3151/J XXV. GP

Eingelangt am 21.11.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Vergabe von öffentlichen Aufträgen

Das Europäische Parlament hat die Richtlinien 2004/17/EG (Beschaffung im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste) und 2004/18/EG (Öffentliche Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge) sowie die Einführung einer Richtlinie über Konzessionsverträge am 15. Januar 2014 angenommen und der Rat sie am 11. Februar 2014 verabschiedet. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln bis spätestens April 2016 in nationales Recht umsetzen (außer bei der elektronischen Auftragsvergabe, die bis September 2018 einzuführen ist).

Diese Richtlinien betreffen auch die Vergabe von Aufträgen für Lebensmitteln (Lebensmitteleinkauf für öffentliche Einrichtungen). Da die österreichische Wirtschaft stagniert, wäre dies eine Möglichkeit auch die regionale Lebensmittelproduktion zu unterstützen und nicht nur nach den billigsten, sondern nach den besten Angeboten zu suchen. Dabei soll auch die Regionalität, die Wirtschaftsweise und Qualität eine Rolle spielen. Die nachvollziehbare regionale Wertschöpfungskette wird sowohl die Qualität sicherstellen als auch regionale Arbeitsplätze schaffen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Werden Sie sich für die regionale landwirtschaftliche Produktion bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen einsetzen?

a.     Wenn ja, in welcher Form und mit welchem konkreten Ziel?

b.     Wenn nein, warum nicht?

2.     Werden Qualität und Regionalität auch in der Umsetzung der neuen Richtlinie in Österreich berücksichtigt?

3.     Welche Parameter sind für die Entscheidung über eine öffentliche Auftragsvergabe betreffend Lebensmitteleinkauf aus Ihrer Sicht unabdingbar?

a.     Fällt darunter die Wirtschaftsweise des Betriebes?

b.     Fällt darunter die Herkunftsregion der in Frage kommenden Lebensmittel?

4.     Werden Sie sich für die möglichst rasche (vor dem April 2016) Umsetzung der o.a. Richtlinien einsetzen?

a.     Wenn ja, welchen Termin haben Sie ins Auge gefasst?

b.     Wenn nein, warum nicht?

5.     Welchen Stellenwert messen Sie in diesem Zusammenhang einer Qualitätskennzeichnung bei?

6.     Plädieren Sie für eine gesetzlich verbindliche Kennzeichnung von Qualitätsprodukten aus Österreich?

a.     Wenn ja, wann werden Sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen?

b.     Wenn nein, warum nicht?