3240/J XXV. GP

Eingelangt am 03.12.2014
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ANFRAGE

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Umsetzung der EU-Behindertenrechtskonvention

 

 

Am 26. Oktober 2008 ist die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) in Österreich in Kraft getreten. Seit diesem Tag sind Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, die Konvention umzusetzen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde am 23.12.2010 durch die Europäische Union (EU) ratifiziert.

Damit ist die UN-Behindertenrechtskonvention das erste von der EU ratifizierte Menschenrechtsübereinkommen.

 

Spätestens seit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung steht fest, dass Österreich großen Aufholbedarf hat.

 

Die Bundesregierung ist durch diese Ratifizierung angehalten, die Rechte, die durch die UN-Behindertenrechtskonvention den Menschen mit Behinderungen zugesprochen werden, national umzusetzen und sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass es zu einer Umsetzung der Konvention und einem verbesserten Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen kommt. Weiterhin wird die Bundesregierung durch diese Konvention dazu angehalten, die Beschlüsse, Verordnungen und/oder Richtlinien, die die Situation der Menschen mit Behinderungen in Österreich verbessern würden, sofort und zügig umzusetzen.

 

In letzter Zeit wurden vermehrt Beschwerden an uns herangetragen, dass die UN-Behindertenkonvention noch immer nicht zufriedenstellend umgesetzt worden ist.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Handlungsaufträge für unser Land ziehen Sie aus der „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“ (KOM(2010) 636) für die österreichische Gesetzgebung?

2.    Inwieweit berücksichtigt der Nationale Aktionsplan 2012-2020 diese Strategie, um zu einer zügigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu kommen?

 

3.    Werden Sie sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Strategie der EU zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020 im Rahmen der Verwirklichung und Umsetzung der Strategie Europa 2020 (KOM(2010 bis 2020) Berücksichtigung findet und in welcher Form werden Sie sich dafür einsetzen?

 

4.    Wie wird die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2011 zu der Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen und der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010– 2020“ (P7_TAPROV(2011)0453) von Ihnen bewertet und welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?

 

5.    Fließt diese Entschließung in den Prozess der Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein?

 

6.    Das Europäische Parlament hat festgestellt, dass „ungerechtfertigte Kürzungen von Leistungen für Menschen mit Behinderungen oder von Projekten zur Förderung ihrer sozialen Eingliederung im Rahmen von Sparmaßnahmen der öffentlichen Haushalte nicht hinnehmbar sind“. Stimmen Sie dieser Haltung zu und welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, dass es in diesem Bereich zu keinen Einsparungen kommen wird, sondern sogar eher die finanziellen Mittel deutlich erhöht werden sollen?

 

7.    Welche Auffassung vertreten Sie in der Hinsicht, dass das politische Handeln Österreichs sich mit der Forderung des Europäischen Parlaments der in der Frage 4 genannten Entschließung und der rechtsverbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention – insbesondere unter Berücksichtigung des in Österreich fehlenden Rechtsanspruchs von Behinderten auf Hilfen und Hilfsmittel und der damit häufig nicht erfolgenden Finanzierung dieser Hilfen und Hilfsmittel durch den österreichischen Staat und seine Länder, widersprechen?

 

8.    Inwieweit steht in diesem Zusammenhang das politische Handeln von Ihnen im Einklang mit dieser Forderung des Europäischen Parlaments in der in Frage 4 genannten Entschließung und der rechtsverbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention – insbesondere unter Berücksichtigung dass in Österreich behinderte Menschen nicht oder nur teilweise mit assistierenden Technologien wie zum Beispiel Kommunikationshilfsmitteln, die Menschen nach Sprachverlust wieder die Teilhabe am sozialen Leben und die Selbstbestimmtheit in ihrem Leben zurückgeben würden, um diese nicht behinderten Menschen gleichstellen würden, versorgt werden? Somit könnte eine Diskriminierung aufgrund fehlender Sprachfähigkeit nicht erfolgen.

 

9.    Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung angeregt, einen  europäischen Ausschuss für Behindertenpolitik einzusetzen. Ist so ein Ausschuss geschaffen worden, wenn nein, warum nicht?

 

10. Wenn ja, wie wird sich die Arbeitsweise des Ausschusses gestalten und werden Menschen mit Behinderungen und deren Interessensverbände dabei aktiv mit einbezogen werden?

 

11. Welche Schlüsse ziehen Sie aus der Forderung des Europäischen Parlaments in der in Frage 4 genannten Entschließung nach Förderung von „Formen der Unterstützung wie z. B. individuelle Hilfe und weitere Dienste, durch die eine unabhängige Lebensführung begünstigt wird, [...], um die Unterbringung in Einrichtungen allgemein zugunsten anderer Formen der Unterstützung zu reduzieren“, und inwieweit steht diese Forderung im Einklang mit der derzeitigen Praxis, den behinderten Menschen kein ausreichendes persönliches Budget zuzugestehen, sondern eher für eine Unterbringung dieser in den verschiedensten Einrichtungen zu tragen?

 

12. Ein Bericht der EU-Grundrechteagentur vom 9. November 2010 kritisiert, dass in vielen EU-Staaten weiterhin Menschen mit Lernschwächen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen vom politischen Leben und von den Wahlen ausgeschlossen werden. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass in Österreich die Rechte der Menschen mit Lernschwächen und psychischen Beeinträchtigungen in diesem Bereich gewährleistet sind?

 

13. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um der Forderung des Europäischen Parlaments nachzukommen, „entsprechende legislative und finanzielle Maßnahmen einzuleiten, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wirksam zu unterstützen“ und dass die Maßnahmen „nicht nur den Eintritt von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt, sondern auch ihren Verbleib auf demselben ermöglichen“?

 

14. Auf welchem Wege wurden diese Maßnahmen den betroffenen Menschen kundgetan?

 

15. Liegen bereits Erfahrungswerte vor, wie die getätigten Maßnahmen angenommen werden?

 

16. Liegen Beschwerden vor, weil diesbezüglich keine oder unzulängliche Maßnahmen getroffen worden sind?

 

17. Wenn ja, wie viele solcher Beschwerden liegen vor?

 

18. Wenn ja, wie wurde auf die Beschwerden seitens Ihres Ministeriums  eingegangen bzw. reagiert?

 

19. Wie kann die Bundesregierung für  eine aktive Beteiligung und Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren Interessensverbänden auf EU-Ebene gewährleisten, so wie dies die rechtsverbindliche UN- Behindertenrechtskonvention fordert?