3204/J XXV. GP

Eingelangt am 27.11.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend diverse aufklärungswürdige Vorgänge um die Österreichische Volksbanken AG ÖVAG

 

 

Die ÖVAG wird 2015 liquidiert und ihre Banklizenz zurückgegeben. Man wird versuchen, die Not leidenden und illiquiden Aktiva über eine Bad Bank zu verwerten, was nicht ausschließt, dass der österreichische Steuerzahler wieder zur Kassa gebeten wird. Der österreichische Staat hat in die ÖVAG bereits 1.230 Mio. investiert (EUR 1 Mrd. im Frühjahr 2009 und EUR 230 Mio. im Frühjahr 2012). Im Rahmen eines Kapitalschnitts 2012 gingen bereits EUR 700 Mio. verloren; dem österreichischen Steuerzahler entstand dadurch ein Verlust von fast EUR 600 Mio. an Zinsen. Die Republik Österreich hält weiterhin 43% (ungefähr Euro 300 Mio.) an der ÖVAG. Der ursprüngliche Wert der Beteiligung in Höhe von EUR 230 Mio. sollte aber inzwischen sehr stark am Wert verloren haben. Es stellt sich die Frage, wie es zu derartigen Verlusten kommen konnte und ob alles getan wurde, um staatliche Gelder zu schützen bzw. die Verluste zu minimieren.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Was hat das Bundesministerium für Finanzen unternommen, nachdem ein führender Mitarbeiter der ÖVAG (Stabstellenleiter, dem Vorstand direkt unterstellt) den damaligen Staatssekretär Reinhold Lopatka in einem persönlichen Gespräch am 02.02.2009 im Finanzministerium über die dramatische finanzielle Lage der ÖVAG, ihre fehlende Ertragskraft, das vom Staat gezeichnete Partizipationskapital bedienen und rückführen zu können, über die existenzielle Gefahr für den gesamten österreichischen Volksbankensektor, in absehbarer Zukunft das Schicksal vom Konsum Österreich zu teilen, informiert hat?

2.     Was meinte der damalige Staatssekretär Reinhold Lopatka im November 2012, fast drei Jahre nach dem Gespräch mit dem ÖVAG-Mitarbeiter und der Notrettung der ÖVAG im Februar 2012 als er die Warnungen des ÖVAG-Mitarbeiters als „dünne Suppe“ bezeichnete, obwohl sogar die aufgetauchte Gesprächsnotiz, die auf Authentizität zu überprüfen ist (es besteht der Verdacht, dass diese erst nach der Anfrage der Zeitung „Der Standard“ vom 6. November 2012 aufgesetzt wurde), ganz konkrete Warnungen enthält?

3.     Was haben die laut der Tageszeitung „Der Standard“ von Reinhold Lopatka angeblich über die Warnungen des ÖVAG-Bankers informierten Mitarbeiter des Bundesministerium für Finanzen Alfred Lejsek (zuständig für Finanzmärkte und Finanzmarktaufsicht) und Michael Höllerer (Kabinettsmit-arbeiter das damaligen Finanzminister Josef Pröll) unternommen?

4.     Hat das Bundesministerium für Finanzen die finanzielle Lage der ÖVAG vor der Zeichnung des Partizipationskapitals in Höhe von EUR 1 Mrd. und der Übernahme von Garantien für Eigenemissionen der Bank in Höhe von EUR 3 Mrd. geprüft bzw. die Aufsichtsbehörden mit der Durchführung einer Prüfung beauftragt, um feststellen zu können, dass die Bank in der Lage ist, das Partizipationskapital und die geplanten Emissionen für Liquiditätsbeschaffung zurückzuzahlen oder nicht?

5.     Wenn keine Prüfung stattgefunden hat, welche waren die Überlegungen dafür?

6.     Wenn eine Prüfung der finanziellen Lage der ÖVAG vor der Unterzeichnung des Vertrages über die Staatshilfe tatsächlich stattgefunden haben sollte, wie war es möglich, dass die ÖVAG nur drei Monate später mit einer Ad hoc Meldung bekanntgab, dass sie nicht in der Lage sei, das vom Staat gezeichnete PS-Kapital zu bedienen?

7.     Was ist innerhalb der ÖVAG bzw. im makroökonomischen Umfeld im Zeitraum April bis Juni 2009 geschehen, dass sich die Ertragskraft der Bank so schnell verschlechterte und sie nicht mehr in der Lage war, die Staatshilfe zu bedienen?

8.     Warum wurde das mit sehr hohem Risiko behafteten Portfolio von strukturierten Produkten und insbesondere der Bestand an Kreditver-sicherungen (Credit Default Swaps CDS) der ÖVAG auf Werthaltigkeit nicht geprüft, nachdem bereits bekannt war, dass der Preisverfall der CDS zum riesigen Verlust bei der bei der Tochterbank Kommunalkredit Austria führte und damit die Hauptursache für die Notverstaatlichung der Bank war?

9.     Auf welche Tatsachen stützte sich das Bundesministerium für Finanzen bei der Feststellung, dass die ÖVAG nach der Notverstaatlichung der Kommunalkredit Austria im Herbst 2008 überlebensfähig und infolgedessen der Staatshilfe würdig war?

10.  Warum wurde die Feststellung der EU-Kommission, dass ÖVAG ein nicht gesundes (destressed) Kreditinstitut ist, vom Bundesministerium für Finanzen völlig ignoriert und weiter behauptet, dass die Bank gesund ist?

11.  Welche waren die Überlegungen des Bundesministeriums für Finanzen, zuzulassen, dass die Arbeit an einem realistischen Sanierungsplan für die ÖVAG erst nach der Einleitung des Verfahrens der EU-Kommission im Dezember 2011 begann, fast drei Jahre nach der Rettung der Bank im Frühjahr 2009?

12.  Welche waren die Überlegungen des Bundesministeriums für Finanzen, zuzulassen, dass ein realistischer Sanierungsplan für die ÖVAG erst nach der Teilverstaatlichung der Bank im Februar 2012 bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht wurde?


13.  Warum wurde die ÖVAG nicht noch im Frühjahr 2009 liquidiert, da sie nach der Notverstaatlichung der Kommunalkredit Austria ihre Systemrelevanz verloren hatte und eine Abwicklung keine Systemkrise verursachen konnte?

14.  Was hat das Bundesministerium für Finanzen unternommen, nachdem derselbe Mitarbeiter der ÖVAG in einem Brief vom 14.09.2010 an den damaligen Finanzminister Josef Pröll seine Warnungen in einer noch dramatischen Form wiederholt hat?

15.  Welche waren die Überlegungen des Bundesministeriums für Finanzen in Bezug auf die Stellungnahme der FMA, dass es die beste Variante für die ÖVAG wäre, diese an einen internationalen Investor oder sonstigen starken Partner zu verkaufen?

16.  Welche waren die Überlegungen des Bundesministeriums für Finanzen, auf das Umwandlungsrecht in Bezug auf das Partizipationskapital zu verzichten und dann nach nur 6 Monaten die ÖVAG zu verstaatlichen?

17.  Was meinte die damalige Finanzministerin Maria Fekter mit der Aussage: „Es ist richtig, ich habe bei der ÖVAG das Recht zu verstaatlichen… Mein Wille, das zu tun, hält sich stark in Grenzen“?

18.  Welche waren die Ursachen für die erneute 6-monatige Untätigkeit des Bundesministeriums für Finanzen nach der Verstaatlichung?

19.  Hat man darauf gehofft, dass die ÖVAG sich innerhalb dieser Zeitspanne erholen kann?

20.  Haben persönliche Beziehungen zwischen Kabinettsmitarbeitern der Finanzministerin und dem ÖVAG-Vorstand zu dieser Entscheidung beigetragen?

21.  Warum wurde ein Wandlungsrecht in Bezug auf das Partizipationskapital bei der ÖVAG im Vertrag über die Staatshilfe vorgesehen, während die Republik bei der Erste Bank auf ein solches Recht verzichtete?

22.  Was hat das Bundesministerium für Finanzen unternommen, nachdem ein ehemaliger ÖVP-Funktionär und ÖVAG-Mitarbeiter die damalige Finanzministerin Maria Fekter in einem persönlichen Gespräch im Oktober 2011, einige Monate vor der Notverstaatlichung der Bank, über die katastrophale Situation der ÖVAG informiert hat?

23.  Wie konnten die Beamten und die Experten des Bundesministeriums für Finanzen, der FMA und der OeNB annehmen, dass der Volksbankensektor, der ca. vier Mal kleiner als die ÖVAG war, in der Lage sein würde, die Eigenkapital- und Liquiditätssituation der ÖVAG zu unterstützen?

24.  Warum bestand die frühere Finanzministerin darauf, der ÖVAG Zeit zu geben, um die Restrukturierung zu vollenden („Sie signalisierte, dass die Bank Zeit für die Restrukturierung haben soll“, so „Der Standard“ vom 02.09.2011) und nur sechs Monate sprach sie von einem zweiten Lehman Brothers?

25.  Wie konnte sich die Situation so schnell verschlechtern, nachdem die Bank von der FMA und der OeNB streng beaufsichtigt wurde?

26.  Warum hat sich die damalige Finanzministerin Maria Fekter geweigert, eine SOKO-ÖVAG einzuberufen, obwohl es bekannt war, dass es unzählige Verdachtsmomente auf Kick-Backs im Zusammenhang mit den von Franz Pinkl und Gerald Wenzel für die Zeit von 2004 bis 2012 bezahlten Beraterhonorare in astronomischer Höhe von über 250 Mio. gegeben hat?

27.  Aufgrund welcher Informationen behauptete die damalige Finanzministerin Maria Fekter, dass dem Bundesministerium für Finanzen keine strafrechtsrelevanten Handlungen der ÖVAG-Verantwortlichen bekannt sind, um ein SOKO wie bei der HAAI einzuberufen?


28.  Warum hat der Vertreter des Staates im Auftrag der früheren Finanzministerin Maria Fekter gegen die Entlastung des ÖVAG-Vorstandes bei der Jahresversammlung der ÖVAG gestimmt, obwohl sie der Meinung war, dass es bei der ÖVAG „keine Verdachtsmomente auf strafrechtlich relevante Sachverhalte“ gibt?

29.  War dem Bundesministerium für Finanzen bekannt, dass der nach der Verstaatlichung der ÖVAG im Frühjahr 2012 zum stellvertretenden Aufsichtsratspräsidenten ernannte Franz Zwickl gemeinsam mit der Ithuba Capital (Mehrheitseigentümer Wilhelm Hemmetsberger) im Rahmen eines laufenden Beratervertrages als Berater der ÖVAG agierte?

30.  Warum wurde der offensichtlich bestehende Interessenkonflikt außer Acht gelassen?

31.  Warum wurde keine Organisationseinheit bei der ÖVAG eingerichtet, um die jüngste Geschichte aufzuarbeiten mit dem Ziel, die Ursachen des Zusammenbruchs im Frühjahr 2012 zu analysieren wie Hans-Jörg Schelling nach der Ernennung zum ÖVAG-Aufsichtsratspräsidenten im Frühjahr 2012 offiziell verkündete ?

32.  Wann und wem wurden die Ergebnisse der forensischen Untersuchung, die von der Beratungsgesellschaft Ernst&Young im Frühjahr 2012 im Auftrag vom damaligen ÖVAG-Aufsichtsratspräsidenten Hans-Jörg Schelling durchgeführt wurde, mitgeteilt?

33.  Warum hat es keine forensische Untersuchung bei der Volksbank Malta im Zusammenhang mit den über die Bank abgewickelten dubiosen Geschäften gegeben?

34.  Wie kann man die besondere Eile bei dem Verkauf der Bank erklären?

35.  Was hat das Bundesministerium für Finanzen unternommen, um die diversen dubiosen Geschäfte, insbesondere mit Immobilien über die unzähligen OVAG- Off-shore Vehicles einzustellen und diese aufzulösen?

36.  Warum wurde vom Bundesministerium für Finanzen sowie von der FMA und von der OeNB immer wieder behauptet, dass nach der Teilverstaatlichung am 26.02.2012 die ÖVAG keinen weiteren Kapitalbedarf hat, obwohl die meisten Marktteilnehmer und in erster Linie die Ratingagentur Moody’s festhielten, dass eine weitere Staatshilfe hochwahrscheinlich ist?

37.  Warum haben die ÖVAG-Verantwortlichen bis Ende September 2014 immer wieder behauptet, dass die Bank erst 2016 – 2017 Kapital brauchen wird und sie den Stresstest problemlos überstehen wird?

38.  Aufgrund welcher Tatbestände behauptete der ÖVAG-GD Stephan Koren am 3. April 2014, dass er den kursierenden Gerüchten, dass die ÖVAG beim Stresstest der europäischen Bankenaufseher durchfallen könnte, wenig abgewinnen kann, obwohl nur 6 Monate später die Bank beim europäischen Stresstest eine Eigenkapitallücke in Höhe von EUR 865 Mio. aufwies?

39.  Warum wurde zugelassen, dass sich die Situation aus dem Jahr 2010 wiederholt, als ÖVAG den Stresstest nicht bestanden hat?

40.  Wer übernimmt die Verantwortung für die dramatische Verschlechterung des Images der österreichischen Bank im Ausland durch das zweifache Durchfallen einer und derselben Bank beim Stresstest?

41.  Warum hat man, erst nachdem die Information durchgesickert ist, dass ÖVAG den Stresstest nicht bestanden hat, Verhandlungen mit der EZB begonnen, um diese dazu zu bewegen, die ÖVAG als Sonderfall angesichts der bevorstehenden Rückgabe der Banklizenz zu behandeln?


42.  Was bezweckte Finanzminister Hans-Jörg Schelling mit seiner Ankündigung am 17.10.2014, dass man mit der EZB über den Stresstestes in Bezug auf die ÖVAG verhandelt, obwohl bekannt ist, dass die EZB alle Banken ohne Ausnahmen nach einheitlichen Kriterien beurteilt und keine Sonderbehandlung zulassen wird?

43.  Warum wurde die Entscheidung über die Schließung der ÖVAG und die Rückgabe der Banklizenz erst nach der Ernennung des ÖVAG-Aufsichtsratspräsidenten Hans-Jörg Schelling zum Finanzminister getroffen und nicht früher als er noch ÖVAG-Aufsichtsratspräsident war?

44.  Wie stark ist die kapital- und liquiditätsmäßige Verflechtung der ÖVAG mit den regionalen Volksbanken?

45.  Wie hoch sind die Bestände der ÖVAG-Emissionen in den Bilanzen der Volksbanken und wie werden diese bedient und zurückgezahlt, nachdem die ÖVAG die Banklizenz Mitte 2015 zurückgeben wird?

46.  Warum werden keine Informationen über die finanzielle Lage des Gemeinschaftsfonds der Volksbanken veröffentlicht, obwohl die Einhaltung der regulatorischen Eigenkapitalerfordernisse bei mehreren Volksbanken nur mit Hilfe des Besserungsgeldes aus diesem Fonds möglich ist?

47.  Wie hoch sind die Forderungen des Gemeinschaftsfonds an die regionalen Volksbanken im Zusammenhang mit dem vergebenen Besserungsgeld und mit welchen materiellen Werten sind diese Forderungen besichert?

48.  Wie hoch sind die vom Gemeinschaftsfonds erstatteten Garantien zugunsten der ÖVAG im Zusammenhang mit der Kreditvergabe an die regionalen Volksbanken für ihre Beteiligung an den ÖVAG-Eigenkapitalerhöhungen und den Ankauf von ÖVAG-Emissionen?

49.  Warum wurde das von den lokalen Volksbanken noch im Herbst 2011 ausgearbeitete Spaltungsmodell – Spaltung der ÖVAG in Verbundbank (ÖVAG) und Abbaubank abgelehnt und 3 Jahre später in einer leicht abgeänderten Form (Übertragung der gesunden Teile der Bank an diese von den Landesvolksbanken, die die Zentralbankfunktionen für den ganzen Volksbankensektor übernehmen wird) angenommen?

50.  Von wem und in wessen Auftrag wurde das Konzept des Umbaus des österreichischen Volksbankensektors, bekannt unter dem Namen „9 + 3“ ausgearbeitet?

51.  Welche waren die Argumente für die Gründung von 9 Landesvolksbanken (eine Volksbank je Bundesland) und das Weiterbestehen von 3 Spezialinstituten ohne Einbeziehung der Volksbanken und deren hunderttausenden Mitglieder?

52.  Warum wurde das Konzept „35“ abgelehnt, das von den lokalen Volksbanken ausgearbeitet wurde und die spezifischen Besonderheiten der gewerblichen Kreditgenossenschaften berücksichtigte, und das Konzept „9+3“ vom ÖVAG-Aufsichtsratspräsidenten Hans-Jörg Schelling und ÖVAG-Generaldirektor Stephan Koren, dazu auf eine sehr undemokratische, autoritäre Art und Weise “durchgeboxt“ angenommen, obwohl bekannt ist, dass die Volksbanken in der Regel als kleine Finanzinstitute sehr erfolgreich als „Nahversorger“ agieren und dass nicht durchdachte Fusionen mehr Schaden anrichten als Synergieeffekte erschließen können?

53.  Warum wurde das Konzept „9 + 3“ nicht auf breiter Basis mit den hunderttausenden Mitgliedern (Eigentümern) der lokalen Volksbanken gründlich besprochen und ausdiskutiert und dadurch gegen das Genossenschaftsgesetz verstoßen und die demokratischen Genossenschaftsprinzipien verletzt?


54.  Was haben die Ankündigungen vom ÖGV-Präsidenten Heribert Donnerbauer über jährliche Kosteneinsparungen in Höhe von EUR 90 Mio. und zusätzliche Ertragschancen von EUR 50 Mio. nach der Umsetzung des Konzeptes „9 + 3“ mit dem wichtigsten konstituierenden Element einer Kreditgenossenschaft, dem Förderungsauftrag, mit der Errichtung eines gemeinsamen Bankbetriebes, um in erster Linie die Bankbedürfnisse der Mitglieder zu befriedigen und nicht Gewinne zu erwirtschaften, zu tun?

55.  Mit welchen Mitteln wurde der starke Widerstand der lokalen Volksbanken gegen das Fusionskonzept „9 + 3“ gebrochen?

56.  Wie sicher ist die Einlagensicherung im Volksbankensektor?

57.  Haben Gespräche zwischen dem Finanzministerium und dem österreichischen Raiffeisensektor wegen einer möglichen Übernahme der ÖVAG-Zentralbankfunktionen durch die RZB bzw. Raiffeisenlandesbanken stattgefunden und welche waren die Ursachen für deren Scheitern?

58.  Warum behauptete der ÖVAG-GD Stephan Koren im März 2013, dass es keine Garantien gibt, dass die Bank den Abbau ohne weitere Staatshilfen schaffen wird und 18 Monate später versuchte er zu überzeugen, dass nach dem Abbau sogar etwas übrig bleibt, was dem Steuerzahler zugutekommen wird?

59.  Hat sich inzwischen der Verslustpotential bei der ÖVAG reduziert und wenn ja wie?

60.  Wer wird die Haftung für die Rückzahlung der in den nächsten Jahren fälligen ÖVAG-Anleihen in Milliardenhöhe tragen- der österreichische Staat als Miteigentümer der ÖVAG-Bad Bank, der Volksbankensektor (die neuen 9 Landesvolksbanken) oder beide?

61.  Wenn die erste oder die dritte Variante gewählt werden, in welcher Form wird die Haftung übernommen und welche Auswirkung wird dies auf die Staatsver-schuldung haben?

62.  Wer wird die Haftung für den möglichen fehlenden Betrag übernehmen, der sich nach der Verwertung des Vermögens der ÖVAG-Bad Bank ergeben könnte - der österreichische Staat als Miteigentümer der ÖVAG-Bad Bank, der Volksbankensektor (die neuen 9 Landesvolksbanken) oder beide?

63.  Wenn die erste oder die dritte Variante gewählt werden, in welcher Form wird die Haftung übernommen und welche Auswirkung wird dies auf die Staatsverschuldung haben?

64.  Wie hoch sind die Rechtsrisiken im Zusammenhang mit den Ansprüchen der Sberbank im Zusammenhang mit dem Verkauf der ehemaligen Volksbank International?

65.  Wer wird die möglichen Entschädigungszahlungen leisten, sollten diese schlagend werden?

66.  Wer und aus welchen Mitteln wird die Entschädigungszahlungen für die zahllosen privaten und institutionellen Investoren leisten, die 2010 in ÖVAG-Anliehen investiert haben, nachdem der damalige ÖVAG-Vorstand in einem einmaligen Verstoß gegen das Kapitalmarktgesetz die Genesung der ÖVAG, das Turnaround verkündet und so die Investoren irregeführt hat?