3304/J XXV. GP

Eingelangt am 11.12.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms im Bereich Politische Partizipation und Grundrechte

 

Seit Abschluss des Regierungsprogramms "Erfolgreich Österreich" im Dezember 2013 ist beinahe ein Jahr vergangen: Einige der darin angekündigten Reformvorhaben wurden bereits umgesetzt, andere harren noch der Realisierung. Da die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat, zu erfahren, in welchem Tempo die österreichische Bundesregierung die selbstgesteckten Ziele umsetzt, soll im Rahmen einer umfangreichen Anfrageserie der derzeitige Umsetzungsstand der Vorhaben des Regierungsprogramms in Erfahrung gebracht werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "Für Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre, Mitglieder der Landesregierungen, des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage, Mitglieder des Europäischen Parlaments, den Präsidenten des Rechnungshofes sowie die Mitglieder der Volksanwaltschaft wird hinsichtlich der Befähigung zum Antritt und zur Ausübung eines Mandats oder eines Amtes ein gemeinsamer Standard betreffend strafgerichtliche Verurteilungen eingeführt (Verlust der Wählbarkeit)" bereits umgesetzt?

2.    Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

3.    Wenn die Maßnahme "Für Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre, Mitglieder der Landesregierungen, des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage, Mitglieder des Europäischen Parlaments, den Präsidenten des Rechnungshofes sowie die Mitglieder der Volksanwaltschaft wird hinsichtlich der Befähigung zum Antritt und zur Ausübung eines Mandats oder eines Amtes ein gemeinsamer Standard betreffend strafgerichtliche Verurteilungen eingeführt (Verlust der Wählbarkeit)" noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Wieso kam es bisher nicht zur (vollständigen) Umsetzung der Maßnahme?

4.    Wenn die Maßnahme "Für Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre, Mitglieder der Landesregierungen, des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage, Mitglieder des Europäischen Parlaments, den Präsidenten des Rechnungshofes sowie die Mitglieder der Volksanwaltschaft wird hinsichtlich der Befähigung zum Antritt und zur Ausübung eines Mandats oder eines Amtes ein gemeinsamer Standard betreffend strafgerichtliche Verurteilungen eingeführt (Verlust der Wählbarkeit)" noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Bis zu welchem Zeitpunkt ist geplant, die Maßnahme (vollständig) umzusetzen?

5.    In welchem Umfang und durch welche konkreten Initiativen wurde die Maßnahme "die Bestimmungen sollen verschärft werden, wobei jene zum Amtsverlust öffentlich Bediensteter als Vorbild herangezogen werden sollen", die sich auf den Punkt "Regeln des Mandats- und Amtsverlusts verschärfen" bezieht, bereits umgesetzt?

6.    Welche (weiteren) Schritte sind zur Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

7.    Wenn die Maßnahme "die Bestimmungen sollen verschärft werden, wobei jene zum Amtsverlust öffentlich Bediensteter als Vorbild herangezogen werden sollen" noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Wieso kam es bisher nicht zur (vollständigen) Umsetzung der Maßnahme?

8.    Wenn die Maßnahme "die Bestimmungen sollen verschärft werden, wobei jene zum Amtsverlust öffentlich Bediensteter als Vorbild herangezogen werden sollen" noch nicht oder nicht gänzlich umgesetzt wurde: Bis zu welchem Zeitpunkt ist geplant, die Maßnahme (vollständig) umzusetzen?