemäß der Richtlinie 2010/63/EU (unter Berücksichtigung des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 20. Dezember 2013 zur Berichtigung von Anhang II des Durchführungsbeschlusses 2012/707/EU) alle EU-Mitgliedstaaten  die statistischen Daten jährlich vorzulegen haben (auch wenn dies erst im kommenden Jahr, nämlich bis zum 10. November 2015 zu erfolgen hat)?