3283/J XXV. GP

Eingelangt am 11.12.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Naturalsubventionen an die Vienna International School

BEGRÜNDUNG

 

Im Zuge der Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Wien wurde die Vienna International School/Wiener Internationale Schule (VIS) 1978 als Schule für Kinder der MitarbeiterInnen der UNO und in Wien lebender DiplomatInnen gegründet und aufgrund eines Vertrages von der Republik Österreich finanziell gefördert. Seit einigen Jahren schicken auch immer mehr international agierende Geschäftsleute und österreichische Familien ihre Kinder dort zur Schule. Heute besuchen etwa 1.400 Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 19 Jahren das Institut, davon laut Annual Report 2012/13 der VIS fast 40%, die nicht aus dem Kreis des UN-Personals bzw. der DiplomatInnen stammt. Grundstück und Schulgebäude der VIS stehen im Eigentum der Republik Österreich (Bundesimmobilienverwaltung). Der bisherige Vertrag regelte, dass die Benützung der Liegenschaft durch die VIS unentgeltlich und auch die Instandhaltung von Gebäude und Anlagen durch den Bund (BIG) erfolgen.

Der Vertrag seitens der Republik mit der Vienna International School ist nun mit 31.7.2014 ausgelaufen. Einem ORF-Bericht vom November diesen Jahres zufolge seien die Verhandlungen über die Fortführung des Vertrages im Laufen. Vom Außenministerium sei verlautbart worden, dass es sich um ein „schwieriges Thema“ handle und man dabei sei, „eine Lösung zu finden“. Weiters berichtet der ORF: „Doch hinter vorgehaltener Hand ist zu hören: Grundstück und Gebäude wird es künftig nicht mehr gratis geben, auch die jährliche Förderung wird gekürzt. Ausgezahlt werden soll erst 2016 – für zwei Jahre im Nachhinein. Kommt das so, muss die Schule in der Zwischenzeit wohl mit dem Geld der Eltern auskommen.“[1]

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Ist es richtig, dass zukünftig Grundstück und Gebäude für die VIS seitens der Republik nicht mehr unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden?

2)     Wie wird dies seit Auslaufen des Vertrages gehandhabt? Wurde hier eine Übergangsregelung vereinbart? Falls ja, wie sieht diese aus?

3)    Falls keine Übergangsregelung vereinbart wurde: Bezahlt die VIS seit August Miete/Pacht für Gebäude und Grundstück an die BIG?
a. Falls nein: warum nicht?
b. Falls ja: in welcher Höhe?

4)    Falls der VIS aufgrund des neuen Vertrags zukünftig Liegenschaft und Gebäude nicht mehr unentgeltlich überlassen bleiben: Werden sich die Kosten, die die VIS zu entrichten hat, an jenen Richtwerten inkl. der jährlichen Erhöhungen orientieren, die das BMBF für die öffentlichen Schulen an die BIG zu zahlen hat?
Falls nein: warum nicht?



[1] http://wien.orf.at/news/stories/2677132/