3153/J XXV. GP

Eingelangt am 21.11.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

betreffend „Rüben- und Milchquoten in Österreich“

 

Im Grünen Bericht 2014 wurde die Entwicklung am Zuckermarkt als positiv beschrieben:

„Das Marktgeschehen im Zuckersektor ist aufgrund der guten Nachfragesituation und der hohen Zuckererzeugung positiv. Das hohe Preisniveau gestaltete auch die Preisaussichten für Zuckerrüben positiv. Für den Anbau 2013 wurde daher eine weitere Flächenausweitung erreicht.“

Trotzdem wurde das EU-Zuckerquotensystem bis 2016/2017 verlängert, als Begründung wurde die Situation am Markt angeführt. Konkret soll mit der Quotenverlängerung sichergestellt werden, dass die Zuckerrübenerzeuger ihre Anpassung an die neue Marktlage und an die verstärkte Marktorientierung des Sektors abschließen können. Die österreichische Zuckerquote beträgt laut EU-Verordnung 351.027t[1].

Ganz anders als bei der Zuckerquote wurde bei der Milchquote der Ausstieg beschlossen. Österreich zählt neben den Niederlanden, Dänemark, Deutschland und Polen weiter zu den wenigen Mitgliedsländern, die ihre nationale Milchquote noch ausschöpfen und teilweise auch überliefern.[2] Besonders Österreichs Bergregionen und die kleinen Nebenerwerbsbetriebe sind durch das ersatzlose Streichen des EU-Milchmengenregimes gefährdet. Die Gründe dafür liegen nicht nur in der kostenintensiveren Produktion und den höheren Milcherfassungskosten, sondern auch an den kleinen Strukturen, die generell mit höheren Produktionskosten wirtschaften müssen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft nachstehende

 


 

Anfrage

1.     Was waren die genauen Gründe für die Verlängerung der EU-Zuckerquotenregimes?

2.     Wer hat wann und mit welchem Stimmverhältnissen die Gültigkeit der EU-Zuckerquoten verlängert?

3.     Wie lauten die Prognosen für die Marktentwicklung mittel- und langfristig am Zuckerrübenmarkt auf EU-Ebene bzw. weltweit nach dem Auslaufen der EU-Rübenkontingente?

4.     Werden Preisschwankungen bzw. Marktverwerfungen nach dem Ausstieg aus dem Zuckerquotensystem speziell für die österreichischen Rübenbauern erwartet?

a.     Wenn ja, welche und was werden Sie unternehmen, um diese Schwankungen abzumildern?

b.     Wenn nein, auf welche Studien/Expertisen stützen Sie sich?

5.     Wie lauten die Prognosen für die Marktentwicklung mittel- und langfristig am EU-Milchmarkt nach dem Ende des EU-Milchmengenregimes mit Ablauf des 31. März 2015?

6.     Wann und von wem (mit welchem Stimmverhalten/wer wie gestimmt hat) wurde das Ende der EU-Milchquote beschlossen?

7.     Werden Preisschwankungen bzw. Marktverwerfungen nach dem Ende des EU-Milchquotensystems speziell für die österreichischen Milchbauern erwartet?

a.     Wenn ja, welche?

b.     Wenn ja, was werden Sie unternehmen, um diese Schwankungen abzumildern?

c.     Wird es zur Abfederung nationale Förderprogramme geben?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht?

                                         ii.    Wenn ja, welche?

d.     Welche Studien bzw. Expertisen bilden die Grundlage für Ihre Entscheidungsfindungen?

8.     Wie hoch schätzen Sie den Vermögensverlust der Milchbauern aufgrund des Wegfalls der Quotenregelung ein?

9.     Wie wird die Mengenregelung für Milchanlieferungen bis 2017 aussehen?

10.  Sehen Sie Möglichkeiten, eine weiterführende nationale Milchquotenregelung in Österreich zu etablieren?

a.     Wenn ja, wie könnte eine solche Regelung aussehen?

b.     Wenn nein, welche Hinderungsgründe – abgesehen von EU-rechtlichen - sind aus Ihrer Sicht anzuführen?

11.  Sind Ihnen - abgesehen von der Verlängerung des EU-Zuckerquotensystem - ähnliche Regelungen im EU-Raum bekannt, die trotz guter Marktsituation weitergeführt wurden?



[1] Laut Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72,  (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007, Unterabschnitt 3, Produktionsregulierung, Artikel 134, Quoten im Zuckersektor

[2] Ebda, S.79