3128/J XXV. GP
Eingelangt am 20.11.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Schrangl
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend die Identitätsfeststellung durch die Polizei in öffentlichen Verkehrsmittel
Setzt ein Fahrgast in einer Anlage oder in einem Fahrzeug ein Verhalten, das geeignet ist, die Leistung eines Schadenersatzes bzw. eines in den Tarifbestimmungen festgesetzten Entgeltes nach sich zu ziehen, so ist der Fahrgast verpflichtet, auf Verlangen einen Ausweis vorzuweisen, damit seine Identität festgestellt werden kann. Weigert sich der Fahrgast an der Feststellung seiner Identität mitzuwirken bzw. führt er keinen Lichtbildausweis mit sich, so ist das einschreitende Betriebspersonal berechtigt, zur Erhebung von Name und Anschrift des Fahrgastes auch die Mitwirkung der Polizei in Anspruch zu nehmen und den Fahrgast bis zum Eintreffen der Polizei am Weggehen zu hindern.
(Quelle: Beförderungsbedingungen der Linz AG, "Ausweisleistung")
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage