3126/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Rudolf Plessl und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Entwicklung bei internationalen Rückführungsabkommen

Im Sicherheitsbericht 2013 wurde unter Punkt 16.4 Außerlandesbringungen festgehalten, dass die Außerlandesbringungen/ Rückführungen (Ab-, Zurückschiebungen, Dublinüberstellungen sowie freiwillige Rückkehr) gegenüber 2012 um insgesamt +32% - auf rd. 10.000 Personen - angestiegen. Anknüpfend an meine Anfragen 7622/J (2011) und 12927/J (2012) soll diese Anfrage dazu dienen die bisher gesetzten Schritte und Maßnahmen des BMI sowie der Europäischen Kommission im Bereich Rückführungsabkommen nachvollziehbar zu machen.

Da Rückführungsabkommen essentiell für eine funktionierende Steuerung der Zuwanderungs­politik in Österreich sind, muss dieses Thema über die Wahrnehmungsschwelle gehoben und stärkeren Eingang in die politische Diskussion finden. Alle bedarfsorientierten Adaptionen im nationalen Zuwanderungsgesetz sind letztendlich sinnlos, wenn nicht schon vorab auf die Möglichkeit zur Rückführungen von abschlägig beschiedenen ZuwanderungswerberInnen in ihre jeweiligen Heimatländer durch entsprechend vorhandene bilaterale oder europäische Abkommen geachtet wird. Daher setzt sich Österreich auch auf europäischer Ebene - u.a. im Rahmen der FRONTEX-Agentur - erfolgreich dafür ein, die Koordination und operative Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union insbesondere durch die Organisation und Teilnahme an gemeinsamen Rückführungen zu verbessern.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.        Mit welchen Staaten hat die Republik Österreich bzw. die Europäische Union seit der letzten Anfrage vom 28.Dezember 2012 neue Rückführungsabkommen geschlossen bzw. Übernahmeerklärungen für die Rückführung unterzeichnet? (Bitte nach Datum des In-Kraft-Tretens sowie nach bilateralen Abkommen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft auflisten.)

 

2.       Mit welchen Staaten wurden und werden derzeit vom BMI Verhandlungen zum Abschluss bilateraler Abkommen zur Rückführung (inkl. Umsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen) geführt oder demnächst aufgenommen?

3.       Mit welchen (neuen) Staaten wurden und werden derzeit von der EU-Kommission auf Basis europäischer Abkommen Verhandlungen zum Abschluss bilateraler Abkommen zur Rückführung (inkl. Umsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen) geführt oder demnächst aufgenommen?

4.       Welche Maßnahmen und Initiativen zur Vertiefung der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Rückführung sind vom BMI in Hinblick auf die Fortsetzung des Stockholmer Programms (2010-14) geplant und wie stellt sich der aktuelle Stand der Gespräche und Verhandlungen auf europäischer Ebene dar?

5.      Welche Maßnahmen wurden seit meiner letzten Anfrage ergriffen, um bekannte Probleme im Bereich der Rückführung (inkl. Umsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen) wie z.B.: die Erlangung/ Ausstellung von Heimreisezertifikaten, Kontaktpflege (unbeantwortete Anfragen) zu bewältigen und welche etwaigen neuen Probleme haben sich seither ergeben?

6.      Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 (Stichtag 31.Oktober 2014) insgesamt erlassen? (Bitte nach Jahren auf listen)