3129/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Gewässerverunreinigung entlang der Packautobahn

BEGRÜNDUNG

 

 

Entlang der von der ASFINAG errichteten A2 kam es in den letzten Jahren im Abschnitt Mooskirchen-Modriach zu vermehrten Beschwerden von Seiten einiger Fischteichbetreiber, Wassergenossenschaften und Privatpersonen im Zusammenhang mit nicht ordnungsgemäß funktionierenden Gewässerschutzmaßnahmen. Die Beschwerden zielten vor allem auf die laufende Kontaminierung einiger Gewässer, in welche die Niederschlagsabwässer der Autobahn geleitet wurden, sowie auf Murenabgänge durch unzureichend dimensionierte Gewässerschutzmaßnahmen ab.

Eine Anfrage nach dem StUIG an LR Kurzmann und LR Seitinger vom 12.02.2014 ergab, dass das entlang der A2 von der Wassergenossenschaft Rosenberg gesammelte Trinkwasser kontaminiert ist (erhöhte Natrium- und Chloridwerte). Laut Abteilung 13 der Steiermärkischen Landesregierung ist dieser Umstand „mit sehr großer Wahrscheinlichkeit“ mit der Salzstreuung im Bereich der Autobahn A2 in Zusammenhang zu bringen. Die Quelle der Wassergenossenschaft Rosenberg liegt am Ufer des rechten Zubringers zum Zirknitzbach. Um weitere Beeinträchtigungen der Quellfassung zu verhindern, kündigte die ASFINAG an, die Abwässer aus der Gewässerschutzanlage Steinberg künftig in den linken Seitenarm (Hauptarm) des Zirknitzbaches einzuleiten und nicht mehr in den rechten Zubringer. Zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. März 2014 war das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren dieser Änderung noch nicht abgeschlossen, für die Wassergenossenschaft Rosenberg wurde zwischenzeitlich eine Notwasserversorgung durch die Wassergenossenschaft Schlieb eingerichtet.

Aufgrund von Schäden durch die Einleitung von Abwässern von der A2 in den rechten Zubringer zum Zirknitzbach an der Fischzuchtanlage Schmölzer erklärte sich die ASFINAG in einem Vergleich vom 28.09.2010 mit den Pächtern der Anlage zu einer einmaligen Entschädigungszahlung von 220.000 Euro bereit. Laut Anfragebeantwortung der Steiermärkischen Landesregierung gibt es noch weitere Personen, welche eine Schädigung durch Abwässer behaupten. Herr Gider reichte beispielsweise am 21.04.2010 eine Klage gegen die Republik Österreich aufgrund behaupteter Schäden an der Fischzucht Grubensäck ein und fordert eine Entschädigungssumme von 227.814 Euro.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    An welche qualitativen und quantitativen Auflagen hinsichtlich der Einleitung von Abwässern aus Rückhaltebecken und Gewässerschutzanlagen in Gewässer muss sich die ASFINAG beim Betrieb von Autobahnen halten?

2)    Wie und von wem wird die Einhaltung diese Auflagen systematisch kontrolliert?

3)    Wer ist im Fall von Gewässerverunreinigungen durch Abwässer von Autobahnen haftbar?

4)    Wurde beim Vollausbau der A2, Abschnitt Mooskirchen-Modriach eine UVP durchgeführt?

5)    Wurde im Zuge dieser UVP bzw. zur Projektvorbereitung eine Beweissicherung der im Projektgebiet vorhandenen Quellen gemacht?

6)    Wenn ja, was war das Ergebnis der Beweissicherung?

7)    Welche Maßnahmen wurden im konkreten Verfahren zum Vollausbau der A2, Abschnitt Mooskirchen.Modriach, vorgeschrieben um einer Gefährdung der angrenzenden Gewässer vorzubeugen?

8)    Wer und wann wurde über die Gefährdungspotentiale informiert?

9)    Warum ist das Kollaudierungsverfahren hinsichtlich der Gewässerschutzanlagen der A2, Abschnitt Mooskirchen-Modriach immer noch nicht abgeschlossen?

10) Aus welchen Gründen wurde der Abschnitt Mooskirchen-Modriach der A2 in Betrieb genommen, bevor das Kollaudierungsverfahren abgeschlossen wurde?

11) Welche Informationen haben sie aktuell über Gewässerverunreinigungen entlang der A2, Abschnitt Mooskirchen-Modriach?

12) Welche konkreten Informationen haben sie zu welchem Zeitpunkt von der ASFINAG über Probleme bei Rückhaltebecken oder Gewässerschutzanlagen entlang der A2 (Abschnitt Mooskirchen-Modriach) erhalten?

13) Wurden bei den beschriebenen Verunreinigungen die wasserrechtlich bewilligten maximalen Einleitungsvolumen überschritten?

14) Wie viele Personen sind durch Abwässer der A2 kontaminiertes Trinkwasser betroffen?

15) Wie groß ist der Gesamtschaden durch die Gewässerverunreinigungen entlang der A2 im Abschnitt Mooskircher – Modriach und wer kommt für die Kosten auf?

16) Welche konkreten Ursachen führten zu den oben wiedergegebenen Gewässerverunreinigungen durch die Abwässer der A2 (Abschnitt Mooskirchen-Modriach)?

17) Welche konkreten Informationen haben sie zu welchem Zeitpunkt von der ASFINAG über die Verhandlungen, die in weiterer Folge zur Auszahlung von Entschädigungen an die Fischzuchtanlage Schmölzer in der Höhe von 220.000 Euro führten, erhalten?

18) Sind Ihnen weitere Gewässerverunreinigungen durch Abwässer des Autobahnnetzes der ASFINAG bekannt?

19) Wenn nein, werden Sie die ASFINAG zu einer Überprüfung der Gewässerschutzanlagen und Rückhaltebecken anweisen?