3197/J XXV. GP

Eingelangt am 26.11.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Müllverbrennungsanlagen in Österreich“

 

Müllverbrennung ist unausweichlich. Wir produzieren und müssen daher entsorgen. Nicht jedes Bundesland verbraucht und entsorgt jedoch gleichermaßen. Der Anteil des Mülls, der in Müllverbrennungsanlagen verbrannt wird, ist sehr unterschiedlich. Die Anlagen sind entsprechend der Besiedlungsdichte verteilt, wobei jedoch ein Teil von industriellen Abfällen und von Siedlungsabfall über weitere Strecken transportiert werden muss. Müllverbrennungsanlagen gibt es für verschiedene Zwecke in unterschiedlichen Größen und Ausführungen. Zudem ist bei der Verbrennung des Mülls nicht bekannt, welche Inhaltsstoffe in welchen Mengen zu einem bestimmten Zeitpunkt verbrannt werden; die Zusammensetzung des Rauchgases und der Asche variiert.

 

Die Gesamtkapazität für verbrennbaren Müll derjenigen Anlagen, die in Betrieb sind, beläuft sich auf circa 250.000 Tonnen. Durch die Wirbelschichtanlagen steigen die Kapazitäten um weitere 940.000 Tonnen. Durch den weiteren Ausbau von Anlagen wird eine Summe von rund 3,3 Millionen Tonnen an Kapazität erreicht. Diese Abfallmenge ist in Österreich aber nicht vorhanden und somit muss ein Großteil davon importiert werden, um die Anlagen auslasten zu können. Das ist allerdings nicht nur ökologisch problematisch, sondern widerspricht auch dem gesetzlich festgelegten „Prinzip der Nähe“ (Grundsatz der entstehungsnahen Entsorgung, Abfallrichtlinie).

 

Laut Umweltministerium wurden im Jahre 2008 insgesamt 874.000 Tonnen an Abfällen aus Österreich exportiert. Nach Abzug der gefährlichen Abfälle, des Bauschutts und anderer unbrennbarer Abfälle sowie des Exports aus Westösterreich, entspricht dies einer Maximalmenge von 165.000 Tonnen, die in Wirbelschichtanlagen verbrannt werden könnten. Dies steht in keinem Verhältnis zu der Kapazität von 3,3 Millionen Tonnen. Es stellt sich daher die Frage, welchen Müll die MVA tatsächlich verbrennen. Die Kapazitäten können nämlich nur ausgeschöpft werden, wenn in hohen Mengen Müll importiert wird. Besonders zu beachten ist daher die Diskrepanz zwischen geplanter Kapazität und Müllaufkommen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.    Wie lauten die konkreten Grundlagen und Elemente des für den Zeitraum 2011 bis 2017 geplanten Abfallvermeidungsprogramms?


2.    Mit welchen Kapazitäten und nach welcher regionalen Verteilung der im Bundesgebiet errichteten Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen wird vorgegangen?

 

3.    Wie groß ist die aktuelle Menge an exportiertem und importiertem Müll aus/nach Österreich?

 

4.    Wieviel Abfallmenge kann in den bestehenden Müllverbrennungsanlagen verbrannt werden (aufgelistet nach Anlagen, deren Kapazität und Baujahr)?

 

5.    Wie viel Abfall in Tonnen pro Jahr dürfen die bestehenden MVA jeweils verbrennen und um welche Abfallarten handelt es sich?

 

6.    Wie hoch ist das Restmüllaufkommen in den Bundesländern jeweils und wie wird dieser Restmüll derzeit entsorgt (Bitte um separate Auflistung nach Anlagenart der MVA, Mitverbrennung, Standort und Menge)?

 

7.    Welche Möglichkeiten haben Sie bzw. die Behörden erster Instanz, Anträge auf Genehmigung von MVA abzulehnen, weil sie nicht den abfallwirtschaftlichen Notwendigkeiten Österreichs entsprechen?

 

8.    Welche Investitionsförderungen können MVA-BetreiberInnen aus den diversen Förderungstiteln des Bundes erhalten und wie viel Prozent der Investitionskosten werden dadurch jeweils abgegolten?

 

9.    Aus welchen Gebieten und von welchen Vertragspartnern soll der Müll kommen?

a)    Wieviel Müll wird von dort importiert?

b)    Werden, im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung, in den Einreichunterlagen die Herkunftsorte des Mülls dezidiert genannt?

 

10.  Gibt es laut Ihrem Ressort einen Bedarf an weiteren Anlagen oder ist es vorgesehen, Anlagen zu schließen?

 

11.   Wie weit haben Sie Einfluss auf die Standortwahl von MVA und auf welche Rechtsgrundlage berufen Sie sich?

 

12.  Wie hoch sind die Mengen der illegal von Österreich über die Grenze verbrachten Abfälle seit 2010 und bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage (aufgelistet nach Jahren, Bundesländern, Art des Mülls und Menge)?