3290/J XXV. GP

Eingelangt am 11.12.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend der Ausgabenkürzungen im Bundeshaushalt 2015

 

Die aktualisierten Prognosen zeigen, dass die Konjunkturentwicklung schlechter ist als in der ursprünglichen Haushaltsplanung angenommen. Für das Jahr 2015 haben sich in der neuen Haushaltsplanung die gesamtstaatliche Verschuldung von 77,6 % auf 85,6 % des BIP, das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit von 1,4 % auf 1,9 % des BIP und das strukturelle Defizit von 0,9 % auf 1,0 % des BIP erhöht.

In einem Brief des Bundesministers für Finanzen an die Europäische Kommission definiert das Finanzministerium aufgrund dieser Entwicklungen folgende Konsolidierungsmaßnahmen:

1.    Ausgabendämpfungen bei Pensionen und Beamtengehälter aufgrund einer niedriger als erwarteten Inflation: 65 Mio. EUR

2.    Umsetzung von Vorschlägen der Aufgaben- und Deregulierungskommission und „bottom-up“ Aufgabenevaluierung in den Fachministerien: 150 Mio. EUR

3.    Einsparungen bei Förderungen (insbesondere bei Mehrfachförderungen) und bei Transfers an ausgegliederte Unternehmungen: 100 Mio. EUR

4.    Einsparungen im Pflegebereich durch Verschärfungen bei den Zuerkennungsvoraussetzungen von Pflegegeld: 20 Mio. EUR

5.    Einsparungen der Länder und Gemeinden: 300 Mio. EUR

6.    Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozial- und Steuerbetrug: 150 Mio. EUR

7.    Einsparungen durch Ausgabenbindungen bei den Ermessensausgaben (falls notwendig): 250 Mio. EUR

 

Diese Maßnahmen sind jedoch nicht näher konkretisiert und es fehlen auch weitere notwendige Informationen zu den Konsolidierungsmaßnahmen. Daher ist es schwer nachvollziehbar wie diese Sparmaßnahmen erreicht werden sollen. Wenn Österreich das mittelfristige Haushaltsziel, mit einem strukturellen Defizit von maximal 0,45% des BIPs definiert, erreichen will, so müssen den Zielen auch konkrete Handlungen folgen. Auch unter Berücksichtigung der Konsolidierungsmaßnahmen ist die Kommission der Ansicht, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung sowohl hinsichtlich des strukturellen Defizits als auch hinsichtlich des Ausgabenzuwachses auf eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad zur Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels schließen lässt.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Welche Entwicklungen sieht das BMF bei Pensionen und Beamtenpensionen (UG 22 und UG 23)?

2.    Mit welchen Mehrausgaben rechnet das BMF 2015 im Bereich der Pensionen und Beamtenpensionen (UG 22 und UG 23)?

3.    Warum wurde die Steigerung der Pensionsanpassung, 2014 mit 1,6% festgelegt, nicht in der ursprünglichen Haushaltsplanung berücksichtigt?

4.    Welche Auswirkungen haben die Ergebnisse der Pensionskommission auf die zukünftige Haushaltsplanung?

5.    Welche Förderungen sollen konkret eingespart werden, wie unter Punkt 3 definiert?

6.    Welche konkreten Einsparungen werden im Bereich der Länder und Gemeinden getätigt um das Ziel von 300 Millionen Einsparungen zu erreichen?

7.    Welche konkreten Maßnahmen werden im Bereich der Bekämpfung von Sozial- und Steuerbetrug getätigt?

8.    Warum werden die Abweichungen im Budgetcontrolling-Bericht nicht näher quantifiziert und begründet?

9.    Welche Vorschläge der Aufgaben- und Deregulierungskommission sollen konkret umgesetzt werden?

10. In welchen weiteren Bereichen sind Konsolidierungsmaßnahmen geplant?

11. Wenn weitere Maßnahmen geplant sind, wie sehen diese im Detail aus?

12. Wie werden die Länder und Gemeinden bei den weiteren Konsolidierungsmaßnahmen miteinbezogen?

13. Wie werden die jeweiligen Ministerien bei den Konsolidierungsmaßnahmen miteinbezogen?

14. Rechnet das Bundesministerium für Finanzen mit weiterem Konsolidierungsbedarf, über 1 Milliarde € hinausgehend?

15. Wenn ja, gibt es hierzu Pläne in welchen Bereichen Konsolidierungsmaßnahmen getroffen werden?

16. Wenn ja, in welchem Umfang sollen in diesen Bereichen Konsolidierungsmaßnahmen getroffen werden?

17. Welche Maßnahmen werden getätigt die Vorgaben der Europäischen Kommission zu erfüllen?