3243/J XXV. GP

Eingelangt am 03.12.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend Kosten für die Stundung der BIG-Mieten

 

Wie Sie am 24. November 2014 den Medien gegenüber bekannt gegeben haben, hat die Bundesimmobiliengesellschaft BIG einer Stundung von 90 Millionen Euro an Schulgebäudemieten bis 2016 zugestimmt. Die BIG werde wohl dafür Zinsen oder ein Zins-Äquivalent verlangen.

 

„Was das mit Sparen zu tun hat, erschließt sich nicht auf Anhieb. […] eine Loch-auf-Loch-zu-Politik bzw. erinnere an private Konkurskandidaten, die kurz vor der Insolvenz einfach ihre Miete nicht zahlen….“ (Ö1-Journal um Fünf, 24. Nov. 2014)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

1.     Zu welchen Konditionen wird dieser Betrag von der BIG gestundet?

2.     Bis wann wird sich die Frage der Zinsen bzw. Zins-Äquivalente entscheiden?

3.     Was ist unter Zins-Äquivalenten zu verstehen?

4.     Auf welchen Eurobetrag werden sich die Zinsen belaufen?

5.     Sind diese endfällig bzw. wann werden die Zinszahlungen fällig sein?

6.     Aus welchem Budgetposten wollen Sie die Zusatzkosten für die Zinsen (oder Zins-Äquivalente) für die gestundeten 90 Millionen Euro Schulgebäudemietkosten herauslösen?


7.     Aus welchem Budgetposten wollen Sie die Zusatzkosten für die im Jahr 2016 nachzuzahlenden 90 Millionen Schulgebäudemietkosten herauslösen?

8.     Wie wollen Sie sicherstellen, dass Sie nicht im Jahr 2016 wiederum um eine Stundung von Schulgebäudemieten vorstellig werden müssen?