3285/J XXV. GP
Eingelangt am 11.12.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres
betreffend Förderungen an die Vienna International School
Im Zuge der Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Wien wurde die Vienna International School/Wiener Internationale Schule (VIS) 1978 als Schule für Kinder der MitarbeiterInnen der UNO und in Wien lebender DiplomatInnen gegründet und aufgrund eines Vertrages von der Republik Österreich finanziell gefördert. Seit einigen Jahren schicken auch immer mehr international agierende Geschäftsleute und österreichische Familien ihre Kinder dort zur Schule. Heute besuchen etwa 1.400 Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 19 Jahren das Institut, davon laut Annual Report 2012/13 der VIS fast 40%, die nicht aus dem Kreis des UN-Personals bzw. der DiplomatInnen stammt. Das ehemalige Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur förderte die Schule zuletzt jährlich mit knapp fünf Millionen Euro, im Jahr 2001 war es noch fast eine Million Euro weniger (4,058.663 Euro).
Der Vertrag seitens der Republik mit der Vienna International School, der die Förderungen an die Schule regelte, ist nun mit 31.7.2014 ausgelaufen. Einem ORF-Bericht vom November diesen Jahres zufolge seien die Verhandlungen über die Fortführung des Vertrages im Laufen. Vom Außenministerium sei verlautbart worden, dass es sich um ein „schwieriges Thema“ handle und man dabei sei, „eine Lösung zu finden“. Weiters berichtet der ORF: „Doch hinter vorgehaltener Hand ist zu hören: Grundstück und Gebäude wird es künftig nicht mehr gratis geben, auch die jährliche Förderung wird gekürzt. Ausgezahlt werden soll erst 2016 – für zwei Jahre im Nachhinein. Kommt das so, muss die Schule in der Zwischenzeit wohl mit dem Geld der Eltern auskommen.“[1]
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1)
Wurden im Jahr 2014 nach
Auslaufen des Förderungsvertrages am 31.7.2014 Fördermittel an die
Vienna International School von Ihrem oder einem anderen Ministerium ausgeschüttet?
a. Falls ja: Wann und in welcher Höhe?
b. Falls ja: aufgrund welcher rechtlichen Grundlage?
2) Wie wird in der Neufassung des Vertrags seitens Ihres Ministeriums sichergestellt, dass dieser mit dem EU-Beihilfenrecht, insbesondere mit Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz in Einklang zu bringen ist?
3)
Das Förderziel – die
Unterrichtserteilung schulpflichtiger Kinder der MitarbeiterInnen von
internationalen Institutionen – wird inzwischen auch von anderen schulischen
Einrichtungen erreicht. Wurden diese in die laufenden Gespräche
eingebunden?
a. Falls nein: warum nicht?
b. Falls nein: Ist daran gedacht, diese noch einzubeziehen?
4)
Wie ist der Stand der Verhandlungen um die
Neufassung des Vertrags: Wurden diese bereits zu einem Abschluss gebracht?
a. Falls ja: Was sind die konkreten Ergebnisse der Verhandlungen?
b. Falls nein: Bis wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen?
5) Welche Personen sind seitens des BMEIA Mitglied im Verhandlungsteam?
6)
Falls es stimmt, dass zukünftig
Grundstück und Gebäude für die VIS nicht mehr kostenlos zur
Verfügung gestellt werden: Wie wird dies seit Auslaufen des Vertrages
gehandhabt?
a. Wurde hier eine Übergangsregelung vereinbart? Falls ja, wie sieht diese
aus?
b. Falls keine Übergangsregelung vereinbart wurde: Bezahlt die VIS seit
August Miete für Gebäude und Grundstück? Falls ja: In welcher
Höhe?