3242/J XXV. GP

Eingelangt am 03.12.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend Beflaggung öffentlicher Schulen

 

An den beiden Staatsfeiertagen 1. Mai und 26. Oktober sind öffentliche Gebäude zur Beflaggung aufgerufen. (Vgl. Diem, P. [o.J.], „Österreichische Fahnen- und Flaggenordnung“, http://austria-forum.org/af/Wissenssammlungen/Symbole/Fahnen-_und_Flaggenordnung, 24. Nov. 2014) Zuletzt wurden anlässlich des 26. Oktober 2014 allerdings viele Bürger gewahr, dass beispielsweise öffentliche Schulen durchaus nicht sämtlich beflaggt waren, sondern teilweise darauf verzichtet worden ist.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Gibt es seitens des BMBF eine Verordnung oder einen Erlass bezüglich Beflaggung von Schulgebäuden?

2.     Falls ja, wie lautet diese(r)?

3.     Falls ja, von wann stammt diese(r)?

4.     Falls ja, wird diese(r) auch sinngemäß von allen öffentlichen Schulen ausgeführt?

5.     Falls nein, warum nicht?

6.     Falls nein, sind im Falle einer Nicht-Beflaggung Sanktionen vorgesehen?

7.     Falls ja, wie sehen dies aus?