3130/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Verfahrensstand des Amtsmissbrauchsverfahrens Schwarze Sulm

BEGRÜNDUNG

 

In einer Strafanzeige vom 27.09.2013 erhebt der Umweltdachverband schwere Vorwürfe gemäß § 302 StGB (Missbrauch der Amtsgewalt) gegen namentlich genannte Beamte der Steiermärkischen Landesregierung sowie gegen den Landeshauptmann. Hintergrund der Strafanzeige sind die fragwürdigen Vorgänge rund um die Genehmigung des Kleinwasserkraftwerks Schwarze Sulm.

Mit einem Schreiben vom 3. April 2014 informierte die Staatsanwaltschaft Wien den Umweltdachverband über die Einstellung des Verfahrens, da „die dem Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist oder sonst die weitere Verfolgung aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre“.

Der Umweltdachverband war mangels Opferstellung nicht berechtigt, eine Begründung, in welcher die Tatsachen und Erwägungen, die der Einstellung zu Grunde gelegt wurden, anzuführen sind, zu verlangen.

Am 21. Juli 2014 reicht die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Republik Österreich wegen Verstoßes gegen Art 4 Abs 7 Wasserrahmenrichtlinie im Zusammenhang mit der Bewilligung des KW Schwarze Sulm (Rs C-346/14) ein.

Gestützt auf die in der Klagsschrift der EU-Kommission dargelegten Verfehlungen der steirischen Behörden, erstatte der Umweltdachverband am 25. August 2014 eine neuerliche Anzeige in der Sache.

Es ist nicht bekannt, ob die neuerliche Anzeige zu ergänzenden Ermittlungen in der Sache geführt hat, oder ob die Anzeige schlicht zurückgelegt wurde. Der Umweltdachverband als Anzeiger hat derzeit kein Recht, über die Zurücklegung der Anzeige informiert zu werden. Erst ab dem 1.1.2015 wird in der Strafprozessordnung eine entsprechende Informationspflicht vorsehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Ermittlungen wurden in dieser Sache auf Basis der Anzeige vom 27.09.2013 von der zuständigen Staatsanwaltschaft angeordnet/durchgeführt?

 

2)    Wurde in diesem Zusammenhang an die zuständige Oberstaatsanwaltschaft berichtet?

 

3)    Wurde in diesem Zusammenhang an das Justizministerium berichtet?

 

4)    Gab es in diesem Zusammenhang Weisungen an die zuständige ermittelnde Staatsanwaltschaft?

 

5)    Wenn ja, von wem und mit welchem Inhalt?

 

6)    Wann wurde das Verfahren eingestellt?

 

7)    Aus welchen konkreten Gründen wurde das Ermittlungserfahren eingestellt?

 

8)    Wurde auf Basis der Anzeige vom 25. August 2014 das Ermittlungsverfahren fortgeführt?

 

9)    Wenn ja, in welchem Stadium befindet sich das Verfahren derzeit?

 

10)  Wenn nein, aus welchem Grund wurde die neuerliche Anzeige zurückgelegt?