3279/J XXV. GP

Eingelangt am 10.12.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Eva Glawischnig Piesczek, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend HCB-Skandal in Kärntner Zementwerk im Görtschitztal

BEGRÜNDUNG

 

Am Samstag den 6. Dezember haben das Gesundheitsministerium und das Umweltministerium in einer gemeinsamen Aussendung (OTS0008 5 CI 0173 MLA0001 II Sa, 06.Dez 2014) dem Land Kärnten volle Unterstützung in der Causa HCB-Belastungen aus einem Zementwerk im Görtschitztal angeboten. In der Aussendung heißt es wörtlich: „Aufgrund der aktuellen Entwicklung rund um die HBC-Belastung in Kärnten setzen das Umweltministerium und das Gesundheitsministerium weitere Maßnahmen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.Beide Ressorts forderten den Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser dazu auf, einen umfassenden Bericht bis Dienstag 8.00 Uhr vorzulegen. Dabei sollen vor allem offene Fragen zur Futtermittelbelastung, zu Auswirkungen auf die Umwelt sowie in weiterer Folge auf die Lebensmittelsicherheit und deren Ursachen geklärt werden. Zudem wurde dem Land Kärnten Unterstützung durch eine Expertenkommission angeboten. Fachleute aus den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel, Umwelt und Risikobewertung sollen das Land Kärnten unterstützen. Bei Bedarf stehen die Experten auch vor Ort zu Verfügung. Damit wird das bereits erfolgte Unterstützungsangebot durch den Bund konkretisiert.“

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Zu welchem exakten Zeitpunkt ist ihrem Ressort bekanntgeworden, dass im Kärntner Görtschitztal Böden, Futtermittel bzw. Milch mit HCB kontaminiert sind?

 

2)    Zu welchem Zeitpunkt hat die AGES Futtermittel- bzw. Boden- oder sonstige Proben vom zuständigen Agrar-Referat der Kärntner Landesregierung zum Zweck der HCB-Rückstandsanalytik in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 erhalten?

 

3)    Gab es weitere Proben aus Kärnten, die die AGES im Rahmen der amtlichen Futtermittelprobenziehung oder im Rahmen privater Probenziehungen im Zeitraum 2009-2014 durchführte, die darauf hinwiesen, dass es HCB-Belastungen in Futtermitteln gab? Wie viele dieser Proben gingen vor dem April 2014 ein?

 

4)    Was sind die Ergebnisse der HCB-Analysen in Futtermitteln der AGES in den Jahren 2010-2015 jeweils im Einzelnen? Welches sind die genauen Messergebnisse und wie viele Überschreitungen der zulässigen Höchstgehalte gab es? Welches sind die konkreten HCB-Messergebnisse von Proben aus dem Görtschitztal?

 

5)    Welche weitere Parameter (zB. Dioxine, Furane, CKW, u.a.) wurden bei den Futtermittelproben aus dem Görtschitztal in den Jahren 2014 und 2015 untersucht und welches waren die Probenergebnisse im Einzelnen?

 

6)    Welche konkrete Menge an HCB-belasteten Futtermitteln wurde bei den landwirtschaftlichen Betrieben aus dem Verkehr gezogen? Wie wurden diese Futtermittel verwertet bzw. entsorgt? Wo wurden diese Futtermittel entsorgt? Welche Kosten sind dafür angefallen?

 

7)    Wo wurde die Milch der Sonnenalm-Molkerei, die mit 6. Dezember laut Medienberichten die Produktion einstellte, weil die Messergebnisse bei HCB-Gehalten in der Milch zu unsicher seien, verwertet? Wie und wo wurde die Milch der von dem Produktionsstopp betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe verwertet?

 

8)    Welche Maßnahmen haben Sie in Zusammenarbeit mit dem Land Kärnten für die Entschädigung der unglücklich betroffenen Bäuerinnen und Bauern als auch der regionalen Sonnenalm-Molkerei vorgesehen? Wie viele Mittel wird ihr Ressort konkret zur Verfügung stellen?

 

9)    Welche Ergebnisse liegen bei der AGES hinsichtlich der HCB-Belastung von Böden und anderen Betriebsmitteln im Görtschitztal und im übrigen Kärnten in den Jahren 2010-2015 vor?

 

10) Welche ExpertInnen haben sie dem Land Kärnten zur Unterstützung der Klärung aller Zusammenhänge in der Causa HCB-Kontamination von Böden, Futtermitteln und land- und forstwirtschaftlichen Kulturen zur Verfügung gestellt?

 

11) Werden Sie sich für eine Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes einsetzen, damit die AGES bei der Krisen-bekämpfung verbindlich und federführend in den Bereichen Risikobewertung, Analytik und Ursachenforschung eingebunden wird?

 

12) Werden Sie eine Novelle der AVV (Abfallverbrennungsverordnung) vorbereiten, damit die Genehmigung der Verbrennung besonders gefährlicher Stoffe in Zementwerken eingeschränkt, verboten oder an besondere zusätzliche Auflagen gebunden wird? Wenn nein, womit begründen Sie dies?

 

13) Sehen Sie die derzeitige Regelung in der AVV betreffend jährlicher Fremd-überwachung durch eine befugte Fachperson als ausreichend? Welches sind die gesetzlichen Vorgaben, um als befugt gemäß § 15 AVV zu gelten?

 

14) Ist Ihnen als Umweltminister bzw. einer ihrer Dienststellen bekannt, dass der Probebetrieb für die Genehmigung von Verbrennungen gefährlicher Abfälle in Zementwerken nicht am jeweiligen Standort einzeln geprüft und durchgeführt wird? Wenn ja, womit begründen Sie dies?

 

15)  Welche Mitglieder hat der aktuelle Wissenschaftliche Rat für Abfallwirtschaft und Altlastensanierung im BMLFUW derzeit? Wie wird man Mitglied in diesem Rat? Wie ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit dieses Beratungsgremiums gesichert? Sind die ExpertInnen dieses Gremiums auch als amtliche Sachverständige in dieser Materie tätig oder werden Firmen an denen Sachverständige Eigentümer sind im Auftrag des Bundes oder der Länder oder im Auftrag von Projektwerbern tätig? Wenn ja, wie begründen Sie dies?