3160/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2014
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

 

betreffend schwerer Behandlungsfehler im Zuge einer Medikamentenstudie

 

Wie die Zeitschrift “Tips-total regional“ am 30. Juni 2014 in ihrer Online-Ausgabe berichtet, wurde eine Dame, Frau Theresia D., jahrelang falsch behandelt. Begonnen hat ihr Leidensweg mit Muskelschmerzen, deren Ursache jahrelang nicht wirklich klar war. Sie bekam schwere Medikamente gegen eine rheumatische Autoimmunerkrankung, wobei bis heute noch nicht geklärt ist, um welche Erkrankung genau es sich gehandelt hat. Bis sie eines Tages „Lupus SLE“ diagnostiziert bekam und ihr nur noch wenige Jahre prognostiziert wurden. Ihre Blutbefunde hätten unterschiedlicher nicht sein können, dennoch blieb ihr die Diagnose. 2008 schließlich wurde Frau D. angeboten, an einer Medikamentenstudie teilzunehmen. Auf dieses Medikament hin bekam sie schwere Herzprobleme, verlor ihre Haare und musste auch mit anderen schweren Nebenwirkungen zurechtkommen. Frau D. wurde, nachdem sie immer energischer auf ihre gesundheitlichen Probleme hingewiesen hatte, schließlich aus der Studie entfernt, ihre Symptome wurden leichter, aber der Leidensweg blieb. Heute glauben Ärzte, dass Frau D. nicht an “Lupus SLE“ leide, ihre starken Probleme erst durch die Studienteilnahme und die falschen Medikamente ausgelöst wurden. Recherchen des Anwaltes der betroffenen Patientin haben aufgedeckt, dass jener Arzt, der die Studie durchführte, von einer britischen Agentur, die diese Medikamentenstudie überwachte, telefonisch gewarnt wurde, dass die Blutwerte von Frau D. auf eine Vergiftung hindeuten würden und Frau D. dadurch sofort aus dieser Studie auszuschließen sei. Wenn das stimmt und der betroffene Arzt nicht sofort gehandelt hat, so muss dieses Verhalten Konsequenzen nach sich ziehen. So hat u.a. auch der Anwalt der Patientin beantragt, die Studie zu öffnen, um mögliche Ungereimtheiten zu entdecken. Nun ist die AGES am Zug.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende


ANFRAGE

 

 

1.    Ist Ihnen bekannt, dass der Anwalt der betroffenen Patientin einen Antrag gestellt hat, die Studie zu öffnen?

2.    Welche Konsequenzen hat der Studienarzt zu erwarten, wenn die Darstellung von Frau Dimm stimmt, dass er einen Warnanruf der englischen Agentur ignoriert hat?

3.    Ist Ihnen bekannt, wie viele Patienten insgesamt an dieser Studie teilgenommen haben?

4.    Wenn ja, wie viele?

5.    Wie viele andere Patienten mussten aus der Studie aufgrund von schwerwiegenden Nebenwirkungen ausgeschlossen werden?

6.    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die AGES diese Studie auch wirklich öffnet?

7.    Wenn nein, warum nicht?