3257/J XXV. GP

Eingelangt am 10.12.2014
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

 

betreffend Beitritt zum Haager Zustellungsübereinkommen

 

Das am 15. November 1965  in Den Haag abgeschlossene Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und  außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland  in Zivil- oder Handelssachen sieht vor, dass die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass gerichtliche und außergerichtliche Schriftstücke, die im Ausland zuzustellen sind, ihren Empfängern rechtzeitig zur Kenntnis gelangen und sollte die gegenseitige Rechtshilfe  verbessern, indem das Verfahren vereinfacht und beschleunigt wird.

 

In einem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 6. Juni 2013 (Interinstitutionelles Dossier 2013/0177 NLE) heißt es hierzu über die Bedeutung des Beitritts zum Haager Zustellungsübereinkommen:

„Das Haager Zustellungsübereinkommen, das die Übermittlung von gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücken zum Zwecke der Zustellung im Ausland erleichtert, ist für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten von besonderer Bedeutung, weil es die justizielle Zusammenarbeit mit Drittstaaten, die dem Übereinkommen beigetreten sind, in grenzübergreifenden Streitsachen vereinfacht. Zurzeit haben 67 Staaten das Übereinkommen ratifiziert.

Österreich und Malta haben ihren Wunsch bekundet, dem Haager Zustellungsübereinkommen beizutreten.

Ihr Beitritt zu dem Übereinkommen entspräche der politischen Verpflichtung, die die EU 2007 eingegangen ist, als sie Mitglied der Haager Konferenz wurde, allen Rechtsakten der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht beizutreten, wenn dies im Interesse der EU ist.

Zudem setzt sich die EU in ihren Außenbeziehungen für den Beitritt von Drittstaaten zum Haager Zustellungsübereinkommen als einem effizienten, zuverlässigen System für die Zustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücken ein. Es wäre daher nur folgerichtig, wenn alle Mitgliedstaaten der EU diesem Übereinkommen beitreten.

In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage

1.    Wann wird Österreich seinen Beitritt erklären?

2.    Weshalb zogen sich die Verhandlungen über 50 Jahre hin?

3.    Werden Sie Vorbehalte anmelden oder Erklärungen abgeben?

4.    Wenn ja, welche?

5.    Werden Sie Einwendungen vorbringen?

6.    Wenn ja, welche?