3235/J XXV. GP

Eingelangt am 01.12.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Dr. Nikolaus Scherak und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Namensrecht: Eingetragene Partnerschaften

In einem Artikel der Tageszeitung DiePresse vom 29.03.2014 (http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/1583712/Karmasin_HomoPaare-sollen-Familiennamen-waehlen-durfen?direct=1585232&_vl_backlink=/home/politik/innenpolitik/1585232/index.do&selChannel=&from=articlemore) findet sich folgender Abschnitt:

Eine weitere Neuerung schwebt Karmasin bei den Namen vor. Derzeit tragen gleichgeschlechtliche Paare einen „Nachnamen", künftig soll es - wie in der Ehe - einen „Familiennamen" geben. „Es ist nicht gestattet, einen gemeinsamen Familiennamen auszusuchen. Das finde ich schon eine ziemlich starke Diskriminierung dieser Paare", sagt die Ministerin im Ö1-Interview. „Letztendlich geht es da nicht nur um die Namensfrage, da geht es sehr stark um die Frage: Sind homosexuelle Paare eine Familie oder nicht?"


Hinsichtlich ihrer Gleichstellungspläne erhielt Familienministerin Sophie Karmasin von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sowie von Justizminister Wolfgang Brandstetter Unterstützung; schließlich nahmen auch diese drei Bundesminister_innen am 8. 4. 2014 an einem Roundtable zu LGBT-Rechten teil. Dort wurde zugesagt, daran zu arbeiten, dass nach und nach auch weitere Diskriminierungen aufgehoben werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Gibt es konkrete Pläne, das Namensrecht derart zu novellieren, um es gleichgeschlechtlichen Paaren, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, zu ermöglichen, einen gemeinsamen Familiennamen zu führen?

2.    Wenn ja, wann sollen diese Pläne konkret umgesetzt werden?

a.    Woran ist die bisherige Umsetzung gescheitert?


3.    Wenn nein, weshalb nicht?

4.    Ist in diesem Zusammenhang angedacht, weitere Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Paare, die auf der jetzigen Rechtslage beruhen, zu eliminieren?

5.    Wenn ja, welche rechtlichen Änderungen sind geplant, um die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren zu beenden?

a.    Gibt es eine Strategie der Bundesregierung, die längerfristig darauf abzielt, rechtliche Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden?