3123/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend „Bestellung der Direktorin des Herta-Reich Gymnasiums Mürzzuschlag“

Bezugnehmend auf ein Schreiben der Lehrervertreter des Herta-Reich Gymnasiums in Mürzzuschlag (siehe Beilage), das uns Anfang dieser Woche zugegangen ist, sollen bei der Bestellung der Leitung des Herta-Reich Gymnasiums in Mürzzuschlag nicht fachliche Kriterien, sondern die Erfüllung der Frauenquote entscheidend gewesen sein.

Laut aufgelisteter Informationen in der Stellungnahme der Gleichbehandlungskommission habe Mag. Heimo Hirschmann beim „Hearing“ zum gegenständlichen Leiterposten vor vier Jahren alle sieben Ebenen des Leitervorschlages eindeutig für sich entschieden und sich seitdem mehr als drei Jahre lang in der Praxis bewährt. Er habe darüber hinaus Einsatzbereitschaft gezeigt und mit seinem Team Initiativen gesetzt, die die Standortqualität der Schule substantiell verbessert und vor allem auch die Öffnung und Internationalisierung der Schule mit Kontakten nach Israel, Partnerschaften mit Schulen in Norwegen und der Slowakei entscheidend vorangetrieben hätten. Die Mitbewerberin soll in dieser Zeit durch Passivität, Obstruktion und Verweigerung der Mitarbeit an der Schulentwicklung aufgefallen sein.

Trotz der klar für Mag. Hirschmann sprechenden Faktenlage, entschied die Frau Bundesminister quasi per Dekret und auch gegen den Wunsch der betroffenen Eltern, Schüler und Lehrer für die Gegen-kandidatin.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesminister für Bildung und Frauen nachstehende

Anfrage

1)     Sie haben Frau Mag. Ingrid Köck per Unterschrift zur neuen Direktorin des Herta-Reich Gymnasiums bestellt.

                                          I.    Welche konkreten Überlegungen Ihrerseits haben zu dieser Entscheidung geführt?

                                         II.    Welchen Fakten und konkrete Daten sind Ihrer Entscheidung zu Grunde gelegen?

2)     Nach einem Hearing vor mehr als drei Jahren hat Mag. Heimo Hirschmann alle sieben Ebenen des Hearings erfolgreich für sich entschieden und seine Leiterfähigkeiten seitdem als interimistischer Direktor in der Praxis bestätigt. Haben Sie sich bzw. hat sich Ihr Ressort ein konkretes Bild vom Einsatz und der Leistung des interimistischen Direktors machen können?


                                          I.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Form und mit welchem konkreten Ergebnis?

                                         II.    Wenn nein, warum nicht?

3)     Wurden die Bedenken von Eltern, Lehrern und Schülern gegenüber Mag. Köck von Ihnen gehört?

                                          I.    Wenn ja, warum wurden diese nicht in die Entscheidung der Besetzung mit einbezogen?

                                         II.    Wenn nein, warum nicht?

4)     Sind Ihnen die Aussagen über Frau Mag. Ingrid Köck bekannt, wonach sie während der Zeit der interimistischen Leitung von Mag. Hirschmann mit Passivität, Obstruktion und Verweigerung der Mitarbeit aufgefallen sein soll?

a.     Wenn ja, halten Sie diese Aussagen für wahrheitsgetreu und für eine Entscheidungsfindung relevant?

                                          I.    Sind diese Aussagen Gegenstand von Qualifikationserörterungen Ihrerseits gewesen?

                                         II.    Sind diese Aussagen in Ihre gegenständliche Personalentscheidung miteingeflossen?

b.     Wenn nein, auf welche Weise haben Sie sich ein Bild über Kooperationpraxis und Teamfähigkeit von Fr. Mag. Köck gemacht?

5)     War in Ihren Überlegungen das Geschlecht von Frau Mag. Köck ausschlaggebend für deren Bestellung zur Direktorin?

a.     Wenn nein, wie begründen Sie dann Ihre Entscheidung für Fr. Mag. Köck?

6)     Welche Relevanz besitzt die Frage nach dem Geschlecht bei der Besetzung von Leitungspositionen im Wirkungsbereich Ihres Ressorts?

7)     Bestehen interne Vorgaben in Ihrem Wirkungsbereich bezüglich der Erreichung einer bestimmten Frauenquote bei Besetzung von Leistungspositionen?

a.     Wenn ja, wie sehen diese Vorgaben konkret aus und auf welcher rechtlichen Grundlage basieren diese?

8)     Welche Relevanz messen Sie einem Schul-Hearing und einer interimistischen Leitung für die definitive Bestellung zur Schulleitung bei?

9)     Wieviel Hearings zu einer Direktorenbestellung wurden in den letzten drei Jahren bundesweit durchgeführt?

a.     Bei wie vielen dieser Hearings hat letztlich nicht der/die Erstgereihte die Stelle bekommen?

b.     Bei wie vielen dieser Hearings erfolgte eine Direktorenbestellung auf eine Weisung Ihrerseits?

c.     Welche Kosten haben die Hearings der letzten drei Jahre verursacht?

d.     Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Hearing?

e.     Wer trägt die Kosten dieser Hearings?

f.      Wie hoch ist der durchschnittliche Zeitaufwand aller beteiligten Personen für Hearings in Bezug auf eine Direktorenbestellung?