3128/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend die Identitätsfeststellung durch die Polizei in öffentlichen Verkehrsmittel

 

Setzt ein Fahrgast in einer Anlage oder in einem Fahrzeug ein Verhalten, das geeignet ist, die Leistung eines Schadenersatzes bzw. eines in den Tarifbestimmungen festgesetzten Entgeltes nach sich zu ziehen, so ist der Fahrgast verpflichtet, auf Verlangen einen Ausweis vorzuweisen, damit seine Identität festgestellt werden kann. Weigert sich der Fahrgast an der Feststellung seiner Identität mitzuwirken bzw. führt er keinen Lichtbildausweis mit sich, so ist das einschreitende Betriebspersonal berechtigt, zur Erhebung von Name und Anschrift des Fahrgastes auch die Mitwirkung der Polizei in Anspruch zu nehmen und den Fahrgast bis zum Eintreffen der Polizei am Weggehen zu hindern.

 

(Quelle: Beförderungsbedingungen der Linz AG, "Ausweisleistung")

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wie viele Einsätze zur Identitätsfeststellung durch die Polizei wegen Schwarzfahrens gab es in den Jahren 2012 und 2013 jeweils für die Wiener Linien, Linz AG und Holding Grazer Linien?
  2. Welche Kosten verursachten derartige Einsätze, aufgegliedert auf die Städte Wien, Linz und Graz?
  3. Wieviel Einsätze aus anderen Gründen durch die Polizei gab es in den Zeiträumen 2012 und 2013 im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel?
  4. Was waren diese Gründe, aufgeschlüsselt auf Wiener Linien, Linz AG und Holding Grazer Linien?
  5. Welche Kosten verursachten diese Einsätze, aufgegliedert auf die Städte Wien, Linz und Graz?