3249/J XXV. GP
Eingelangt am 04.12.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Bundesrechnungsabschluss 2013
Mit dem nun vorliegenden Bundesrechnungsabschluss (BRA) 2013 liegen höchstwahrscheinlich historische und weltweite Rekorde vor. Die Textteile des BRA 2013 umfassen rund 800 Seiten, der Tabellenanhang rund 1.900 Seiten und die so genannten Teilhefte zusammen rund 13.000 Seiten. In Summe umfasst der BRA 2013 über 15.000 Seiten. Die Tabellen und die Teilhefte mussten vom BMF bzw. BRZ EDV-mäßig neu programmiert werden. Diese Programmierung kostete vermutlich viel Geld. Zudem waren mit Sicherheit umfangreiche Abschlussarbeiten im BMF und in den anderen Ressorts erforderlich. Auch diese Abschlussarbeiten verursachten vermutlich beträchtliche Kosten. Interessant wäre nun zu erfahren, wie hoch die Aufwendungen für die Erstellung des BRA 2013 im Vergleich zu den Aufwendungen früherer Bundesrechnungsabschlüsse waren.
Die Anhänge und Teilhefte haben leider wenig Informationsgehalt. Es gibt viele Tabellen, die zum Teil sehr schwer verständlich sind, und nur sehr wenige und kurze Erläuterungen. Diese sind im Regelfall sehr technisch und daher schwer verständlich. Dies gilt insbesondere auch für die Erläuterungen zum Teilheft der UG 45 und zum Teilheft der UG 46, die vom BMF stammen. Beispielweise findet sich in den Erläuterungen zur UG 45 – Bundesvermögen folgende Passage (siehe Teilheft 45, S. 147): „Der Rückgang bei den Beteiligungen an den verbundenen Unternehmen in Höhe von 344,2 Mio. € ist zur Gänze auf im Jahr 2013 vorgenommene (saldierte) Wertminderungen zurückzuführen, die im Zusammenhang mit Beteiligungsbewertung durch eine aktualisierte Datenübernahme aus Treasury ausgewiesen wurde.“ Es wird nicht erläutert, um welche Beteiligungen es sich handelt, wie sich dieser Betrag auf die betroffenen Beteiligungen aufteilt und was die Gründe für diese Wertberichtigung sind. In den Erläuterungen zur UG 46-Finanzmarktstabilität findet man ebenfalls eine unverständliche Formulierung bei den kurzfristigen Verbindlichkeiten (siehe Teilheft der UG 46, Seit 83). Demnach wurden im Jahr 2013 1.136,6 Mio. Euro an Verbindlichkeiten gegenüber der Kommunalkredit Austria AG abgeschrieben.
Außerdem findet man folgende Aussage zum Teilheft der UG 46 (S. 82): „Des Weiteren sind in dieser Bilanzposition sonstige Forderungen aus Haftungen gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz an die KA Finanz AG in Höhe von 1.140,9 Mio. € enthalten. Mit dem Eintreten des Haftungsfalls wird gleichfalls eine Regressforderung in gleicher Höhe begründet. Da die Werthaltigkeit dieser Forderung zweifelhaft ist, musste diese entsprechend auf 1 € einzelwertberichtigt werden.“ Dieser Satz findet sich nahezu wortgleich bereits in den Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz (siehe Eröffnungsbilanz UG 46, Seite 7).
Für die technische Erstellung des BRA und für die Erläuterungen zur UG 45 und UG 46 ist das Finanzministerium zuständig.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1.
Wie hoch waren die Aufwendungen des BMF und der BRZ
GesmbH für die EDV-technische Programmierung und Erstellung des neuen
Bundesrechnungsabschlusses?
2.
Wie viele Arbeitsstunden waren hierfür
notwendig?
3.
Wie hoch war der Aufwand für den Zukauf
externer Leistungen?
4.
Wie hoch war der Aufwand für die
EDV-technische Erstellung und Programmierung des Bundesrechnungsabschlusses
2012?
5.
Wie hoch war der Aufwand des BMF für die
Abschlussarbeiten im Zusammenhang mit dem BRA 2012?
6.
Wie hoch war der Aufwand des BMF für die
Abschlussarbeiten im Zusammenhang mit dem BRA 2013?
7.
Wie viele Arbeitsstunden waren für die
Abschlussarbeiten des BRA 2013 notwendig?
8.
Was ist im Zusammenhang mit den Erläuterungen
zur UG 45 unter „aktualisierter Datenübernahme aus Treasury“
zu verstehen?
9.
Wann wurde die „Datenübernahme aus
Treasury“ aktualisiert?
10.
Warum gab es die „Datenübernahme aus
Treasury“ bei der Erstellung des vorläufigen Gebarungserfolges 2013
noch nicht?
11. Warum wird der Sachverhalt in den Erläuterungen zur UG 45 nicht klar dargestellt?
12.
Aus dem Textteil in Band 1 zum BRA 2013 (Seite 359)
geht klar hervor, welche Beteiligungen betroffen waren. Warum werden diese in
den Erläuterungen zur Vermögensrechnung nicht namentlich genannt?
13.
Wie hoch war die Wertberichtigung bei der Verbund
AG, bei der Felbertauernstraße AG und bei der BRZ-GesmbH?
14.
Was waren die Gründe für diese
Wertberichtigungen bei der Verbund AG, bei der Felbertauernstraße AG und
bei der BRZ-GesmbH?
15.
Was ist die Rechtsgrundlage dafür, dass der
Bund im Jahr 2013 Verbindlichkeiten gegenüber der Kommunalkredit Austria
AG iHv 1.136,6 Mio. Euro abschreiben durfte?
16.
Handelt es sich hierbei tatsächlich um
Abschreibungen oder um eine Tilgung von Verbindlichkeiten des Bundes?
17.
Zu oben beschriebenen Erläuterungen im
Teilheft der UG 46 (S. 82): Wurde dieser Betrag zweimal in den sonstigen Forderungen
aus Haftungen gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz verrechnet und
wertberichtigt, also 2012 und 2013?
18.
Warum wurden diese Buchungen sowohl 2012 als auch
2013 vorgenommen?
19.
War die Erläuterung in einem der beiden Jahre
falsch?
20.
Aus den Erläuterungen zur UG 46 (A-IV
Beteiligungen) geht hervor, dass im BRA 2013 die Zuschüsse an die
Hypo-Alpe-Adria iHV 1.500 Mio Euro zum Großteil abgewertet wurden. Im
vorläufigen Gebarungserfolg 2013 gab es diese Wertberichtigung noch nicht.
Warum war es nicht möglich, die Wertberichtigung bereits im
vorläufigen Gebarungserfolg vorzunehmen?
21.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen dem
BMF und den Beteiligten bei der Erstellung des vorläufigen
Gebarungserfolges? Wie erfolgt die Abstimmung mit den Beteiligten?
22.
Warum waren in der Ergebnisrechnung im BRA 2013 so
viele Revisionen gegenüber dem vorläufigen Gebarungserfolg 2013 notwendig?
23.
Wie erklären sich in der Ergebnisrechnung je
Untergliederung die Unterschiede zwischen dem BRA 2013 und dem vorläufigen
Gebarungserfolg 2013, wie er dem Nationalrat vorgelegt wurde?
24.
Wie zuverlässig ist die Ergebnisrechnung vor
dem Hintergrund der vielen Revisionen überhaupt?
25.
Was sind die Ursachen dafür, dass die
Statistik Austria für 2013 die Finanzierungsrechnung als Grundlage
für ihre Berechnungen und nicht die Ergebnisrechnung herangezogen hat?
26.
Welche Schritte setzt das Finanzministerium, damit
die Ergebnisrechnung zuverlässig wird?
27. Wie zuverlässig ist die Vermögensrechnung, wenn bereits die Ergebnisrechnung als nicht ausreichend zuverlässig anzusehen ist?