3217/J XXV. GP

Eingelangt am 01.12.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Beschäftigung von im Ruhestand befindlichen öffentlich Bediensteten

 

Beamt_inne genießen nicht nur was die Berechnung der Ruhestandsbezüge, insbesondere in Bezug auf Durchrechnungszeiträume, betrifft Privilegien gegenüber normalen ASVG-Versicherten. Auch während dem Bezug von Ruhestandsbezügen haben Beamt_innen ein wesentliches Privileg. Diese dürfen nämlich zu ihrem Ruhebezug unbegrenzt dazu verdienen. Für alle anderen Pensionsbezieher_innen besteht bis zum Regelpensionsalter nur die Möglichkeit, bis zur Geringfügigkeitsgrenze ohne Abzüge o.ä. dazu zu verdienen. Alleine schon diese Ungerechtigkeit gehört beseitigt, denn für ASVG-Pensionsbezieher_innen bestehen derzeit kaum Anreize, über den frühestmöglichen Pensionsantritt hinaus zu arbeiten bzw. ist jede Erwerbstätigkeit während eines Pensionsbezuges die über die Geringfügigkeit hinausgeht unattraktiv.

Dass es für bereits im Ruhestand befindliche Beamt_innen durchaus Anreize gibt, nach Ruhestandsantritt noch erwerbstätig zu sein und zum Ruhestandsbezug einen Zuverdienst zu erzielen, zeigt der Verein Austrian Senior Public Experts (ASPE). Gerade das Bundeskanzleramt macht aktiv Werbung für diesen Verein und seine Tätigkeiten und hat überdies ein Verbindungsbüro zwischen dem Verein und den verschiedenen Ressorts eingesetzt.

Die Verbindung bzw. Vermittlung zu anderen Ressorts ist dahingehend von Bedeutung, dass die im Ruhestand befindlichen Beamt_innen als Expert_innen in den verschiedenen Ressorts zum Einsatz kommen. Dort wird deren Expertise genutzt. Es ist aus unserer Sicht fraglich, weshalb nur Beamt_innen die Möglichkeit haben sollen, dass von ihren Erfahrungen andere profitieren können und für andere Pensionsbezieher_innen keine Anreize gesetzt werden, ihr Know-How zur Verfügung zu stellen. Insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit, das Pensionsantrittsalter effektiv zu steigern und altersgerechte Arbeitsplätze und Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen, zeigt dieses Projekt, wie solche Tätigkeiten aussehen könnten. Weiters stellt das Projekt unter Beweis, dass die Menschen im Alter von Anfang 60 zu jung zum Nichtstun sind und eine Erwerbstätigkeit nicht nur möglich, sondern für viele sogar wünschenswert ist.

Für ASVG-Pensionsbezieher_innen sind solche Beschäftigungsmöglichkeiten derzeit nicht vorgesehen, dementsprechend wird nicht in diese Beschäftigungsverhältnisse investiert bzw. gefördert. Deshalb ist es besonders interessant, welche Summen für die Beschäftigung von Beamt_innen im Ruhestand ausgegeben werden, um Beamt_innen auch in Hinblick darauf zusätzliche Privilegien zu zugestehen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Personen wurden über das Verbindungsbüro des Vereins "Austrian Senior Public Experts" bereits für das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport tätig? (Anzahl der Personen jährlich seit Bestehen des Verbindungsbüros, bzw. monatlich falls das Verbindungsbüro erst seit 2014 besteht und insgesamte Zahl der Personen)

2.    Wie viele dieser Personen davon waren auf Werkvertragsbasis tätig?

3.    Wie viele dieser Personen waren auf Grundlage eines freien Dienstvertrages tätig?

4.    Wie viele dieser Personen waren in ihrer Tätigkeit weisungsgebunden? (getrennt für freie Dienstnehmer_innen und Werkvertragsnehmer_innen)

5.    Wie viele dieser Personen arbeiteten mit eigenen Betriebsmitteln? (getrennt für freie Dienstnehmer_innen und Werkvertragsnehmer_innen)

6.    Wie viele dieser Personen verichteten ihre Tätigkeiten in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport? (getrennt für freie Dienstnehmer_innen und Werkvertragsnehmer_innen)

7.    Wie viele dieser Personen waren unmittelbar in die Organisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport integriert? (getrennt für freie Dienstnehmer_innen und Werkvertragsnehmer_innen)

8.    Wie sehen die typischen Arbeitszeiten dieser Personen aus? (getrennt für freie Dienstnehmer_innen und Werkvertragsnehmer_innen)

9.    In welchem Ausmaß liegt eine Eingliederung dieser Personen in die Struktur des Bundesministeriums für Landesverteidiung und Sport vor? (getrennt für freie Dienstnehmer_innen und Werkvertragsnehmer_innen)

10. Wie viele  dieser Personen waren auch für andere Auftraggeber_innen außerhalb der Bundesregierung tätig? (getrennt für freie Dienstnehmer_innen und Werkvertragsnehmer_innen)

11. Wie stellt das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport sicher, dass diese Werkvertragsnehmer_innen nicht in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport sind?

12. Wer kontrolliert die Tätigkeiten dieser Auftragnehmer_innen?

13. Wie hoch waren die bezahlten Honorare für diese Personen die über das Verbindungsbüro für das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport tätig wurden? (Höhe der Honorare jährlich seit Bestehen des Verbindungsbüros, bzw. monatlich falls das Verbindungsbüro erst seit 2014 besteht, getrennt für freie Dienstnehmer_innen und Werkvertragsnehmer_innen)


14. Wie viele andere Personen wurden - obwohl sie bereits im Ruhestand waren - für das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport tätig? (Anzahl der Personen jährlich seit 2008 und insgesamte Zahl der Personen, getrennt für freie Dienstnehmer_innen und Werkvertragsnehmer_innen)

15. Wie viele dieser Personen davon waren auf Werkvertragsbasis tätig?

16. Wie viele dieser Personen waren auf Grundlage eines freien Dienstvertrages tätig?

17. Wie viele dieser Personen waren in ihrer Tätigkeit Weisungsgebunden? (getrennt für freie Dienstnehmer_innen und Werkvertragsnehmer_innen)

18. Wie viele dieser Personen arbeiteten mit eigenen Betriebsmitteln? (getrennt für freie Dienstnehmer_innen und Werkvertragsnehmer_innen)

19. Wie viele dieser Personen verichteten ihre Tätigkeiten in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport? (getrennt für freie Dienstnehmer_innen und Werkvertragsnehmer_innen)

20. Wie viele dieser Personen waren unmittelbar in die Organisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport integriert? (getrennt für freie Dienstnehmer_innen und Werkvertragsnehmer_innen)

21. Wie sehen die typischen Arbeitszeiten dieser Personen aus? (getrennt für freie Dienstnehmer_innen und Werkvertragsnehmer_innen)

22. In welchem Ausmaß liegt eine Eingliederung dieser Personen in die Struktur des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport vor? (getrennt für freie Dienstnehmer_innen und Werkvertragsnehmer_innen)

23. Wie viele  dieser Personen waren auch für andere Auftraggeber_innen außerhalb der Bundesregierung tätig? (getrennt für freie Dienstnehmer_innen und Werkvertragsnehmer_innen)

24. Wie stellt das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport sicher, dass diese Werkvertragsnehmer_innen nicht in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport sind?

25. Wer kontrolliert die Tätigkeiten dieser Auftragnehmer_innen?

26. Wie hoch waren die bezahlten Honorare für diese Personen die für das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport tätig wurden? (Höhe der Honorare jährlich seit 2008, getrennt für freie Dienstnehmer_innen und Werkvertragsnehmer_innen)

27. Gibt es auch Personen die - obwohl sie bereits im Ruhestand waren - nicht durch einen Werkvertrag bzw. einen freien Dienstvertrag für das Bundesministerium für Landesverteididung und Sport tätig wurden?

28. Wenn ja, wie?

29. Wenn ja, wie viele aufgrund der verschiedenen Tätigkeitsverhältnisse gemäß Frage 28? (Anzahl der Personen jährlich seit 2008 und insgesamte Zahl der Personen, getrennt für verschiedene Tätigkeitsverhältnisse gemäß Frage 28)

30. Wie hoch waren die bezahlten Honorare für Personen die - obwohl sie bereits im Ruhestand waren - für das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport tätig waren oder sind? (Höhe der Honorare jährlich seit 2008, getrennt für verschiedene Tätigkeitsverhältnisse gemäß Frage 28)


31. Welche sachliche Rechtfertigung sehen Sie darin, einen solchen Verein zu fördern bzw. ein Verbindungsbüro zu diesem Verein zu erhalten und generell Tätigkeiten im öffentlichen Bereich von im Ruhestand befindlichen öffentlich Bediensteten, zu fördern, die unbegrenzt zu ihrem Ruhestandsbezug dazu verdienen können, während normale ASVG/APG-Pensionsbezieher_innen oft nicht die Möglichkeit haben, über die Geringfügigkeitsgrenze dazu zu verdienen?