3248/J XXV. GP

Eingelangt am 04.12.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Georg Willi, Mag.a Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Schnellstraßenprojekt S 34 und Alpenkonvention

 

 

Derzeit ist die Traisental-Schnellstraße S 34 von der ASFINAG zur UVP eingereicht.

 

Die S 34 soll vom Bereich der B1 westlich von St. Pölten bis direkt an die Gemeindegrenze von Wilhelmsburg – gleichzeitig auch Grenze des Alpenraumes nach dem Übereinkommen von Salzburg zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – herangeführt werden.

Ihre Verlängerung als Landesstraße B334 in das Alpenkonventionsgebiet hinein ist vorgesehen (siehe u.a. SP-V Planfall 2.1, Seite 100).

 

Die ASFINAG schreibt in der SP-V auf Seite 249:

„Die Schnellstraße steht im Konflikt mit den Protokollen der Alpenkonvention, entspricht aber weitestgehend den Zielen der regionalen Zielfestlegungen:

·         die Schnellstraße bringt generell eine Entlastung der Siedlungsgebiete entlang der B20 sowie eine Verbesserung der regionalen Erreichbarkeiten.

·         Mit dem Bau einer neuen Schnellstraßenverbindung bestehen der höchste Flächenverbrauch und die höchste Barrierewirkung in der freien Landschaft.

·         eine Verlagerung auf umweltschonende Verkehrsträger wird aufgrund geringerer Attraktivität erschwert.

·         Künftige Standortentwicklungen sind primär im Umfeld der Anschlussstelle zu erwarten.“

 

Die rechtlich verbindliche Alpenkonvention gibt in Art. 2 Abs. 2 lit. j) für den Bereich Verkehr das Ziel vor, Belastungen und Risiken im Bereich des inneralpinen und alpenquerenden Verkehrs auf ein Maß zu senken, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume erträglich ist, unter anderem durch eine verstärkte Verlagerung des Verkehrs, insbesondere des Güterverkehrs, auf die Schiene, vor allem durch die Schaffung geeigneter Infrastrukturen und marktkonformer Anreize.

 

Vergleicht man die Verkehrsprognosen der SP-V für das Jahr 2025 für Planfall 0 (Beibehaltung des jetzigen Status) – Seite 95 SP-V und Planfall 2.1 (Bau der S 34) – Seite 100 SP-V ist für den Querschnitt unmittelbar südlich der Alpenraum-Grenze gemäß Alpenkonvention eine Verkehrszunahme von 15.500 auf 24.000 Kfz/24h berechnet. Eine Steigerung von knapp 55%!


Besondere Aktualität erhält die Verlängerung der S 34 als Landesstraße B334 durch Aussagen von ÖVP-Bezirksparteiobmann von Lilienfeld, Landtagsabg. und Mitglied des Umweltausschusses im NÖ Landtag Karl Bader: „Ohne diese Straße würde die S 34 ja gar keinen Sinn machen“.

Und der Leiter der Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Univ.Prof. Dipl.Ing. Dr. Friedrich Zibuschka bestärkt die B334 betreffend: "Die Pläne liegen in der Schublade und müssen nur aktualisiert werden. Aber jetzt warten wir erst einmal den Bau der Schnellstraße ab."

(Beide Zitate aus der Tageszeitung KURIER vom 25.11.2014)

 

Nach Art. 11 des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention ist die Errichtung hochrangiger Straßen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Hochrangigkeit einer Straße ist u.a. laut der bei der CIPRA eingerichteten Alpenkonventions-Rechtsservicestelle nicht von deren Bezeichnung, sondern von deren Verkehrswirkung abhängig. Es ist daher davon auszugehen, dass (auch) die vorgesehene Verlängerung der S 34 als hochrangig einzustufen ist.

Die derzeit zur UVP eingereichte S 34 ist nur als Teil eines Gesamtprojektes zu sehen.

Vor allem auch in Hinblick auf Art. 31, Abs 1 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge: „Ein Vertrag ist nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Lichte seines Zieles und Zweckes auszulegen.“ ist das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention nach Ansicht der Unterzeichner auf das vorliegende Projekt anzuwenden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Schließen Sie bzw. das Umweltministerium sich der Einschätzung an, dass das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention auf das vorliegende Projekt anzuwenden ist?

2)    Wenn ja, gedenken Sie Maßnahmen zu ergreifen und welche sind das?

3)    Wenn nein, warum nicht und welche Rechtsmeinung nehmen Sie bzw. das Umweltministerium ein?

4)    Sieht das Ministerium andere Möglichkeiten, die S 34 zu verhindern?

5)    Wenn ja, welche sind das und werden Sie bzw. das Umweltministerium diese Möglichkeiten ergreifen?