3132/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Brigitte Jank

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Überarbeitung des Grundsatzerlasses „Sexualerziehung in den Schulen“

Medienberichten zufolge plant die Bundesministerin für Bildung und Frauen eine Überarbeitung des Grundsatzerlasses „Sexualerziehung in den Schulen“: Sexualerziehung in der Schule solle möglichst früh beginnen, unter bestimmten Voraussetzungen solle schon im Kindergarten angesetzt werden. Der Erlass solle mithilfe eines Expert/innenbeirats überarbeitet werden.

Der derzeitige Grundsatzerlass setzt auf die Zusammenarbeit mit den Eltern. Unter „4.3 Zusammenarbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten“ finden sich auszugsweise folgende Hinweise zur Durchführung: „Sexualerziehung ist die primäre Aufgabe der Eltern/Erziehungsberechtigten. Im Unterricht an den Schulen wird daher in steter Zusammenarbeit mit dem Elternhaus diese Bildungs- und Erziehungsarbeit durch Vermittlung entsprechender Wissensinhalte und Verhaltensweisen umfassend zu ergänzen, zu vertiefen und gegebenenfalls zu korrigieren sein. In einer Elternversammlung in den ersten Monaten des Schuljahres ist vor allem in der Grundschule die Sexualerziehung in Elternhaus und Schule aufeinander abzustimmen. Die Aussprache mit den Eltern hat im Rahmen einer Klassenelternberatung stattzufinden, wobei altersspezifische Fragen und Unterrichtsinhalte der Sexualerziehung eingehend zu besprechen sind.“

Und weiter: „Für den Erfolg des Sexualunterrichtes ist ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Lehrern/Lehrerinnen und Eltern erforderlich. Besonders die Eltern der Schüler und Schülerinnen der Grundschule sind rechtzeitig darüber zu informieren, welche Richtlinien in der Schule gelten und welche Themen im Unterricht vorgesehen sind.“

Nach den Erfahrungen mit den Protesten von besorgten Eltern, die mit der im Auftrag des BMBF erstellten Sexualerziehungsbroschüre „Ganz schön intim“ in Berührung kamen und bei deren Kindern sie zu verstörten Fragestellungen führte, wird davon ausgegangen, dass der Überarbeitung dieses Erlasses ein wohl überlegter Prozess zugrunde liegt, der vor allem die Eltern einbezieht und sicher stellt, dass ein solch sensibler Erlass gesellschaftspolitisch auf einem breiten Fundament steht.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen nachstehende


Anfrage

1.      Haben Sie von den Schulen Rückmeldungen erhalten, welche eine Überarbeitung      des Grundsatzerlasses „Sexualerziehung in den Schulen“ erforderlich macht?

2.      Haben Sie von anderen Institutionen Vorschläge erhalten, welche eine Überarbeitung des Grundsatzerlasses anregen?

3.    Liegen Ihnen von den Schulpartnern konkrete Wünsche zu einem möglichen neuen Grundsatzerlass vor?

4.     Gibt es - abgesehen von der in den Medien zitierten Umfrage - andere Grundlagen      wie etwa wissenschaftliche Studien, die einen Änderungsbedarf des Erlasses          belegen?

5.    Wer sind die Mitglieder des von Ihnen eingesetzten Expert/innenbeirats zur Überarbeitung des Grundsatzerlasses „Sexualerziehung in den Schulen“?

6.     Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder ausgesucht?

7.    Wer sind in diesem Beirat die Vertreter der Eltern?

8.    Wer sind in diesem Beirat die Vertreter der Schüler/innen?

9.    Wer sind in diesem Beirat die Vertreter der Lehrer/innen?

10.  Ist das Familienressort in diesem Beirat vertreten?

11.  Wie stellen Sie sicher, dass der Überarbeitung dieses Erlasses ein wohl überlegter Prozess zugrunde liegt, der unter anderem sicherstellt, dass ein solch sensibler      Erlass gesellschaftspolitisch auf einem breiten Fundament steht?

12.  Haben Sie vor, von dem im geltenden Erlass festgelegten Grundsatz der Zusammenarbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten abzurücken?