3207/J XXV. GP

Eingelangt am 28.11.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Transparenz hinsichtlich der vorläufigen Zahlen in Zusammenhang mit der Entwicklung der Kosten für die BeamtInnenpensionen von 2014 bis 2060

BEGRÜNDUNG

Österreich diskutiert falsche, weil unvollständige Daten über die Entwicklung der Kosten für Pensionen bis 2060. Warum das so ist: Das Finanzministerium weigert sich, die vollständigen Daten über die BeamtInnenpensionen zu veröffentlichen.

 

Ohne diese Daten ist jede Debatte über die Zukunft des Pensionssystems unsachlich: Das in der öffentlichen Debatte befindliche Gutachten der Pensionskommission weist einen Anstieg der Bundesmittel im gesetzlichen Pensionssystem (also bei Pensionen nach dem ASVG, GSVG, BSVG und FSVG) um 2,8% Punkte des BIP bis 2048 aus (wobei diese Zahl in der Folge bis 2060 wieder auf 2,3%-Punkte sinkt).

In dieser Darstellung ausgeblendet bleibt jedoch, dass die Kosten für BeamtInnen im gleichen Zeitraum zwischen 1,2 und 1,6%-Punkte des Bruttoinlandspoduktes sinken, weil es immer weniger BeamtInnen in Österreich gibt (und zwar um 30% bis 2060) und diese zukünftig auch niedrigere Ruhensbezüge erhalten werden.

Aus Steuergeldern müssen somit bis 2060 nicht – wie derzeit von ÖVP sowie Lobbyisten der Industrie und der Versicherungswirtschaft lauthals behauptet wird – zusätzlich 2,8%-Punkte des BIPs aufgebracht werden, sondern irgendwo zwischen 1,2%- und 1,6%-Punkte des BIP. Und um dieses Geld werden um mehr als 1,1 Mio. zusätzliche Menschen über 65 Jahren existenziell abgesichert sein.

Eine öffentliche Debatte über die Kosten des Pensionssystems bis 2060 ohne Einbeziehung der Kosten für BeamtInnenpensionen ist unsachlich und unseriös. Und es gibt auch keinen sachlichen Grund, diese nicht zu veröffentlichen: In Zusammenhang mit der Erstellung des EU-Ageing-Reports 2015 meldete das BMF im November 2014 dem EPC des ECO-FIN-Rates vorläufige Zahlen zur Entwicklung der Ruhensbezüge und Pensionen der BeamtInnen bis zum Jahr 2060. Die Zahlen gibt es also. Sie sind (ebenso wie jene für die gesetzliche Pensionsversicherung) vorläufige Zahlen und sind im Finanzministerium auf Knopfdruck abrufbar. Nur die Öffentlichkeit darf sie nicht erfahren…

Die Entscheidung des BMF, die an die EU gemeldeten Zahlen nicht zu veröffentlichen, erscheint als bewusste Irreführung der Öffentlichkeit. Mit dieser Vorgehensweise werden Ängste geschürt, die auf einer unvollständigen Datenlage beruhen.

Oder salopp gesagt: Die Weigerung des von einem Minister aus der ÖVP geführten Finanzministeriums, die vorläufigen Zahlen zur Entwicklung der BeamtInnenpensionen zu veröffentlichen, scheint dem Willen zu entspringen, mit der Debatte in einer derart in die Irre geführten Öffentlichkeit den Druck zur Durchsetzung von Eingriffen in das gesetzliche Pensionssystem zu erhöhen. Dem entsprechend agieren sowohl PolitikerInnen der ÖVP sowie Lobbyingorganisation mit deutlicher politischer Nähe zur ÖVP – konkret die WKÖ, die Industriellenvereinigung und von dieser abhängige Forschungsinstitute: Sie verbreiten wissentlich unvollständige Zahlen und fordern öffentlich auf Basis dieser unvollständigen Zahlen gesetzliche Veränderungen zu Lasten der heute jungen Versicherten in der gesetzlichen Pensionsversicherung.

Die Zielsetzung dieser Anfrage ist unübersehbar: Die Öffentlichkeit hat Anspruch auf vollständige Daten zur Entwicklung der Kosten der Altersversorgung für BeamtInnen von 2014 bis 2060. Das BMF hat diese Daten bereits erhoben und dem EPC (wirtschaftspolitischer Ausschuss) des ECO-FIN-Rates für die Erstellung des EU-Ageing-reports zuständigen Einrichtungen übermittelt. Es gibt also keinen Grund, diese Zahlen nicht zu veröffentlichen bzw. diese Anfrage nicht binnen weniger Tage zu beantworten.

Obwohl dem BMF auf Grund des Gesetzes zwei Monate zur Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehen, gibt es keine sachliche Rechtfertigung, diesen Zeitraum auszunutzen: Die Zahlen sind erhoben und im Finanzministerium auf Knopfdruck abrufbar. Das Ausnutzen der Zwei-Monatsfrist kann somit nur einen Zweck haben: Der Öffentlichkeit diese Daten vorzuenthalten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche die Kosten und Kostenentwicklung der BeamtInnenpensionen betreffende Daten für den EU-Ageing-Report übermittelte das BMF im Jahr 2014 bis zum Tag der Anfragestellung dem EPC des ECO-FIN-Rates? Wir ersuchen um genaue Anführung aller Daten.

2)    Wie lautete der genaue in Frage 1 angesprochene Inhalt des Datensatzes? Wir ersuchen um Beilage des genauen Textes und der Daten in Tabellenform.

3)    Welche Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Zahl der BeamtInnen (entsprechend der Tabelle 15 des Tabellenanhangs zum Bericht der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung vom November 2014) für den Zeitraum von 2014 bis 2060 nach Einzeljahren hat das BMF in Zusammenhang mit der Erstellung des EU-Ageing-Reports im Jahr 2014 hinsichtlich gemeldet?

4)    Welche Daten hat das BMF in Zusammenhang mit der Erstellung des EU-Ageing-Reports 2015 hinsichtlich der Entwicklung der Zahl der erwerbstätigen BeamtInnen für den Zeitraum von 2014 bis 2060 nach Einzeljahren gemeldet?

5)    Welche Daten hat das BMF in Zusammenhang mit der Erstellung des EU-Ageing-Reports 2015 hinsichtlich der Entwicklung der Beitragsgrundlagen der erwerbstätigen BeamtInnen für den Zeitraum von 2014 bis 2060 nach Einzeljahren gemeldet?

6)    Welche Daten hat das BMF in Zusammenhang mit der Erstellung des EU-Ageing-Reports 2015 hinsichtlich der Entwicklung der Gesamthöhe der dienstnehmerInnensetigen Pensionsbeiträge der BeamtInnen für den Zeitraum von 2014 bis 2060 nach Einzeljahren gemeldet?

7)    Welche Daten hat das BMF in Zusammenhang mit der Erstellung des EU-Ageing-Reports 2015 hinsichtlich der Entwicklung der Gesamthöhe der dienstgeberInnenseitigen Pensionsbeiträge für BeamtInnen für den Zeitraum von 2014 bis 2060 nach Einzeljahren gemeldet?

8)    Welche Daten hat das BMF in Zusammenhang mit der Erstellung des EU-Ageing-Reports 2015 hinsichtlich der Entwicklung der Beiträge für jene Zeiten in BeamtInnenkarrieren, die im Bericht über das gesetzliche Pensionssystem als Ersatzzeiten bezeichnet werden (also Zeiten der Kindererziehung, des Wochengeldbezugs etc.), für den Zeitraum von 2014 bis 2060 nach Einzeljahren gemeldet?

9)    Welche Daten hat das BMF in Zusammenhang mit der Erstellung des EU-Ageing-Reports 2015 hinsichtlich der Entwicklung der Gesamthöhe der Beitragseinnahmen und Gesamteinnahmen der Alterssicherungssysteme für BeamtInnen für den Zeitraum von 2014 bis 2060 in Beträgen sowie in % des BIP nach Einzeljahren gemeldet?

10) Welche Daten hat das BMF in Zusammenhang mit der Erstellung des EU-Ageing-Reports 2015 hinsichtlich der Entwicklung der Zahl der Ruhensbezüge und BeamtInnenpensionen für den Zeitraum von 2014 bis 2060 nach Einzeljahren gemeldet (vergleichbar Tabelle 22a des Berichts der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung aus Nov. 2014)?

11) Welche Daten hat das BMF in Zusammenhang mit der Erstellung des EU-Ageing-Reports 2015 hinsichtlich der Entwicklung der Altersstruktur der Leistungen in der Alterssicherungssystemen der BeamtInnen für den Zeitraum von 2014 bis 2060 nach Einzeljahren gemeldet (entsprechend Tabelle 23 des Berichts der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung aus Nov. 2014)?

12) Welche Daten hat das BMF in Zusammenhang mit der Erstellung des EU-Ageing-Reports 2015 hinsichtlich der Entwicklung der Höhe der durchschnittlichen Leistungen in den Alterssicherungssystemen der BeamtInnen für den Zeitraum von 2014 bis 2060 nach Einzeljahren gemeldet (entsprechend Tabelle 24 des Berichts der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung aus Nov. 2014)?

13) Welche Daten hat das BMF in Zusammenhang mit der Erstellung des EU-Ageing-Reports 2015 hinsichtlich der Entwicklung des Gesamtaufwandes in den Alterssicherungssystemen der BeamtInnen für den Zeitraum von 2014 bis 2060 nach Einzeljahren gemeldet (entsprechend Tabelle 25 des Berichts der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung aus Nov. 2014)?

14) Welche Daten hat das BMF in Zusammenhang mit der Erstellung des EU-Ageing-Reports 2015 hinsichtlich der Entwicklung des nicht durch Beiträge von oder für Versicherte abgedeckten Gesamtkosten der Leistungen in den Alterssicherungssystemen der BeamtInnen für den Zeitraum von 2014 bis 2060 nach Einzeljahren gemeldet (entsprechend Tabelle 27 des Berichts der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung aus Nov. 2014)?

15) Welche Daten hat das BMF in Zusammenhang mit der Erstellung des EU-Ageing-Reports 2015 hinsichtlich der Entwicklung des effektiven Übertrittsalter der BeamtInnen beim Übertritt in den Ruhensbezug für den Zeitraum von 2014 bis 2060 nach Einzeljahren gemeldet (entsprechend Tabelle 28b des Berichts der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung aus Nov. 2014)?

16) Welche Daten hat das BMF in Zusammenhang mit der Erstellung des EU-Ageing-Reports 2015 hinsichtlich der Entwicklung der Benefit Ratio und der Pensionsquote für den Zeitraum von 2014 bis 2060 nach Einzeljahren gemeldet (entsprechend Tabelle 29 des Berichts der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung aus Nov. 2014)?

17) Warum weigerte sich das BMF trotz ausdrücklichen Ersuchens der Mitglieder der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung, die vorläufigen Zahlen für die Entwicklung der BeamtInnenpensionen den Kommissionsmitgliedern zu präsentieren?

18) Wer traf die Entscheidung, die Zahlen zur Entwicklung der BeamtInnenpensionen nicht der Kommission zugänglich zu machen?

19) Wer traf die Entscheidung, die Zahlen zur Entwicklung der BeamtInnenpensionen nicht zu veröffentlichen?

20) Unterlagen die vom BMF in die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung entsandten BeamtInnen hinsichtlich ihres Abstimmungsverhaltens einer Weisung?

21) Unterlagen die vom BMF in die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung entsandten BeamtInnen hinsichtlich ihres Abstimmungsverhaltens einer Anordnung durch Vorgesetzte?

22) Wird das BMF in Zukunft das Recht der Menschen, die Zahlen über die Entwicklung der BeamtInnenpensionen in ebensolcher Ausführlichkeit und Klarheit zu kennen wie jene über die Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung respektieren?