3297/J XXV. GP

Eingelangt am 11.12.2014
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Anfrage

 

des Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms in den Bereichen Energie und Umwelt

 

Seit Abschluss des Regierungsprogramms "Erfolgreich. Österreich." im Dezember 2013 ist beinahe ein Jahr vergangen: Einige der darin angekündigten Reformvorhaben wurden bereits umgesetzt, andere harren noch der Realisierung. Da die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat zu erfahren, in welchem Tempo die österreichische Bundesregierung die selbst gesteckten Ziele umsetzt, soll im Rahmen einer umfangreichen Anfrageserie der derzeitige Umsetzungsstand der Vorhaben des Regierungsprogramms in Erfahrung gebracht werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

Im Regierungsprogramm heißt es: „Verfahren: Zur Förderung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandorts Österreich setzt sich die Bundesregierung für eine verfahrensökonomische Gestaltung und Anwendung des österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungsrechts, unter Wahrung der Beteiligungsrechte, ein. Die europarechtlichen Rahmenbedingungen im Infrastrukturausbau sind Grundlage für die Weiterentwicklung der Verfahren.“

1.    Welche konkreten Maßnahmen wurden in Ihrem Ministerium bereits gesetzt, um dieses Regierungsvorhaben umzusetzen?

2.    Welcher gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht nach fachlicher Einschätzung Ihres Ministeriums aktuell um eine „verfahrensökonomische Gestaltung und Anwendung des österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungsrechts, unter Wahrung der Beteiligungsrechte“ zu gewährleisten?

3.    Welchen Einfluss hat die erforderliche Umsetzung des Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention auf die Umsetzung dieses Regierungsvorhabens sowohl in zeitlicher als auch inhaltlicher Hinsicht?

4.    Welche – für das Regierungsvorhaben „verfahrensökonomische Gestaltung und Anwendung des österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungsrechts, unter Wahrung der Beteiligungsrechte“ – relevanten EU-Verordnungen, EU-Richtlinien sowie Mitteilungen der Kommission wurden in den Jahren 2010 bis 2014 dazu auf europäischer Ebene verabschiedet? (Im Fall von EU-Verordnungen bitte inkl. Angabe des Datums des Inkrafttretens, bzw. im Fall von EU-Richtlinien inkl. Angabe des Datums der Umsetzungsfrist in nationales Recht.)

a.  Zu welchem Grad sind diese EU-Richtlinien bereits in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt bzw. wurden im Zuge eben dieser EU-Vorordnungen erforderliche Klarstellungen und Verweise bereits in den einzelnen Gesetzesmaterien beschlossen?

b.  In welcher Weise fanden Mitteilungen der Kommission aus den Jahren 2010 bis 2014, welche im Zusammenhang mit dem o.g. Regierungsvorhaben stehen, Niederschlag und Eingang in Strategien, Masterpläne, Maßnahmenkataloge sowie Bundesgesetze?

c.  Welche bereits verabschiedeten – für das Regierungsvorhaben „verfahrensökonomische Gestaltung und Anwendung des österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungsrechts, unter Wahrung der Beteiligungsrechte“  relevanten - EU-Verordnungen, EU-Richtlinien sind noch nicht vollständig umgesetzt bzw. in welchen Fällen?

5.    Welche – für das Regierungsvorhaben „verfahrensökonomische Gestaltung und Anwendung des österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungsrechts, unter Wahrung der Beteiligungsrechte“ – relevanten EU-Verordnungen, EU-Richtlinien sowie Mitteilungen der Kommission befinden sich aktuell in Diskussion in den EU-Institutionen (Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union)?

6.    Welche Gesetzesvorlagen werden in Ihrem Ministerium aktuell ausgearbeitet, um das Regierungsvorhaben „verfahrensökonomische Gestaltung und Anwendung des österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungsrechts, unter Wahrung der Beteiligungsrechte“ umzusetzen?

Im Regierungsprogramm heißt es: „Evaluierung der Energieförderpolitik aller Gebietskörperschaften“. Ihr Ressort ist von diesem Regierungsvorhaben vor allem durch die „Umweltförderung im Inland“ betroffen.

7.    Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits gesetzt, um dieses Regierungsvorhaben umzusetzen?

8.    Bis wann soll die im Regierungsprogramm fest geschriebene Evaluierung abgeschlossen sein?

9.    Werden die Ergebnisse der Evaluierung veröffentlicht werden?

10.  Durch welche Institution erfolgt diese Evaluierung?

 

Im Regierungsprogramm heißt es: „Effizienz, Transparenz und Treffsicherheit der Förderungen erhöhen, Doppelgleisigkeiten vermeiden, Förderpyramide einführen“.

11.  Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um dieses Regierungsvorhaben umzusetzen?

12.  Durch welche Maßnahmen soll die Treffsicherheit der Förderungen bewertet werden?

13.  Bis wann soll die o.g. Förderpyramide ausgearbeitet sein?

14.  Welche gesetzlichen Änderungen sind für die Umsetzung dieses Regierungsvorhabens im Rahmen der Kompetenzen und Aufgaben Ihres Ressorts erforderlich?

 

Im Regierungsprogramm heißt es: „Fokussierung aller innerösterreichischen Bemühungen zur Durchsetzung gemeinsamer energiepolitischer Positionen auf EU-Ebene“.

15.  Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um dieses Regierungsvorhaben umzusetzen?

 

Im Regierungsprogramm (Kapitel „Zukunft Ländlicher Raum“) heißt es: „Erarbeitung eines Masterplanes für den ländlichen Raum“.

16.  Welche Abteilung(en) in Ihrem Ministerium ist (sind) an der Erarbeitung eines Masterplans für den ländlichen Raum beteiligt?

a.  Obliegt Ihrem Ministerium die Aufgabe der Steuerung und Koordination der diversen Ministerien für die Erarbeitung des o.g. Masterplans?

b.  Falls ja, welche weiteren Ministerien (Sektion, Abteilung) sind in die Erarbeitung eingebunden?

c.  Sollte die Erarbeitung noch nicht begonnen haben: In welchem Zeitraum soll die Erarbeitung stattfinden?

d.  Für welchen Zeitraum soll der Masterplan Anwendung finden und ab wann soll dieser umgesetzt werden?

17.  Welche qualitativen und quantitativen Zielsetzungen hat Ihr Ministerium für einen Masterplan für den ländlichen Raum definiert?

 

Im Regierungsprogramm heißt es: „Intensivierung der Entwicklung von Low Carbon-Technologien in energieintensiven Industrien“.

18.  Welche konkreten Maßnahmen wurden in Ihrem Ressort bereits definiert, um dieses Regierungsvorhaben umzusetzen?

19.  Welche konkreten Maßnahmen wurden in Ihrem Ressort bereits umgesetzt bzw. befinden sich aktuell in Umsetzung, um dieses Regierungsvorhaben zu realisieren?

20.  Welche budgetären Mittel sind in den Jahren 2014 und 2015 dafür in Ihrem Ressort veranschlagt und in welchen Untergliederungen sind diese zu finden?

21.  Im Rahmen welcher Förderschienen, die Ihrem Ministerium zuzuordnen sind, stehen hierfür budgetäre Mittel zur Verfügung und in welcher Höhe?