3195/J XXV. GP

Eingelangt am 26.11.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Katzian und KollegInnen

an den Bundesminister für Arbeit. Soziales und Konsumentenschutz, Rudolf Hundstorfer betreffend Reformmaßnahmen hinsichtlich der Arbeitsinspektion

Der Rechnungshof hat in einem 2013 veröffentlichten Bericht zum ArbeitnehmerInnenschutz auf einen sich bis 2016 weiter verschärfenden personellen Engpass im Bereich der Arbeitsinspektion und auf den sich in Konsequenz ergebenden Rückgang der Kontrollquote hingewiesen. Als Reaktion hat das Sozialministerium u.a. Reformmaßnahmen hinsichtlich der Organisation der Arbeitsinspektion ab 2014 angekündigt.

Wie die bisherigen Erfahrungen hinsichtlich der Evaluierung psychischer Belastungen in den Betrieben zeigen, bestehen vor allem was die Auswahl von gültigen Erhebungsverfahren betrifft noch oftmals Unklarheiten. Bei der Konsultation der zuständigen ArbeitsinspektorInnen erhalten betriebliche AktuerInnen Informationen und Rückmeldungen, die hinsichtlich der Praxisorientiertheit oft nicht von einheitlicher Qualität sind.

Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Rudolf Hundstorfer folgende

Anfrage:

            Welche konkreten organisatorischen Änderungen hinsichtlich der Arbeitsinspektion wurden bislang vollzogen?

            Inwiefern gibt es Änderungen, die sich auch auf die Organisation der Kontrolltätigkeit beziehen und welche quantitative Entwicklung gab es bis heute?


            Inwieweit trägt die Kontroll- und Beratungstätigkeit der Arbeitsinspektion, vor allem im Zusammenhang mit der Evaluierung psychischer Belastungen, Veränderungen in der Arbeitswelt Rechnung, die im Zusammenhang mit zunehmender Digitalisierung stehen (z.B. E-commerc, E-Banking, etc.)?